Betreff
Jugendtaxi
Vorlage
FB2/0961/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Konzept Jugendtaxi gemäß der angefügten „Richtlinie der Stadt Meerbusch zur Nutzung eines Jugendtaxis“ umzusetzen und die Zielgruppe der Jugendtaxiberechtigten für Meerbusch von 15 bis 17 Jahren (3 Jahrgänge) festzulegen.

 


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 22.11.2018 beauftragt, ein Konzept zur Einrichtung eines „Jugendtaxis“ zu erarbeiten. Dieses wird hier vorgelegt.

 

Unter einem Jugendtaxi versteht man ein Angebot, welches es Jugendlichen einer definierten Altersklasse ermöglicht, an bestimmten Tagen und Tageszeiten, Vergünstigungen zur Nutzung eines Taxis für den Heimweg zu erhalten, damit sie sicher zuhause ankommen.

 

In einigen Städten und Gemeinden gibt es bereits solche Angebote. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um ländlich, abseits gelegene Orte, die oftmals entfernt von Städten liegen und über eine schlechtere Anbindung an den ÖPNV verfügen und in denen der Nachhauseweg für Jugendliche dadurch erschwert ist.

 

In Meerbusch stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Die letzte reguläre Straßenbahn in Richtung Meerbusch fährt in der Düsseldorfer Altstadt um 23:43 Uhr ab. Mit dieser U76 kann man bis Büderich, Haus Meer, Bovert und Osterath fahren.

Im speziellen Nachtverkehr fährt die U76 Dienstag – Freitag zusätzlich um 00:13 Uhr und 00:43 Uhr, samstags, sonn- und feiertags um 00:13 Uhr und 01:13 Uhr in der Düsseldorfer Altstadt ab.

Innerhalb Meerbuschs verkehrt der Bus 830 samstags von Büderich nach Lank an der Haltestelle „Forsthaus“ um 00:24 Uhr, 01:44 Uhr, 02:44 Uhr und 03:44 Uhr.

 

Weitere nächtliche ÖPNV-Verbindungen sind meist nicht vorhanden. Bisher regeln die Familien den Nachhauseweg ihrer Kinder selbst.

 

Grundsätzliches:

 

Das Jugendtaxi fährt ausschließlich im Meerbuscher Stadtgebiet. Bis zum Meerbuscher Stadtgebiet müssen die Jugendlichen die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderweitig bewältigen. Eine Ausdehnung des Jugendtaxis auf die umliegenden Großstädte ist nicht leistbar. Das Jugendtaxi kann nur zu festgelegten Zeiten (z.B. am Freitag, Samstag und an Tagen vor Feiertagen zwischen 23:00 Uhr und 03:00 Uhr) gerufen werden.

 

Die Jugendlichen müssen sich auf dem Heimweg befinden. Eine Fahrt zur nächsten „Party“ wird ausgeschlossen.

 

Durch den Einsatz von sog. „Fiskal-Taxametern“, bei denen die gefahrenen Kilometer und der geforderte Preis direkt digital gespeichert und verbucht werden, sind die Taxiunternehmen an den jeweiligen Taxitarif innerhalb des Tarifgebietes gebunden, d.h. der Preis kann nicht frei ausgehandelt werden. Im Rhein-Kreis Neuss beträgt der Preis nach der aktuell seit 01.02.2019 gültigen Tarifordnung zwischen 22:00 Uhr – und 06:00 Uhr morgens, sonn- und feiertags ganztägig, eine Grundgebühr inkl. 45,45 m von 3,30 € und 0,10 € Wegstreckenentgelt für jede weiteren 45,45 m.

 

Zusätzlich entstehen 6,70 € Zuschlag für die Beförderung von mehr als vier Fahrgästen mit einem Großraumtaxi oder für die konkrete Anforderung eines Großraumtaxis.

