Betreff
3. Änderung der Gestaltungssatzung Nr. 25 der Stadt Meerbusch für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 276 Am Strümper Busch / Im Plötschen
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
FB4/0909/2019
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 3. Änderung der Gestaltungssatzung Nr. 25 für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 in Meerbusch Strümp, Am Strümper Busch / Im Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp für die Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 galt bisher die 2. Änderung der Gestaltungssatzung Nr. 25. Die Gestaltungssatzung definiert konkrete Gestaltungszonen, die sich auf die im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen beziehen. Da diese überbaubaren Flächen im Rahmen der Bebauungsplanänderung neu geordnet wurden, wird die Gestaltungssatzung mit der 3. Änderung an die geänderten Baufenster angepasst. Es erfolgt u.a. auch eine geringfügige Modifizierung der Festsetzungen zu Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen

Das generelle Planungsziel der Gestaltungssatzung wird mit der 3. Änderung grundsätzlich weiterverfolgt.

 

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist gesetzlich nicht vorgegeben. Da die Inhalte der 3. Änderung der Gestaltungssatzung eng mit dem Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276  Am Strümper Busch / Im Plötschen verknüpft sind, soll diese parallel zur Offenlage der Änderung des Bebauungsplans mit ausgelegt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Keine