Beschlussvorschlag:
Der JHA beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der neu
zu errichtenden Kita am Schweinheimer Kirchweg in Meerbusch-Osterath dem OBV
Meerbusch e. V. zu übertragen. Der OBV wird als Elterninitiative tätig mit
einem gesetzlichen Trägeranteil von 4% an den Kindpauschalen und der
anerkennungsfähigen Miete.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, mit dem Träger
Kinderzentren Kunterbunt gGmbH als armer Träger die Übertragung der
Trägerschaft einer weiteren, neu zu errichtenden Kita im Ortsteil
Büderich, vorzubereiten. Der gesetzliche Trägeranteil i. H. v. 9% wird zu 6%
vom Träger übernommen, der verbleibende Anteil durch die Stadt Meerbusch im
Rahmen eines freiwilligen Zuschusses.
Sachverhalt:
Im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen ist in Meerbusch-Osterath der Neubau einer 6-gruppigen Einrichtung projektiert. Hierzu liegt dem JHA eine Beratungsvorlage im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung vor.
Der Neubau wird von dem Eigentümer des Grundstückes errichtet und soll einem anerkannten Träger der Jugendhilfe übertragen werden, der die Räume hierzu anmietet. Die Fertigstellung des Bauvorhabens ist bei planmäßigem Verlauf für das späte Frühjahr 2020 vorgesehen; eine Abstimmung des Raumprogrammes mit dem Landesjugendamt wird kurzfristig terminiert.
Um den künftigen Träger bereits in die Planungen einzubeziehen, wurde verwaltungsseitig, wie in der letzten Sitzung angekündigt, kurzfristig ein Interessenbekundungsverfahren zur Übertragung der Trägerschaft dieser neuen Einrichtung eingeleitet.
Hierzu wurden alle im Stadtgebiet Meerbusch tätigen freien Träger angeschrieben und um Rückmeldung bis zum 25.03.2019 gebeten. Dies sind im Einzelnen:
·
Katholische Kirchengemeinde St. Mauritius und
Heilig Geist
· Ev. Kirchengemeinde Büderich
· Montessori Kinderhaus e. V.
· Kinderzentren Kunterbunt gGmbH
· Horizonte gGmbH (Träger der Kath. Kitas Lank, Osterath und Strümp)
· Ev. Kirchengemeinde Osterath
· Ev. Kirchengemeinde Lank
· Lebenshilfe Neuss gGmbH
· OBV Meerbusch e. V.
· Kiga 71 e. V.
Den Bewerbungsunterlagen sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:
· Beschreibung des Vereins/Trägers mit Aufgabe, Leitbild und inhaltlicher Ausrichtung,
· ggf. Satzung des Vereins,
· Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,
· skizzierte Konzeption für die zukünftige Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der konzeptionellen Ausrichtung als Verein/Träger,
· Nachweis von Erfahrungen in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte,
· Kostenkalkulation zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit,
· Erklärung, ob und in welchem prozentualen Anteil der Träger in der Lage ist, seinen gesetzlichen Anteil an den Kindpauschalen und an der Miete sowie die Gruppenpauschale zu tragen.
An diesem Interessenbekundungsverfahren haben sich beteiligt:
· der OBV Meerbusch e. V.,
· die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH,
· der KiGa 71 e. V.
Die Vertreter der Lebenshilfe gGmbH haben schriftlich, die Vertreterin der Ev. Kirchengemeinde Osterath hat mündlich mitgeteilt, sich nicht bewerben zu wollen, von den anderen Trägern ist keine Rückmeldung erfolgt.
Die Träger arbeiten pädagogisch nach unterschiedlichen Konzepten, haben jedoch alle die ganzheitliche und individuelle Bildung und Förderung der Kinder im Fokus.
