Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 30.04.2019 zur Vermeidung von vermeidbarer Naturbeunruhigung durch die Stadt Meerbusch
Vorlage
SB11/0965/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss:

 

Der  Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 30.04.2019 zur Vermeidung von vermeidbarer Naturbeunruhigung durch die Stadt Meerbusch an den zuständigen Bau- und Umweltausschuss.

 

Bau- und Umweltausschuss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Bürgerantrag zu folgen.

 


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin äußert ihr Unverständnis darüber, dass die Abrissarbeiten an der großen Brücke am Latumer See in der Woche vor Ostern und damit in der Hauptbrutzeit der Vögel und Wasservögel stattgefunden haben. Sie sorgt sich nun darum, dass nach dem Abriss der alten Brücke der Bau der neuen Brücke direkt im Anschluss erfolgen und hiermit in die Aufzuchtzeit der Vögel fallen könnte. Sie beantragt, dass die Arbeiten, die die Natur stark beunruhigen, vorwiegend in den Wintermonaten vorgenommen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag zu folgen. Den Hinweisen der Antragstellerin in Bezug auf die Brut- und Aufzuchtzeiten der Vögel soll Rechnung getragen werden.

 

Nach Durchlauf des Antragsverfahrens wird die Baugenehmigung für die neue Brücke daher mit der Auflage versehen, dass die Arbeiten nur zwischen dem 01.10.2019 und dem 29.02.2020 durchgeführt werden dürfen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dem Bürgerantrag nicht zu folgen.