Betreff
Vorstellung der Landesinitiative "Gemeinsam klappt's"
Vorlage
FB2/0320/2019
Aktenzeichen
FB2/7
Art
Informationsvorlage

Zielgruppe, Ziele und Partner der Initiative

Das Projekt „Gemeinsam klappt’s“ ist eine Landesinitiative zur Verbesserung der Integrationschancen junger volljähriger Geflüchteter in den Kommunen. Die Zielgruppe sind junge erwachsene Geflüchtete im Alter von 18 bis 27 Jahren, unabhängig von ihrer Bleibeperspektive. Für diese Zielgruppe sollen neue Bildungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungschancen geschaffen werden.

 

Während es für die anerkannten Geflüchteten durch den Anspruch von SGB II-Leistungen und einer regelmäßigen Beratung beim zuständigen Arbeitsvermittler einen erleichterten Zugang zu regulären Angeboten und Maßnahmen gibt, müssen besonders bei den Geflüchteten mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung zusätzliche Angebote und Maßnahmen zugänglich gemacht werden. Dieser Personenkreis hat keinen Anspruch auf SGB-II-Leistungen und ist auf die Unterstützung Dritter, z.B. sozialpädagogische Beratung in den Flüchtlingsunterkünften, ehrenamtliche Flüchtlingshilfen und Anlaufstellen, Integrationskraft und kreisweite Beratungsstellen angewiesen. Zudem gibt es momentan nur wenige Bildungsträger, die Maßnahmen bzw. Projekte für Geflüchtete mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung anbieten.

 

 

Partner der Initiative

Partner dieser Initiative werden die Landesregierung (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, die landesweite Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (Bezirksregierung Arnsberg), die Kommunen (22 kreisfreie Städte, die 27 Kreise und 24 kreisangehörigen Städte und Gemeinden) sowie die Jugendmigrationsdienste sein.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat die kreisangehörigen Gemeinden am 13.03.2019 zu einem Starterworkshop eingeladen, in dem die Ziele und Bausteine der Landesinitiative vorgestellt wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgangssituation im Kreis  

 

 

Umsetzung in der kommunalen Praxis

In den Übergangswohnheimen der Stadt Meerbusch sind derzeit 93 Personen im Alter von 18 bis 27 Jahren untergebracht. Hinzu kommen 40 Leistungsbezieher dieser Altersklasse, die bereits vom Jobcenter betreut werden. Die Zahl der Flüchtlinge, die außerhalb der Übergangswohnheime wohnen, Leistungen vom Jobcenter erhalten und zur Zielgruppe gehören, ist nicht bekannt.

 

Die an der Initiative teilnehmenden Kommunen bilden gemeinsam mit den Partnern eine Bündniskerngruppe. In der Bündniskerngruppe soll eine rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit aus den Bereichen Migration und Integration, Arbeit und Wirtschaft, Soziales und Bildung, entstehen bzw. vertieft werden. Wichtig sind hier die Vermeidung von Doppelstrukturen sowie die Möglichkeit, auf bereits bestehende Bündnisse zurückgreifen zu können.

 

Zu Beginn muss Klarheit zur sozial- und aufenthaltsrechtlichen Lage vor Ort geschaffen werden. Zwischen den zuständigen Akteuren muss ein reibungsloser Datenfluss ermöglicht werden.

 

Zur Bedarfsanalyse müssen die Fähigkeiten und die Möglichkeiten der Klienten analysiert werden. Fragestellungen dazu sind, ob der momentane Informationsstand zum Bildungs- bzw. Ausbildungssystem und die vorhandenen Angebote zur Sprachförderung ausreichend sind.

Ein zu installierendes Case-Management ermöglicht ein systematisiertes und koordiniertes Vorgehen zwischen den kommunalen Instanzen. Dabei wird der zugewanderte Mensch mit seinen Stärken und Fähigkeiten als Ausgangspunkt aller Handlungen positioniert. Die professionelle Fallsteuerung für Menschen mit komplexen Problemlagen ermöglicht eine strukturierte Vorgehensweise, die sowohl die Klienten als auch das persönliche Ressourcensystem einbezieht und damit die Eigenverantwortung stärkt. Strukturierte fallübergreifende Netzwerkarbeit fördert die zielorientierte Kooperation der Akteure. Sie führt zur Optimierung der Versorgungsstruktur und ermöglicht damit ein effektives Zugreifen aller Beteiligten auf Fallebene.