Alle Träger sind dem Jugendamt bereits aus langjähriger guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit bekannt, so dass grundsätzlich die Übertragung der Trägerschaft an jeden dieser drei Träger denkbar ist. Die beigefügte Auswertung stellt einige der angefragten Informationen gegenüber:
|
OBV
Meerbusch e.V. |
Kinderzentren
Kunterbunt gGmbH |
Kindergarten 71 e.V. |
Beschreibung des Vereins / Trägers mit
Aufgabe, Leitbild und inhaltliche Ausrichtung |
ja |
ja |
bekannt |
Ggf. Satzung des Vereins |
ja |
ja |
bekannt |
Anerkennung als Träger der Freien
Jugendhilfe § 75 SGB VIII |
ja, Nachweis liegt vor |
ja, Nachweis liegt vor |
ja |
Skizzierte Konzeption für die künftige
Kindertageseinrichtung |
ja, liegt vor. Situationsorientierter Ansatz und Soziales
Training |
ja, liegt vor. Teiloffenes Konzept |
ja, liegt vor. Teiloffene Arbeit Reggio-inspiriertes
Konzept |
Nachweis v. Erfahrungen in der Umsetzung
frühkindlicher Bildungskonzepte |
Träger einer |
Träger einer |
Träger von zwei Kindertageseinrichtungen
im Stadtgebiet, insgesamt 7 Gruppen |
Öffnungszeiten |
Montag bis Freitag 7.30 bis 16.30 Uhr |
Öffnungszeiten richten sich nach Bedarf
und Nachfrage am Standort – meist jedoch längere Öffnungszeiten als öffentliche
oder kirchliche Einrichtungen |
keine Angaben, jedoch ist von den üblichen
Öffnungszeiten auszugehen |
Verpflegung |
nach Qualitäts-standards der DGE,
voraussichtlich Zubereitung im Cook & Freeze – Verfahren, ergänzt durch
Obst und Rohkost; Getränke: Wasser |
nach Qualitäts-standards der DGE,
Tiefkühlkost, die in der Einrichtung im Convectomaten fertig gegart wird,
Ergänzung durch Frischkost; Getränke: Wasser und ungesüßte Tees |
nach Empfehlungen der DGE, mit regionalen
Produkten frisch zubereitete Mahlzeiten; Getränke: Wasser |
Kostenkalkulation |
wurde durchgeführt und beigefügt (auf
Grundlage der vorgeschlagenen Gruppenstruktur) |
wurde durchgeführt und beigefügt (auf
Grundlage der vorgeschlagenen Gruppenstruktur) |
nein, würde sich jedoch auch an der jeweils
geplanten Gruppenstruktur und dem sich daraus ergebenden Personaltableau
orientieren |
Erklärung zur Übernahme der gesetzl.
Trägeranteile an der Kindpauschale und der Miete |
Träger übernimmt den vollen Trägeranteil
von 4 % |
angeboten wird die Übernahme von 6%
(gesetzl. Trägeranteil wäre 9%) |
Träger kann keinen Trägeranteil übernehmen
(gesetzlicher Trägeranteil wäre 4%) |
In der weiteren
Betrachtung wurde ein Kostenvergleich unter Berücksichtigung der nach dem KiBiz
zu veranschlagenden Kindpauschalen, Zuschüssen des Jugendamtes bzw. des Landes
und des von den Trägern zu übernehmenden Eigenanteils durchgeführt.
Hierbei wurde eine
Belegung der Einrichtung mit folgender Gruppenstruktur zugrunde gelegt:
2 x GF I (je 20 Kinder
von 2 Jahren bis zum Schuleintritt) – 20 x 35 Std. u. 20 x 45 Std.
1 x GF II (10 Kinder
unter 3 Jahren) – 5 x 35 u. 5 x 45 Std.
3 x GF III (je 20 – 25
Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt) – 25 x 35 Std. u. 40 x 45 Std.
Es ergibt sich ein
Gesamtaufwand von Kindpauschalen inkl. der anerkennungsfähigen Mietkosten
i. H. v. 1.104.600 € (Spalte 2 der Anlage 1 zu dieser Vorlage).
