Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt:

 

1.1          Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 zu eigen.

1.2          Er übernimmt den Bericht seines Arbeitskreises als eigenen Schlussbericht.

1.3          Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 GO NRW folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

 

          Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Jahresabschluss mit Anhang, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt zum Bilanzstichtag geprüft. Die Aufstellung dieser Unterlagen nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der GO NRW liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

 

Die Prüfung ist nach § 103 GO NRW unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung vorgenommen worden. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Bilanz und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die abschließende Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu folgender wesentlicher Einwendung geführt:

 

„Der Jahresabschluss 2010 ergab eine Differenz zwischen Aktiva und Passiva in Höhe von 44.360,16 €, die nicht aufgeklärt werden konnte. Zum Ausgleich der Bilanz wurde dieser Betrag gegen die Position Eigenkapital gebucht.“

 

 

Nach der Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss ansonsten den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Bilanz, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Aufgrund des Prüfergebnisses kann daher der Bestätigungsvermerk nur eingeschränkt erteilt werden.

 

2.            Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2010 gem. § 96 GO NRW festzustellen.

              Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:

 

              Bilanzsumme:

             

Aktiva

Passiva

585.699.402,80 €

585.699.402,80 €

 

Ergebnisrechnung:

Erträge

Aufwendungen

Fehlbetrag

116.781.315,40

124.958.136,73 €

-8.176.821,33 €

 

              Finanzrechnung:

Einzahlungen

Auszahlungen

Veränderung eigener Finanzmittel

127.520.737,37 €

128.134.620,00 €

-613.882,63 €

 

 

Gleichzeitig empfiehlt der den Mitgliedern des Rates, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss. In Gemeinden, in denen eine örtliche Prüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 GO NRW).

Der durch Beschluss vom 15.12.2009 gebildete Arbeitskreis zur Prüfung des Jahresabschlusses und die hieraus entstandene Arbeitsgruppe tagten insgesamt 7 mal, und zwar am 28.09., 12.10. und 09.11.2011 sowie am 04.01., 08.02., 24.02. und 14.03.2011. Bei diesen Sitzungen hatten die Mitglieder des Arbeitskreises und der Arbeitsgruppe die Möglichkeit, Einblick in alle geprüften Vorgänge zu nehmen. Dies ist in Stichproben auch geschehen. Über das Ergebnis ist ein Bericht erstellt worden.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hatte die Erstellung des Jahresabschlusses seit Anfang 2011 begleitend geprüft. Sofern einzelne Arbeitsergebnisse der Verwaltung vorlagen, wurden diese mit Prüfvermerk versehen und dem Stadtkämmerer zur Verfügung gestellt. Die abschließende Prüfung fand von Mitte Mai 2011 bis März 2012 statt.

 

Die Entwürfe der Prüfberichte wurden dem Bürgermeister und dem Stadtkämmerer zur Verfügung gestellt, damit eine Stellungnahme gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW erfolgen kann.

 

Die Hinweise und Beanstandungen aus der Prüfung durch den Arbeitskreis und dem Rechnungsprüfungsamt führen insgesamt zu einer Einschränkung des Prüfungsurteils über den Jahresabschluss, da die aufgezeigte Differenz zwischen Aktiva und Passiva in der Bilanz zum 31.12.2010 nicht aufgeklärt werden konnte.

 

          Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung ist nicht vollständig gegeben.

 

          Dennoch vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage.

 

          Im Laufe der Prüfung wurde der Stadtkämmerer mehrfach auf die Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2010 hingewiesen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.