 

Bei Fahrten in Meerbusch entstehen somit folgende Kosten:

 

 

 

 

Modell Jugendtaxi der Verbandsgemeinde Hachenburg

In der Verbandsgemeinde Hachenburg im Westerwaldkreis (57627 Hachenburg), mit 33 angeschlossenen Gemeinden und rund 25.000 Einwohnern, gibt es das Jugendtaxi seit 2011.

Die Gemeinde übernimmt 50% des Fahrpreises.

 

Jugendliche von 16 – 21 Jahren können das Jugendtaxi von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag und an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr sowie von Sonntag auf Montag und an Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 24 Uhr in Anspruch nehmen.

 

14 und 15 Jahre alte Jugendliche können das Angebot Jugendtaxi nur mit einem Erlaubnisschein der Eltern und nur bis 23 Uhr an den gleichen Tagen wie oben nutzen.

 

Das Angebot gilt nur für Jugendliche, die ihren Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Hachenburg haben. Gefördert werden ausschließlich Heimfahrten innerhalb der Verbandsgemeinde mit den teilnehmenden Taxi-Unternehmen (derzeit 6 Unternehmen). Für evtl. Teilstrecken außerhalb der Verbandsgemeinde muss der volle Tarif gezahlt werden.

 

Die Jugendlichen müssen sich mit ihrem Personalausweis bei Fahrtantritt ausweisen.

 

Im Taxi muss ein „Mitfahrschein“ ausgefüllt werden, auf dem Abfahrts- und Zielort, Datum, Uhrzeit, Name, Anschrift und Alter aller Mitfahrenden angegeben werden müssen.

Die Jugendlichen und der Taxifahrer müssen den ausgefüllten Mitfahrschein unterschreiben.

Bei unter 16-jährigen müssen die Erziehungsberechtigten im Vorfeld eine Einverständniserklärung zur Nutzung des Jugendtaxis unterschreiben.

 

Im Jahr 2018 haben 750 Fahrten mit 850 Mitfahrern (Stand Mai 2019 – noch nicht alle Taxiunternehmen abgerechnet!) stattgefunden. Es wurden rd. 11.500 € Zuschuss ausgezahlt. 2017 waren es 1.450 Fahrten mit 1.600 Personen und 20.600 € Zuschuss.

 

Die Taxiunternehmen stellen die Fahrten bei der Gemeinde anhand der Mitfahrscheine in Rechnung. Die Gemeinde überprüft stichprobenartig sowohl die Namen und Adressen der Mitfahrer als auch die angegebene Fahrtstrecke und begleicht die Rechnungen.

 

Grundsätzlich sind auch noch andere Modelle denkbar, allerdings funktionieren diese in Verbindung mit Jugendtaxiausweisen oder mit kostenlosen oder zu erwerbenden Wertbons. Die sich hieraus ergebenen Verwaltungsaufwände für die Stadtverwaltung und die Taxiunternehmen sind wesentlich  höher.

 

 

 

Erfahrungen aus anderen Städten:

Erfahrungen aus anderen Städten und Gemeinden zeigen, dass es leider auch zu unerfreulichen Begebenheiten kommt.

 

Immer wieder versuchen ältere, nicht zum berechtigten Personenkreis gehörende Jugendliche/junge Erwachsene, durch die „Mitnahme“ eines Jugendtaxiberechtigten, preiswert Taxi zu fahren. Dies wird sich auch nur eingeschränkt vermeiden lassen, letztlich muss der Taxifahrer durch Kontrolle der Personalausweise die Regularien umsetzen. Da ausschließlich Berechtigte im Taxi mitfahren dürfen, könnte es insbesondere bei angetrunkenen Jugendlichen/jungen Erwachsenen zu Problemen kommen, wenn diese den Ausschluss eines Freundes/einer Freundin von der Fahrt durch den Taxifahrer nicht akzeptieren.

