Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 20.11.2018
unter TOP 2 „Haushaltsberatungen“ auf Anregung der Fraktion DIE LINKE &
Piratenpartei einen Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet. Die Verwaltung
möge prüfen, ob die Vergabe von landwirtschaftlichen Flächen zukünftig analog
zur Vergabematrix für die Veräußerung von Baugrundstücken erfolgen könne, dabei
wird eine Vielzahl von möglichen Kriterien für eine mögliche Punktebewertung
aufgeführt. Der Schwerpunkt der Prüfung sollte auf der Realisierbarkeit des
Konzeptes sowie auf der Frage, wie andere Städte diese Problematik handhaben,
liegen.
Aus
Sicht der Verwaltung, ist das von der Fraktion DIE LINKE & Piratenpartei
vorgeschlagene Konzept
aufgrund
der derzeitigen Personalsituation schwer umsetzbar. Die Vergabe, analog zur
Vergabe der Baugrundstücke würde einen enormen personellen Aufwand im Bereich
der Prüfung der zur Bewertung relevanten Kriterien erfordern. Dazu ist davon
auszugehen, dass bei einigen der aufgezählten Kriterien das Fachwissen für eine
rechtssichere Überprüfung der Angaben der möglichen Pachtbewerber beim Personal
der Verwaltung nicht gegeben ist.
Dazu
ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, bei der Verpachtung auch Aspekte
der gewachsenen Eigentümer- und Pächterstruktur in Meerbusch zu
berücksichtigen. Viele der städtischen Grundstücke sind zu klein, um sie
sinnvoll ohne weitere Grundstücke (die im Eigentum Dritter stehen)
landwirtschaftlich nutzen zu können.
Eine
Nachfrage bei den benachbarten Kommunen Willich, Dormagen, Grevenbroich und
Krefeld ergab, dass keine der genannten Städte für die Verpachtung der
städtischen Pachtflächen ein dem Konzept der Fraktion DIE LINKE &
Piratenpartei ähnliches Verfahren nutzt. Soweit aufgrund von Kündigung oder
Neuerwerb die Möglichkeit zur Neuverpachtung besteht (wobei beim Erwerb ggfs.
vorhandene Pachtverhältnisse zunächst zu übernehmen sind) spielen
beispielsweise in der jüngeren Vergangenheit erfolgte Kündigungen oder Hofnähe
der Pachtflächen oder strategische Überlegungen (z. B. als Verhandlungsmasse)
eine Hauptrolle bei der Pächterauswahl. Alle befragten Kommunen äußerten erhebliche
Zweifel an der Realisierungsmöglichkeit und Praxistauglichkeit des
vorgestellten Konzeptes.
Im
Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung derzeit damit befasst ist,
dass von der Politik beschlossene Verbot des Einsatzes von Glyphosat auf landwirtschaftlichen
Flächen in städtischem Eigentum umzusetzen. Seit dem 16.04.2019 liegen von
allen Pächtern landwirtschaftlich genutzter Flächen die verbindlichen
Erklärungen vor, in denen sich die Pächter damit einverstanden erklären, dass
das Verbot des Einsatzes von glyphosathaltigen Mitteln mit Wirkung zum
01.11.2019 Bestandteil der Pachtverträge wird.
In Vertretung
gez.
Michael Assenmacher
Technischer Beigeordneter