Betreff
Integrationsratswahlen 2020
Vorlage
FB2/0324/2019
Art
Informationsvorlage

Der Landtag NRW hat im Dezember 2018  die mit Spannung erwarteten Änderungen der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die Grundlage zur Bildung eines Integrationsrates wird im §27 GO geregelt. Er sieht u. a. vor, dass in Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern ein Integrationsrat zu bilden ist. Darüber hinaus hat die Kommune aber auch die Möglichkeit, per Ratsbeschluss  statt eines  Integrationsrates einen Integrationsausschuss einzurichten. Zum Stichtag 28.02.2019 lebten insgesamt 7.733 Ausländer in Meerbusch (weitere Einzelheiten zum § 27 GO bzw. zu den Änderungen siehe Anlage 1+2).

 

Zur Vorbereitung auf die im Herbst 2020 gemeinsam mit den Kommunalwahlen stattfindenden Integrationsratswahlen soll beraten werden,  inwieweit der amtierende Integrationsrat eine Anregung für eine der beiden Möglichkeiten aussprechen möchte und welche eigenen Aktivitäten daraus resultieren könnten.

 

 

 

 

 

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter