Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die Römerstraße zwischen Düsseldorfer Straße und Stadtgrenze nach Neuss ein LKW-Verbot mit Lieferverkehr frei und beauftragt die Verwaltung die Beschilderung in Abstimmung mit der Nachbarstadt Neuss auszuführen.
Sachverhalt:
Die SPD Meerbusch hat mit Datum 5.3.2019 einen Antrag gestellt, der auch im Bau- und Umweltausschuss angenommen worden ist, dass die Verwaltung nach Veränderungsmöglichkeiten suchen soll, um die Verkehrssituation zu verändern.
Nach heutigem Stand können LKWs allein über die Römerstraße ins Gewerbegebiet Hessenweg fahren. Auch die Hochbautätigkeiten am Laacher Weg und am Amselweg werden bevorzugt über die Römerstraße angedient.
LKW-Mengen Römerstraße Höhe Am Kniekamp:
Die Verwaltung hat auf der Römerstraße in Höhe Am Kniekamp im Oktober 2018, März 2019 (außerhalb der Ferien) und April 2019 (innerhalb der Ferien) jeweils für eine Woche Verkehrsmessungen durchgeführt. Im Oktober 2018 fuhren 11 bis 21 LKW pro Tag, im März 2019 fuhren 11 bis 34 LKW pro Tag und im April 2019 fuhren null bis 20 LKW pro Tag durch diese Messstelle (in beide Richtungen). Busse sind darunter nicht erfasst. In der verbotenen Nachtzeit fuhr kein oder maximal 1 LKW an dieser Messstelle vorbei.
LKW-Mengen Römerstraße Höhe Autobahnbrücke:
Weiterhin hat die Verwaltung auf der Römerstraße in Höhe Autobahnbrücke im Oktober 2018 und April 2019 jeweils für eine Woche Verkehrsmessungen durchgeführt. Im Oktober 2018 fuhren 10 bis 72 LKW pro Tag und im April 2019 fuhren 3 bis 53 LKW pro Tag durch diese Messstelle (in beide Richtungen). An dieser Stelle ist der LKW-Verkehr uneingeschränkt zulässig.
Der LKW-Verkehr ist auf der Römerstraße anhand der durchgeführten Messungen allenfalls als durchschnittlich zu verzeichnen. Das kann allerdings daran liegen, dass alle LKW`s aufgrund der ganztägigen Durchfahrtsperre für LKW´s (7,5 to) auf dem Laacher Weg nun über die Römerstraße zu ihren Zielen, z.B. Gewerbegebiet Hessenweg, fahren müssen. Durch Sperrungen von Straßen für einzelne Verkehrsraten ist es unumgänglich, dass sich der Verkehr auf andere Ortsstraße (hier Römerstraße) verlagert.
In den gleichen oben genannten Zeiträumen wurden an den
gleichen Stellen auch die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge gemessen. Wenn eine
Geschwindigkeitsmessung vorgenommen wird, erhält man eine große Zahl von
Messwerten, oft mehrere tausend. Aus diesen umfangreichen Daten muss nun eine
griffige Zahl ermittelt werden, um das Geschwindigkeitsniveau zu beurteilen.
Dazu ist die „85%- Geschwindigkeit“ (V85) einer Straße aufschlussreich. Diese
Kennzahl wird von Verkehrsingenieuren verwendet als die Geschwindigkeit, die
von 85% der gemessenen Fahrer eingehalten und von 15% überschritten wird. Man
lässt die sehr schnellen Fahrer außer Betracht und hat damit einen praktisch
gut nutzbaren Indikator. Die 85%- Geschwindigkeit einer Straße sollte unterhalb
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen. Falls nicht, wird das Tempolimit
von mehr als jedem siebten Fahrer überschritten. Dies ist ein Sicherheitsmangel
der Straße, der von der Behörde behoben werden sollte.
Dieses trifft allerdings auf die Römerstraße nicht zu. Die V85 auf der Römerstraße in Höhe Am Kniekamp im Wohnbereich lag mit ca. 33-45 km/h im absoluten Toleranzbereich. Die V85 auf der Römerstraße in Höhe Autobahnbrücke lag zwar mit ca. 53-60 km/h über dem zulässigen Limit, allerdings schon im unbebauten Bereich.
Parken und Linienbusverkehr: Einerseits wird wegen fehlenden Parkplätzen in den Seitenstraße und der hohen Bevölkerungsdichte jeder Parkplatz auf der Römerstraße benötigt. Andererseits trat die Rheinbahn als Betreiber der Buslinie bereits mehrfach an die Verwaltung heran, in Teilbereichen eine Entparkung vorzunehmen mit dem Ziel der Beschleunigung des Busverkehrs. Bisher wurden folglich mehre Teilabschnitte der Straße mit Parkverboten versehen. Eine weitergehende Entparkung führt folglich zu einer Zunahme der Fahrgeschwindigkeiten und wird auch aufgrund des Parkplatzbedarfes von der Verwaltung kritisch gesehen.
Als Ergebnis der oben dargelegten Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, auf der Römerstraße zwischen Düsseldorfer Straße und Stadtgrenze nach Neuss ein ganztägiges LKW-Verbot mit Ausnahme für Lieferverkehr auszuschildern.
Die Verwaltung will noch in diesem Jahr die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes beauftragen. In diesem Konzept sind schwerpunktmäßig die verkehrlichen Fragen in Belastungsbereichen zu klären. Daraus kann sich möglicherweise auch eine zufriedenstellende Lösung für den Bereich Laacher Weg und Römerstraße ergeben.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: Für die Beschilderung entstehen nur geringe Kosten.
Alternativen:
Aufhebung des ganztägigen LKW-Verbotes auf dem Laacher Weg und Änderung in ein (Nacht-) LKW-Verbot von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr wie auf der Römerstraße. Damit verteilt sich der LKW-Verkehr in den Büdericher Südwesten auf beide Straßen.