In der anliegenden
Übersicht ist jeweils pro Träger der gesetzliche Trägeranteil (Spalte 3), der
gesetzliche Jugendamtsanteil (Spalte 6) und der gesetzliche Anteil der
Refinanzierung durch Landesmittel (Spalte 7) ausgewiesen.
Da außer dem OBV e.V.
kein Träger in der Lage ist, seinen Trägeranteil vollständig zu übernehmen,
sind neben dem nachrichtlich ausgewiesenen gesetzlichen Trägeranteil (Spalte 3)
auch die Anteile dargestellt, die die Träger übernehmen können (Spalte 5) und
der sich zusätzlich ergebende Anteil der Stadt im Rahmen eines freiwilligen
Zuschusses (Spalte 4).
In Spalte 8 ist der
Gesamtanteil des Jugendamtes ausgewiesen, mithin bereits inkl. des freiwilligen
Zuschusses. Nicht enthalten ist an dieser Stelle die Differenz zwischen der
tatsächlichen und der förderfähigen Miete für das Gebäude, wie in der Vorlage
unter TOP 9 (nicht-öffentlich) dargestellt.
Dieser Anteil kommt unabhängig von der Trägerart im gleichen Umfang als
zusätzlicher städtischer Aufwand hinzu.
Wie dem fiskalischen
Vergleich zu entnehmen ist, ist die Übertragung der Trägerschaft an den
OBV e.V. aktuell für die Stadt Meerbusch die günstigste Lösung. Eine
Trägerschaft der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH würde den städtischen Haushalt
geringfügig um rd. 5.500 € stärker belasten.
Der ebenfalls als
Elterninitiative tätige Träger Kindergarten 71 e. V. kann keinen Trägeranteil
leisten und stellt somit für die Stadt die aufwändigste Variante dar. Hier
beträgt die Differenz zur Trägerschaft durch die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH
rd. 38.700 €, zum OBV Meerbusch e. V. rd. 44.100 €.
Der OBV Meerbusch e. V.
und Kinderzentren Kunterbunt gGmbH betreiben derzeit jeweils eine
Kindertageseinrichtung im Stadtgebiet Meerbusch, der KiGa 71 e. V. betreibt
zwei Einrichtungen.
Zur Stärkung der
vorhandenen Trägerlandschaft und unter dem Aspekt, dass der spätere Träger der
Einrichtung am Schweinheimer Kirchweg möglicherweise Synergien nutzen könnte
mit seiner Bestandseinrichtung, schlägt die Verwaltung vor, die Trägerschaft
dem OBV Meerbusch e. V. zu übertragen, dessen Bestandseinrichtung am
Kaustinenweg in Meerbusch Strümp liegt und somit in relativer Nähe zur neuen
Einrichtung in Osterath. Der OBV verknüpft seine Interessenbekundung
unmittelbar an den Standort Osterath, wie Herr Eimer als Vorsitzender der
Verwaltung mitteilte.
Da auch im Stadtteil Büderich kurzfristig eine weitere 6-gruppige Einrichtung projektiert wird, schlägt die Verwaltung zudem vor, den Beschluss über die zukünftige Trägerschaft dieser Einrichtung bereits jetzt zu fassen und diese an die Kinderzentren Kunterbunt gGmbH zu übertragen. Der Träger betreibt derzeit bereits eine 6-gruppige Einrichtung im gleichen Stadtteil, so dass hier die enge Zusammenarbeit der beiden Kitas und damit die Nutzung personeller Ressourcen oder ggf. räumlicher Synergien in jedem Fall denkbar ist. Der Träger hat sich dahingehend erklärt, dass er grundsätzliches Interesse an dem Betrieb einer weiteren Kindertageseinrichtung in Meerbusch hat, wie Herr Kuhn als Trägervertreter der Verwaltung mitteilte.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Für
den Haushalt 2019 entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen
Alternativen:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der 6-gruppigen Kindertageseinrichtung am Schweinheimer Kirchweg in Meerbusch-Osterath
a) der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH mit einem Trägeranteil von 6%
oder
b) dem KiGa 71 e. V. – ohne Übernahme von Trägeranteilen –
zu übertragen.