 

Zu besonderen Stoßzeiten kann es zu Kapazitätsproblemen der Taxiunternehmen kommen. So kann es passieren, dass bei Ende einer großen Veranstaltung in Meerbusch (z.B. Schützenfest, Karneval) der „normale“ Taxibetrieb die im Einsatz befindlichen Taxen auslastet und Jugendlichen kein „Jugendtaxi“ zur Verfügung gestellt werden kann. Dies hat in anderen Städten zu nicht unerheblichen Problemen mit den Eltern geführt, die sich natürlich auf die Fahrt ihrer Kinder mit dem Jugendtaxi verlassen.

 

 

 

 

Fazit:

Insgesamt kann der Einsatz eines Jugendtaxis in Meerbusch eine Unterstützung für Jugendliche zum Nachhauseweg darstellen.

 

In anderen Städten und Gemeinden sind die Berechtigungsgruppen unterschiedlich weit gefasst. Die Jugendtaxiberechtigungen liegen zwischen 14 und 25 Jahren.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Zielgruppe der Jugendtaxiberechtigten für Meerbusch von 15 bis 17 Jahren (3 Jahrgänge) festzulegen. Dabei liegt die potentielle Nutzerzahl bei ca. 1.651 Personen. Davon wohnen in den Ortsteilen

 

Büderich                             618

Osterath                             406

Lank-Latum                       290

Strümp                                185

Ilverich                                21

Langst-Kierst                     37

Nierst                                   36

Ossum-Bösinghoven     58 Personen (Angaben ITK Rheinland 06/2019)

 

Die Verwaltung empfiehlt die Einführung des Jugendtaxis analog der Regelung in der Verbandsgemeinde Hachenburg, allerdings für die Altersgruppe der 15-17 Jährigen, als vergleichsweise einfach umzusetzendes Modell.

 

Wie viele Jugendliche ein Angebot „Jugendtaxi“ tatsächlich nutzen werden, bleibt abzuwarten.

Wenn die tatsächlichen Zahlen aus der Verbandsgemeinde Hachenburg für die hiesige Planung zugrunde gelegt werden, ist in etwa von der doppelten Anzahl (bezogen auf 3 Jahrgänge) abzurechnender Fahrten auszugehen. Hieran wird sich auch der entstehende Verwaltungsaufwand orientieren. Der Mitfahrschein für Meerbuscher Jugendliche ist in der Anlage beigefügt.

 

Voraussetzung für das Gelingen des Modells ist die jeweilige Bereitschaft des benutzten Taxiunternehmens, die Fahrten unter diesen Voraussetzungen zu machen.

 

Mit den beiden größten Taxibetrieben in Meerbusch „Taxi-Meerbusch“ und „Funk-Taxi Meerbusch“ wurde ein Gespräch geführt. Die Geschäftsführung beider Unternehmen ist an der Mitwirkung zur Umsetzung des Angebotes „Jugendtaxi“ interessiert und hat die Beteiligung zugesichert, sofern der Ausschuss der Beschlussvorlage zustimmt.

Im Gespräch mit der Verwaltung wurde eine 3-monatige „Testphase“ vereinbart, um Erfahrungen zu sammeln und ggf. die Modalitäten in der Abwicklung anzupassen.

 

Aufgrund des finanziellen Risikos bei den Taxiunternehmen, schließt sich in der unterjährigen Umsetzung ein Haushaltsvorbehalt in der Sache aus.

 

Auch wenn die Verwaltung es unterstützt, dass Minderjährigen ein sicherer Nachhauseweg ermöglicht wird, kann gleichwohl für Meerbusch nicht von einer besonderen Gefährdungslage für Jugendliche auf dem Nachhauseweg ausgegangen werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

10.000 € sind in den Haushalt 2019 bei Sachkonto 060 362 010 / 53180000 mit Sperrvermerk eingestellt. Für den Haushalt 2020 müssten 20.000€ bei Berücksichtigung von drei Jahrgängen eingestellt werden.

 


Alternativen:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Konzept eines Jugendtaxis nicht weiterzuverfolgen.