Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 3. Änderung der Gestaltungssatzung Nr. 25 für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 in Meerbusch Strümp, Am Strümper Busch / Im Plötschen im Bereich der östlich angrenzenden Feuerwehr Strümp für die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Sachverhalt:
Für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 galt bisher die 2. Änderung der Gestaltungssatzung Nr. 25. Die Gestaltungssatzung definiert konkrete Gestaltungszonen, die sich auf die im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen beziehen. Da diese überbaubaren Flächen im Rahmen der Bebauungsplanänderung neu geordnet wurden, wird die Gestaltungssatzung mit der 3. Änderung an die geänderten Baufenster angepasst. Es erfolgt u.a. auch eine geringfügige Modifizierung der Festsetzungen zu Art, Gestaltung und Höhe von Einfriedungen
Das generelle Planungsziel der Gestaltungssatzung wird mit der 3. Änderung grundsätzlich weiterverfolgt.
Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist gesetzlich nicht vorgegeben. Da die Inhalte der 3. Änderung der Gestaltungssatzung eng mit dem Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 276 Am Strümper Busch / Im Plötschen verknüpft sind, soll diese parallel zur Offenlage der Änderung des Bebauungsplans mit ausgelegt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
Keine