Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt folgende Stellungnahme zum Bebauungsplan - Vorentwurf Nr. 05/016 - Veranstaltungsgelände / Messeparkplatz (05/016) - (Gebiet Parkplatz P1 im Messebereich der Messe Düsseldorf, etwa zwischen der A44, der Straße "Am Staad" und dem Lotzweg):
„Die Stadt Meerbusch befürchtet nachteilige Auswirkungen durch die geplante Veranstaltungsstätte (Open Air Fläche), insbesondere was die mögliche verkehrliche Belastung der Stadtteile Büderich und Osterath sowie die lärmtechnische Belastung der Stadtteile Büderich und Ilverich betrifft. Des Weiteren sind auch mögliche Auswirkungen auf das FFH Gebiet „Altstromrinne Ilverich“ innerhalb des Verfahrens zu berücksichtigen. Durch die Großveranstaltungen ist zwangsläufig ein kurzfristiger Anstieg der Verkehre auch in Meerbusch zu erwarten, welche einen nachteiligen Anstieg der innerörtlichen Stadtverkehre nach sich ziehen kann. Es wird daher darum gebeten, bei der Untersuchung der möglichen an- und abfließenden Verkehre das Stadtgebiet Meerbusch mit zu berücksichtigen. Auch die kurzfristige lärmtechnische Belastung der Ortsteile Büderich und Ilverich ist innerhalb der schalltechnischen Untersuchung mit zu berücksichtigen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen mögliche Belastungen zu minimieren.“
Sachverhalt:
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat nach Ratsbeschluss vom 11.10.2018 begonnen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Open Air Fläche auf dem Parkplatz P1 der Messe Düsseldorf zu schaffen und ein entsprechendes Bauleitplanverfahren auf den Weg zu bringen. In diesem Rahmen wurde die Stadt Meerbusch als Nachbargemeinde dazu aufgefordert, sich zu beteiligen. Das Konzept der Stadt Düsseldorf umfasst eine Open-Air-Fläche, welche in den Sommermonaten für Veranstaltungen genutzt werden soll. Dabei soll die Kapazität des Geländes auf max. 80.000 Zuschauer festgelegt werden, was dem als Anlage beigefügten Konzept entspricht. Die Erschließung ist über die bestehende Infrastruktur sowohl für den Individualverkehr als auch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gesichert. Ausreichende Parkflächen stehen auf dem nicht in Anspruch genommenen Teil des Parkplatzes P1 sowie dem östlich gelegenen Parkplatz P2 zur Verfügung. Der ÖPNV kann über die bestehende Infrastruktur für Arena bzw. Messe sehr gut abgewickelt werden.
Bauleitpläne benachbarter Kommunen sind gem. § 2 (2) BauGB aufeinander abzustimmen.
Es bestehen Bedenken bezüglich möglicher Auswirkungen auf das Meerbuscher Stadtgebiet, die gegebenenfalls durch entsprechende Fachgutachten ausgeräumt werden können.Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Stellungnahme gemäß Beschlussvorschlag abzugeben. Zur Wahrung der Fristen wurde diese Stellungnahme vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses bereits eingereicht.
Finanzielle
Auswirkung:
keine
Alternativen:
Es wird keine Stellungnahme abgegeben