Betreff
Grundstücksangelegenheiten: Prüfauftrag des Ausschusses für Planung und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 20.11.2018 bezüglich der Vergabe von Pachtgrundstücken
Vorlage
FB6/0316/2019
Art
Informationsvorlage

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 20.11.2018 unter TOP 2 „Haushaltsberatungen“ auf Anregung der Fraktion DIE LINKE & Piratenpartei einen Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet. Die Verwaltung möge prüfen, ob die Vergabe von landwirtschaftlichen Flächen zukünftig analog zur Vergabematrix für die Veräußerung von Baugrundstücken erfolgen könne, dabei wird eine Vielzahl von möglichen Kriterien für eine mögliche Punktebewertung aufgeführt. Der Schwerpunkt der Prüfung sollte auf der Realisierbarkeit des Konzeptes sowie auf der Frage, wie andere Städte diese Problematik handhaben, liegen.

 

Aus Sicht der Verwaltung, ist das von der Fraktion DIE LINKE & Piratenpartei vorgeschlagene Konzept

aufgrund der derzeitigen Personalsituation schwer umsetzbar. Die Vergabe, analog zur Vergabe der Baugrundstücke würde einen enormen personellen Aufwand im Bereich der Prüfung der zur Bewertung relevanten Kriterien erfordern. Dazu ist davon auszugehen, dass bei einigen der aufgezählten Kriterien das Fachwissen für eine rechtssichere Überprüfung der Angaben der möglichen Pachtbewerber beim Personal der Verwaltung nicht gegeben ist.

 

Dazu ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, bei der Verpachtung auch Aspekte der gewachsenen Eigentümer- und Pächterstruktur in Meerbusch zu berücksichtigen. Viele der städtischen Grundstücke sind zu klein, um sie sinnvoll ohne weitere Grundstücke (die im Eigentum Dritter stehen) landwirtschaftlich nutzen zu können.

 

Eine Nachfrage bei den benachbarten Kommunen Willich, Dormagen, Grevenbroich und Krefeld ergab, dass keine der genannten Städte für die Verpachtung der städtischen Pachtflächen ein dem Konzept der Fraktion DIE LINKE & Piratenpartei ähnliches Verfahren nutzt. Soweit aufgrund von Kündigung oder Neuerwerb die Möglichkeit zur Neuverpachtung besteht (wobei beim Erwerb ggfs. vorhandene Pachtverhältnisse zunächst zu übernehmen sind) spielen beispielsweise in der jüngeren Vergangenheit erfolgte Kündigungen oder Hofnähe der Pachtflächen oder strategische Überlegungen (z. B. als Verhandlungsmasse) eine Hauptrolle bei der Pächterauswahl. Alle befragten Kommunen äußerten erhebliche Zweifel an der Realisierungsmöglichkeit und Praxistauglichkeit des vorgestellten Konzeptes.

 

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung derzeit damit befasst ist, dass von der Politik beschlossene Verbot des Einsatzes von Glyphosat auf landwirtschaftlichen Flächen in städtischem Eigentum umzusetzen. Seit dem 16.04.2019 liegen von allen Pächtern landwirtschaftlich genutzter Flächen die verbindlichen Erklärungen vor, in denen sich die Pächter damit einverstanden erklären, dass das Verbot des Einsatzes von glyphosathaltigen Mitteln mit Wirkung zum 01.11.2019 Bestandteil der Pachtverträge wird.

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter