Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1)BauGB i.V.m. § 13a
BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in
Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634 ), für das Gebiet, das die Grundstücke des ehemaligen Bauhofs umfasst und
das
- im Westen durch die Moerser Straße
- im Norden durch die Südgrenze der Baugrundstücke
Moerser Straße 125, 127, 127 a, 127 b
- im Osten durch den einbezogenen Schackumer Bach
und
- im Süden durch die Nordgrenze des Fuß- und
Radwegs, welcher die Moerser Straße mit der Straße „Am Pützhof“ verbindet, begrenzt
ist,
maßgebend ist der dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den
Bebauungsplan Nr. 310 „Ehemaliger Bauhof / Moerser Straße“ aufzustellen,
der vorrangig folgende
Planungsziele zur Grundlage haben soll:
- Sicherung des Gebiets als zentrumsnaher
Wohnstandort
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.
Sachverhalt:
Die Bebauungspläne Nr. 82 Meerbusch-Büderich “Brühl“ sowie die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 82 wurden durch das OVG Münster für unwirksam erklärt. Daher sieht sich die Stadt Meerbusch angehalten, zur Sicherung der städtebaulichen Ziele einen Bebauungsplan für die Teilflächen des ehemaligen Bauhofs aufzustellen.
Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohnquartiers auf dem Gebiet des ehemaligen Bauhofes in Meerbusch-Büderich und die planerische Steuerung der angrenzenden Bereiche, welche derzeit gem. § 34 BauGB beurteilt werden. Die Quartiersbebauung wurde auf Grundlage eines Siegerentwurfes im Rahmen eines Bieterverfahrens bereits genehmigt und wird derzeit realisiert.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 8.900
m² und liegt im Norden von Meerbusch-Büderich östlich der Moerser Straße (L
137) und nördlich des Schackumer Baches, der in den Geltungsbereich einbezogen
ist. Es befindet sich in der Nachbarschaft zu Wohn- und gewerblicher Bebauung. Die
Entfernung zum südöstlich gelegenen Stadtteilzentrum Büderich beträgt ca. 1.200
m, die nächstgelegene Stadtbahnhaltestelle befindet sich in ca. 300 m
Entfernung.
Entlang der
Moerser Straße ist eine dreigeschossige Straßenrandbebauung mit Flachdach
vorgesehen. Darüber hinaus werden im Nordosten und Südosten des Plangebietes
fünf dreigeschossige Stadthäuser realisiert, die sich in einer Dreiecksform
städtebaulich um eine zentrale Platzanlage gruppieren. Die verkehrliche
Erschließung des Baugebietes erfolgt über die Moerser Straße und die neue
Straße „Auf dem Brühl“. Im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche innerhalb
des Plangebietes werden 8 neue öffentliche Parkplätze realisiert, dazu wird die
öffentliche Verkehrsfläche im Einmündungsbereich aufgeweitet. Die
erforderlichen privaten Stellplätze sind vollständig unterirdisch in
Tiefgaragen untergebracht, so dass die Freiflächen den zukünftigen Bewohnern
ohne Einschränkungen zu Aufenthalts- und Erholungszwecken zur Verfügung stehen.
Die Planung fügt sich in das vorhandene Orts- und Straßenbild ein und leistet
einen wichtigen Beitrag zur Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum an einem
städtebaulich gut integrierten Standort.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch den Beschluss entstehen keine Auswirkungen
auf den Haushalt.
Alternativen:
keine