Betreff
Grundstücksangelegenheit: Veräußerung von zwei Baugrundstücken für Selbstnutzer in Meerbusch-Lank-Latum im Bereich des ehem. Spielplatzes "Am Schwanenhof"
Vorlage
FB6/0947/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Baugrundstück, Gemarkung Latum, Flur 6, Flurstück 179, wird geteilt und die noch zu vermessenden Baugrundstücke, groß ca. 388 m² und ca. 417 m², werden an Selbstnutzer zum Verkaufspreis in Höhe von 480 € / m², inkl. Anliegerbeiträge und Ablösebeiträge für die entfallenden Bäume, zum Verkauf angeboten.

 

Die Veräußerung erfolgt nach den derzeit gültigen „Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Stadt Meerbusch beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken“ sowie der Anwendung der „Grundsätze beim Verkauf städtischer Baugrundstücke und Auswahlkriterien der Stadt Meerbusch bei Bewerbungen zu Baugrundstücken für Selbstnutzer“.

 


Sachverhalt:

 

Das Grundstück liegt im Westen Lank-Latums und war bisher als Spielplatz genutzt. Bei der Erarbeitung des neuen Spielplatzkonzeptes 2030 wurde auch dieser Spielplatz untersucht und bewertet.

Alle vorhandenen Spielflächen wurden einer qualitativen Prüfung mit einem einheitlichen Prüfraster unterzogen. Für den Spielplatz „Am Schwanenhof“ wurde die Aufgabe und der Verkauf der Fläche empfohlen, der Rat der Stadt hat dem Konzept am 26.04.2018 zugestimmt. Der Spielplatz wurde bereits zurück gebaut und kann nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bebaut werden.

 

Die nach der Teilung entstehenden Grundstücke verfügen über eine Größe von ca. 388 m², bzw. ca. 417 m² und befinden sich auf dem derzeitigen Flurstück 179, der Flur 6 in der Gemarkung Latum. Die genaue Lage ist dem in der Anlage beigefügten Plan zu entnehmen.

 

Die Bebaubarkeit der Grundstücke nach § 34 BauGB wurde innerhalb der Verwaltung abgestimmt und in den Exposés festgeschrieben. Auch wenn nach § 34 BauGB eine andere Bebauung möglich wäre, so werden die Grundstücke mit den erarbeiteten und einzuhaltenden Vorgaben verkauft.

 

Auf den Grundstücken befinden sich z.Z. insgesamt 6 Bäume. Als erhaltenswert wurde nur ein Baum eingestuft, der aber durch Pilzbefall stark abgängig ist. Da der Eigentumsübergang erst 2020 erfolgen wird, ist dann die beschlossene „Satzung der Stadt Meerbusch über den Schutz von Bäumen im Stadtgebiet“ heranzuziehen. Es wird deshalb den Käufern die Neuanpflanzung eines Baumes nach den Vorgaben der Satzung bereits vorgegeben. Die Ablösebeitrage für die Fällung ohne Ersatzpflanzung sind im Kaufpreis mit den weiteren Beiträgen bereits abgegolten.

 

Die Beseitigung der Bäume, der Einfriedung sowie der Aufschüttung des Spielhügels gehen zu Lasten der Käufer.

 

Der Baulandrichtwert beträgt z.Z. 420 € / m². Aufgrund der kleinen Grundstücksgrößen und der zu erwartenden Bodenpreisanstiege werden 480 € / m² als Verkaufspreis angesetzt.

 

Die Veräußerung der Baugrundstücke an Selbstnutzer erfolgt im Rahmen einer Vermarktungsphase im Sommer/Herbst 2019.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Veräußerung generiert Einnahmen in Höhe von ca. 386.400 € und wird im Fachbereich 6 voraussichtlich im Jahre 2020 beim Produkt „Allgemeiner Grundstücksverkehr“ 7.01014002.775.001, Sachkonto 68210000, verbucht.

 


Alternativen:

 

Von einer Veräußerung der Baugrundstücke wird abgesehen.