Eine Vermittlung zwischen den Perspektiven der Klienten und den realen Möglichkeiten, die zu den individuellen Fähigkeiten passen, kann die Integration enorm verbessern.

 

Eine Analyse der Angebote ist im Gesamtprozess notwendig, um Transparenz über bestehende Strukturen, Verantwortlichkeiten und konkrete Angebote zu schaffen. Weiterführende Fragen zur Optimierung der Angebote sowie die Organisation der Schnittstellen und Übergänge zwischen den Angeboten sind erforderlich, um die Weiterentwicklung der Angebote voranzutreiben.

 

Durch die individuelle Betrachtung von jungen volljährigen Geflüchteten, deren Möglichkeiten zur Teilhabe gering und deren Förderung oft schwierig ist, können neue Integrationschancen eröffnet werden. Zudem ist es wichtig, auftretende Förderlücken zu schließen und Maßnahme-Karrieren zu vermeiden. Hier sollte ein Fokus auf Schnittstellen und Übergänge von einem System zum anderen gelegt werden. Dadurch können passgenaue Anschlussperspektiven entwickelt und die Integration lückenlos weiterverfolgt werden. Eine kontinuierliche Beratung und Begleitung durch Fachkräfte und Ehrenamtliche erleichtert den gesamten Integrationsprozess.

 

Eine Zielvorstellung ist, dass jedem Geflüchteten der Zielgruppe – unabhängig von der Bleibeperspektive – ein Angebot für eine Beschäftigung bzw. Ausbildung unterbreitet werden kann.

 

 

 

 

 

 

Angebote des Landes zur Begleitung 2019

Für die teilnehmenden Kommunen gibt es das Angebot des Landes NRW, den Prozess zu begleiten. Nach dem Starterworkshop werden im Zeitraum April bis September 2019 weitere Workshops zu den Themenbereichen Methoden zur Bedarfs- und Angebotsanalyse, Informationen zu Förderrichtlinien und Mittelbeantragung, Prozessdokumentation, Problemanalysen, Soziale Teilhabe und Strukturen der Zusammenarbeit angeboten. Zusätzlich werden Fachkräfte die Kommunen bei der Umsetzung von „Gemeinsam klappt’s“ in allen Phasen des Gesamtprozesses beraten und begleiten. Für die Begleitung steht 2019 ein Kontingent von fünf Tagen pro Kommune zur Verfügung. Die Prozessbegleitung wird vom Institut für Stadt- und Regionalentwicklung der Frankfurt University of Applied Sciences koordiniert und gesteuert.

 

Die wissenschaftliche Begleitung wird vom IAQ (Institut für Arbeit und Qualifikation) der Uni Duisburg durchgeführt. Sie umfasst die Bereitstellung von Arbeitshilfen, Entwicklungs-Workshops für die gemeinsame Arbeit im interkommunalen Austausch und eine Prozessdokumentation und – eva-luation, die sich mit der Leitfrage, wie lokale Bündnisse erfolgreich etabliert und Angebote für die Zielgruppe entwickelt werden können, auseinandersetzt. Eine exemplarische Begleitung ist in fünf Kommunen geplant.

 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) hat nunmehr über den Rhein-Kreis-Neuss verbindlich abgefragt, welche kreisangehörige Stadt und Gemeinde sich an der Landesinitiative beteiligen wird. Dabei geht es nicht um eine finanzielle Verpflichtung, sondern um die Angabe, ob die jeweilige kreisangehörige Kommune sich dem Netzwerk anschließen möchte.

 

Konkrete finanzielle Förderungen sind zwar geplant, das Land befindet sich jedoch zurzeit noch im konkreten förderrechtlichen Abstimmungsprozess.

 

Schon jetzt fließen in Meerbusch nicht unerhebliche Ressourcen der Verwaltung und unserer Kooperationspartner in verschiedene Integrationsbemühungen strukturell und im Einzelfall. Gleichwohl stellt diese Landesinitiative eine Möglichkeit dar, innerhalb eines Netzwerkes Projekte neu zu entwickeln und ggf. strukturell auch über kommunale Grenzen hinaus zu verankern. Auf Grundlage einer entsprechenden Landesförderung hat die Bürgermeisterin gegenüber dem Rhein-Kreis Neuss Bereitschaft signalisiert, weiteres Integrationsengagement auch in diese Initiative, unter Federführung des Kreises, einfließen zu lassen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter