Betreff
Antrag gemäß §§ 8 und 9 BImSchG.auf Erlass eines Vorbescheides und einer 1.Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betriebs eines GuD-Kraftwerks in Krefeld Uerdingen.
Hier: Stellungnahme der Stadt Meerbusch.
Vorlage
FB1/324/2012
Aktenzeichen
01.19.21.40
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung folgende Stellungnahme abzugeben:

Im Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG bringt die Stadt Meerbusch gegen den vorliegenden Antrag auf Erlass eines Vorbescheides und der 1. Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines GuD- Kraftwerks in Krefeld Uerdingen keine in eigene Betroffenheit begründeten Bedenken vor.

 


Sachverhalt:

 

Die Trianel Kraftwerk Krefeld Projektgesellschaft mbH § Co.KG hat am 06.02.2012 bei der Bezirks­regierung Düsseldorf  beantragt anstatt eines Kohlekraftwerks ein Gas- und Dampf­turbinenkraftwerk (GuD-Kraftwerk) am Standort  Krefeld- Uerdingen zu errichten und zu betreiben.

 

Dem vorliegenden Antrag auf Erlass eines Vorbescheides werden im weiteren Verlauf mehrere Anträge auf Erlass von Teilgenehmigungen folgen. (Zahl und genaue Inhalt der einzelnen Anträge sind noch nicht bekannt. Sie richten sich nach dem zeitlichen Fortschritt des Vorhabens). Das Interesse der Antragstellerin auf Erlass eines Vorbescheides ergibt sich angesichts der hohen Projektkosten aus dem Bedürfnis, Rechtssicherheit zu erlangen und das Investitionsrisiko des Antragstellers zu verringern. Die Beantragung eines Vorbescheides beschleunigt zudem das gesamte Genehmigungsverfahren.

 

Die Stadt Meerbusch hat in ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 2010 zur Errichtung eines Kohlekraftwerks auf diesem Standort, keine in eigene Betroffenheit begründeten Bedenken gegen den Antrag vorgebracht. Sie lehnte jedoch in Hinblick auf allgemeine Klimaschutzziele das Vorhaben ab und plädierte im Interesse einer weiteren Senkung der Luftbelastung dafür das Kohlekraftwerk durch ein Gaskraftwerk mit geringerer Leistung zu ersetzen. Aufgrund von vielen Protesten und Einwänden gegen das Kohlekraftwerk hat sich die Antragsstellerin nun für ein GuD-Kraftwerk entschieden.

 

Zur Festlegung über Art und Umfang der für den Genehmigungsantrag des geplanten GuD-Kraftwerks vorzulegenden Unterlagen sowie zur Klärung des Gegenstandes, des Umfangs und der Methodik der für das Vorhaben erforderlichen Umweltverträglichkeitsuntersuchung fand bereits am 06.10.2011 bei der Bezirksregierung Düsseldorf ein Scoping-Termin statt. In der vorgelegten Vorhaben­beschreibung wurde der vorgestellte Untersuchungsrahmen aus Sicht der  Stadt Meerbusch ausreichend abgedeckt.

 

Zweck der geplanten Anlage ist Dampf- und Stromproduktion. Die GuD Kraftwerk ist als Kraft-Wärme-Kopplungsanlage geplant. Es besteht aus zwei Kraftwerksblöcken, die im Wesentlichen jeweils aus einer Gasturbine und einem Abhitzekessel bestehen. Die maximale elektrische Leistung jedes Blockes liegt bei bis zu 600 MW el. 2/3 der elektrischen Energie wird in den hocheffizienten Gasturbinen, die restlichen 1/3 in der Dampfturbine erzeugt. Das GuD-Kraftwerk ist für einen ganzjährigen Betrieb konzipiert: 24 h pro Tag bei 7 Tagen pro Woche. (Betriebszeit 8.760 h/a ) .

 

Das GuD-Kraftwerk ist im Chempark Krefeld-Uerdingen geplant. Der Standort befindet sich nordöstlich der Stadt Krefeld im Stadtteil Uerdingen-Hohenbudberg. Südlich des Geländes liegt der Rhein, östlich grenzt unmittelbar das Gebiet der Stadt Duisburg an.

 

 Eine Beeinträchtigung der Planungshoheit der Stadt Meerbusch liegt somit nicht vor.

 

Es ist zu prüfen, ob nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch und Umwelt zu erwarten sind, die sich insbesondere durch den Eintrag von Luftschadstoffen ergeben könnten. Für das Untersuchungsgebiet wäre nach TA Luft bei einer geplanten Schornsteinhöhe von 60 m ein Kreis mit einem Radius von 3 km um den Emissionsschwerpunkt zu wählen. Da aber nach einer ersten orientierenden Immissionsprognose der Ort der maximalen Zusatzbelastung jedoch weiter entfernt liegt, wurde für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung das Untersuchungsgebiet auf einen Radius von 7 km erweitert (siehe Anlage 1).

 

 Meerbusch liegt somit  mit den unbebauten landwirtschaftlich genutzten Flächen, Naturschutzgebiet „Die Spey“( Entfernung zum Standort 5,2 km) und dem FFH-Gebiet Rhein- Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef (Entfernung zum Standort 4,9 km)  im Untersuchungsbereich. Für die Prüfung der Einwirkungen des Vorhabens auf die Flora und Fauna in Landschaft-,   Naturschutz, -und FFH-Gebieten ist die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Kreis Neuss zuständig. Die Stadt Meerbusch kann  nur Bedenken gegen das Vorhaben als Trägerin der Planungshoheit und Grundstückseigentümerin geltend machen. Bedenken zu gesundheitlichen Aspekten, die über die Anforderungen der TA-Luft hinausgehen, können von Bürgerinnen und Bürgern, aber nicht von einer Kommune vorgebracht werden.

 

Die erstellte Immissionsprognose berücksichtigt die Vorbelastung des Gebietes und berechnet  die Einwirkung der Anlagenemissionen auf die Umwelt (Luft, Mensch und menschliche Gesundheit, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, Wasser, Boden, Klima und Landschaft) unter ungünstigen Bedingungen im gesamten Untersuchungsbereich.

 

Im Untersuchungsgebiet liegt eine für einen Ballungsraum typische Vorbelastung mit Luftschadstoffen vor.

Lokal im Bereich Krefeld-Hafen wird die zulässige Anzahl von Tagen mit Feinstaubimmissionen über 50µg/m³ mit 38 Tagen in 2010 gegenüber 35 zulässigen Tagen überschritten. Die Vorbelastung mit Stickstoffdioxid liegt im gesamten Untersuchungsgebiet recht hoch; lokal im Bereich Duisburg- Rheinhausen wurde der zulässige Jahresmittelwert von 40µg/m³ in 2010 mit 45µg/m³ überschritten. Diese Immissionsbelastungen sind im Wesentlichen verkehrs- und umschlagbedingt. (Für die  Städte Krefeld und Duisburg wurden Luftreinhaltepläne erstellt und diese sind in Kraft getreten.)

Das Vorhaben insgesamt emittiert keine Schwermetalle. Daher wird die Schwermetallbelastung im Untersuchungsgebiet insgesamt  nicht verändert. Für Schwefeldioxid ergibt sich keine Überschreitung der Irrelevanzschwelle mit 3% Immissionswertes von 50µg/m³. Die ermittelten Orte für die höchsten Immissionen / Deposition für die Luftschadstoffe: Schwefeldioxid, Kohlendioxid, Staub/Feinstaub Stickstoffoxide und - dioxid befinden sich auf dem CHEMPARK-Gelände bzw. Friedhof Mühlenberg. Alle  Zusatzbelastungen durch das Kraftwerk  sind an allen übrigen Orten des Beurteilungsgebiets auch in betroffenen Bereichen des  Stadtgebietes Meerbusch irrelevant im Sinne der TA-Luft und im Sinne einschlägiger Vorgaben zum Schutz der menschlichen Gesundheit. Sie haben keinen messbaren Einfluss auf die vorhandene Luftschadstoffbelastung.

 

Die Irrelevanz gilt laut  Angaben der Antragstellerin  auch für den Fall der Überlagerung mit den Immissionen des im Hafen Krefeld derzeit noch geplanten Zementwerks.

 

Bei der erstellten detaillierten Schallprognose sind  die zu erwartenden Schallemissionen und –im­missionen bewertet worden. Insgesamt lässt sich feststellen, dass durch das Kraftwerk bei bestimmungs­gemäßem Betrieb (Normal- und Anfahrbetrieb) im gesamten Untersuchungsgebiet  keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu erwarten sind.

 

Insgesamt können erhebliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ausgeschlossen werden.

 

Die Betroffenheit der Stadt Meerbusch als Nachbargemeinde, Trägerin der Planungshoheit und als Grundstückseigentümerin ist bei dem jetzt zu beurteilenden Vorhaben nicht gegeben.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haus­­halt:

 


Alternativen:

keine