Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt

·                auf den Straßen „Am Ismerhof“, „Mathias-von-Hallberg-Straße“ und „Hauptstraße“ zwischen Kemperallee und Einmündung Mathias-von-Hallberg-Straße eine Tempo-30-Zone und

·                auf der Hauptstraße zwischen Kemperallee und Kaiserswerther Straße eine Tempo-30-Strecke sowie

·                auf der „Rheinstraße“ zwischen Mühlenstraße und Josef-Tovornik-Straße einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten.

 


Sachverhalt:

 

·                    Am Ismerhof:

Bisher gilt auf dieser Stichstraße zu den Parkplätzen am Geschäftszentrum die maximal zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h. Aufgrund der Verkehrsbedeutung, der Verkehrsstruktur und der räumlichen Verhältnisse sollte im Zuge einer weitergehenden Harmonisierung der Geschwindigkeiten in Lank eine Tempo-30-Zone in dieser Stichstraße eingerichtet werden. Die Umwandlung von Tempo 50 in eine Tempo-30-Zone verursacht keine weiteren Maßnahmen, abgesehen von einer Änderung der Beschilderung und Anbringung von Piktogrammen auf der Fahrbahn.

 

·                    Mathias-von-Hallberg-Straße:

Bei der Mathias-von-Hallberg-Straße handelt es sich um eine Sammelstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach dem bisherigen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Meerbusch.

Die Hauptstraße und die Mathias-von-Hallberg-Straße stellen derzeit für den Radverkehr eine sehr wichtige Verbindung in Lank-Latum abseits der Hauptstraßen dar. Auf der Mathias-von-Hallberg-Straße bis Gonellastraße ist der Radverkehr im Mischverkehr zu führen. In Tempo-30-Zonen müssen nach der neuen StVO Radfahrer auf der Straße im Mischverkehr fahren, wo sie besser wahrgenommen werden.

Die neuen Regelungen werden sowohl durch rechtsverbindliche Beschilderung als auch durch Piktogramme auf der Fahrbahn den Verkehrsteilnehmern angezeigt.

 

·                    Hauptstraße (von Mathias-von-Hallberg-Straße bis Kemperallee):

Bei der Hauptstraße handelt es sich auch um eine Sammelstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach dem bisherigen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Meerbusch.

Im Verlauf der Hauptstraße von Mathias-von-Hallberg-Straße bis Kemperallee ist der Radverkehr nach der neuen StVO durch die Umwandlung in eine Tempo-30-Zone im Mischverkehr zu führen.

Die bisher für Radfahrer freigegebenen Gehwege im südlichen Teil der Hauptstraße entsprechen aufgrund der fehlenden Breiten nicht mehr den Regelwerken. Der bisherige kombinierte Geh- und Radweg in nördliche Richtung bleibt dann ausschließlich den Fußgängern vorbehalten.

Die neuen Regelungen werden sowohl durch rechtsverbindliche Beschilderung als auch durch Piktogramme auf der Fahrbahn den Verkehrsteilnehmern angezeigt.

 

·                    Hauptstraße (von Kemperallee bis Kaiserswerther Straße):

Auch bei der Hauptstraße in diesem Abschnitt handelt es sich um eine Sammelstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach dem bisherigen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Meerbusch.

Die derzeitige Radwegführung im einseitigen Zweirichtungsradweg auf der Westseite der Hauptstraße in diesem Abschnitt entspricht nicht mehr den Anforderungen und Vorgaben im Rahmen der Weiterentwicklung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Meerbusch.

Um den Radverkehr zukünftig richtungstreu und einheitlich zu lenken, ist der bislang benutzungspflichtige Zweirichtungsradweg auf der Westseite der Hauptstraße aufzuheben, da eine Benutzungspflicht alleine schon aufgrund der nicht vorhandenen besonderen Gefahrenlage auf der Fahrbahn nicht gegeben ist. Dieser Weg ist als "nicht benutzungspflichtiger Geh- und Radweg" durch Bodenmarkierungen (analog Verkehrszeichen 244 StVO) in beide Richtungen zu kennzeichnen (Die Beschilderung bedeutet den allseits bekannten kombinierten gemeinsamen Geh- und Radweg). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist auf Tempo 30 km/h zu reduzieren.

 

Um an der Kreuzung mit der Schulstraße und Kemperallee möglichst eine konfliktfreie Führung mit dem Kraftfahrzeugverkehr zu gewährleisten, ist hier eine Ableitung des Radverkehrs in Höhe der Bedarfslichtsignalanlage (Schulstraße/Kemperallee) durch Markierung und eine Ausweisung als eine Tempo 30-Zone einzurichten.

 

Die Maßnahmen auf der Hauptstraße für den Radverkehr entsprechen den nachträglich beauftragten Untersuchungen für diesen Streckenabschnitt aus dem Radverkehrskonzept.

 

Vorfahrtregelungen: Im Bereich der Tempo-30-Zone gilt Rechts vor Links, an der Einmündung Mathias-von-Hallberg-Straße in die Gonellastraße hat die Gonellastraße weiterhin Vorfahrt.

 

 

·                    Rheinstraße (zwischen Mühlenstraße und Josef-Tovornik-Straße):

Die Rheinstraße soll im o.g. gepflasterten Bereich von einer heute vorhandenen Tempo-30-Einbahnstraße für KFZ in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden. Auf den Bereich wird mittels Beschilderung und Piktogramm auf der Fahrbahn hingewiesen. Der Vorteil dieser Änderung besteht in der Gleichberechtigung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer

Im Bereich der Einmündung der Fußgängerzone werden mittelfristig die vorhandenen Poller durch Fahrradabstellbügel ersetzt. Damit wird das Parken weiterhin verhindert und es gibt zusätzliche komfortable Abstellanlagen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Kosten für Beschilderung und Aufbringung Piktogramme liegen bei ca. 4.000,00 €.

 


Alternativen:

 

Beibehaltung der bisherigen verkehrsrechtlichen Festlegungen und Geschwindigkeiten.