Betreff
Aktueller Stand Kita-Bedarfsplanung
Vorlage
FB2/0338/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.02.2019 wurde, im Rahmen der platzscharfen Jugendhilfeplanung für das Kita Jahr 2019/20120, beschlossen, dass neben den 127 Überbelegungen noch zusätzliche provisorische Gruppen eingerichtet werden müssen. Zu diesem Zeitpunkt stand lediglich fest, dass diese in den Stadtteilen Büderich und Osterath eingerichtet werden. Daher wurde die Verwaltung ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über diese Veränderungen sowie die Kita-Zuordnung der zusätzlichen Gruppen in Büderich und Osterath zu entscheiden. Weiter wurde die Verwaltung ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2019/2020 durch Übergangslösungen zu schaffen.

 

In der Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.04.2019 wurde vom Jugendhilfeausschuss der Beschluss gefasst, die provisorischen Gruppen auf folgende Kitas zu verteilen:

 

  • 10 Plätze Kita St. Nikolaus und
  • 15 Plätze Kita Himmelszelt sowie
  • 15 Plätze Kita Rasselbande.

 

Darüber hinaus wurde über eine neue 6-gruppige Kita in der Trägerschaft des OBV in Osterath entschieden.

 

 

Seitdem fanden in Abstimmung mit der Heimaufsicht des LVR mehrere Begehungen der Kitas im Hinblick auf die Erteilung einer Betriebserlaubnis für die geplanten zusätzlichen Plätze statt.

 

Folgende Ergebnisse liegen in Übereinstimmung und abweichend von der bisherigen Planung bisher vor:

  • In Osterath wird die ev. Kita Himmelszelt die 15 zusätzlich eingeplanten Plätze zum 01.08.19 einrichten. Die Plätze sollen 2020 nach Fertigstellung der neuen Kita Am Schweinheimer Kirchweg in die Trägerschaft des OBV 2020 gehen.
  • Die 10 zusätzlichen Plätze in der kath. Kita St. Nikolaus werden ebenfalls geschaffen, allerdings wird keine zusätzliche Gruppe geschaffen, sondern die Kinder werden in das offene päd. Konzept integriert und können in der Folge auch ihre gesamte Kindergartenzeit in der Einrichtung verbringen.
  • In der städt. Kita Rasselbande werden aufgrund der Raumgröße nicht 15 provisorische Plätze sondern 12 Plätze eingerichtet, die ebenfalls in die neue Kita am Schweinheimer Kirchweg übergehen sollen.

 

  • Für Büderich wurden mit dem Landesjugendamt und der hiesigen Bauverwaltung Räumlichkeiten für zusätzliche Gruppen in der evangelischen und der katholischen Kirchengemeinde an der Karl-Arnold-Straße und die Schaffung weiterer Plätze im „alten Sonnengarten“ geprüft.
  • Für den Raum der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Hl. Geist an der Karl-Arnold-Straße konnte insbesondere aus brandschutztechnischen Gründen keine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt werden.
  • Im „alten Sonnengarten“ werden schon ab dem Kita Jahr 2016/2017 provisorische Plätze als Dependance der städtischen Kita Lummerland vorgehalten. In Absprache mit dem Landesjugendamt ist zunächst eine Ausweitung dieser Plätze von bisher 60 Kinder auf nunmehr 90 Kinder zu realisieren, bevor weitere Einzellösungen in anderen Provisorien umgesetzt werden.
  • Auch wenn ein weiteres Provisorium der ev. Kirchengemeinde an der Karl-Arnold-Straße grundsätzlich mit baulichen Anpassungen möglich wäre, soll zunächst das Anmeldeverhalten der Eltern abgewartet werden. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der in Aussicht stehenden neuen Kita in Büderich zum Kita Jahr 2020/2021.

 

Der Stand zu den Neubauvorhaben stellt sich wie folgt dar:

 

  • Der 4-gruppige Anbau an die ev. Kita Schatzkiste durch die Stadt befindet sich noch in Abstimmungsprozessen mit der Kirchengemeinde bzgl. der erforderlichen Verträge und Vereinbarungen.
  • Die Ausschreibung für den Neubau eines städtischen Kita Gebäudes für 6 Gruppen am
    Laacher Weg/Liguster Weg hinter dem Mataré Gymnasium ist erfolgt. Der Zeitplan sieht nach Eingang der Angebote eine Realisierung rechtzeitig zum Kita Jahr 2020/2021 vor. Damit würden die in Büderich vorhandenen Übergangsgruppen im alten Kita-Gebäude „Am Sonnengarten 2“ entbehrlich. Die in den Übergangsgruppen betreuten Kinder werden dann zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Einrichtung dorthin wechseln. Der zukünftige Träger (Kinderzentren Kunterbunt gGmbH) wird zu gegebener Zeit die für die Übergangsgruppen geschlossenen Betreuungsverträge erneuern.
  • Für die 6-gruppige Einrichtung am Schweinheimer Kirchweg sind die finalen Abstimmungen des Raumprogrammes mit dem Landesjugendamt erfolgt, der Bauantrag wird gestellt. Die Voraussetzungen für den Abschluss des Mietvertrages mit dem OBV Meerbusch und der Trägervereinbarung zwischen der Stadt und dem OBV Meerbusch e.V. werden aktuell geschaffen.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter

 

 


Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die bisherige konzeptionelle Anbindung der Dependance im Kita-Gebäude Am Sonnengarten 2 (Neu-Lummerland) an die Kita „Lummerland“ zum Beginn des Kindergartenjahres 2019/2020 aufzugeben und stattdessen die Einrichtung im Kita-Gebäude Am Sonnengarten 2 mit Betriebserlaubnis der Heimaufsicht vom Landschaftsverband Rheinland als eigenständige Einrichtung zu betreiben, bis die Kinder in die geplanten Neubauten überführt werden können. Die mit der Kita-Bedarfsplanung 2019/2020 eingeplanten zwei zusätzlichen Gruppen im Ortsteil Büderich werden ebenfalls im Rahmen dieser Einrichtung geführt. Die für die Einrichtung
KG „Lummerland“ inkl. der Gruppen in der Dependance Am Sonnengarten 2 und die zwei zusätzlichen Gruppen in Büderich eingeplanten Kindpauschalen werden entsprechend auf die beiden Einrichtungen verteilt.

Für den Fall, dass eine der Übergangslösungen für den Ortsteil Osterath, wider  Erwarten, nicht realisiert werden kann, beschließt der Jugendhilfeausschuss die Einrichtung dieser Plätze in der Kita Schatzinsel zu veranlassen.