Betreff
Planungen zur Traditionsgaststätte an der Straße "Zur Rheinfähre" in Meerbusch-Langst-Kierst
Vorlage
FB4/109/2012
Art
Informationsvorlage

Der Eigentümer des o. g. Anwesens trägt sich mit dem Gedanken, die Bewirtschaftung der Gaststätte aufzugeben, die Baulichkeiten abreißen zu lassen und das Grundstück einer reinen Wohnnutzung zuzuführen.

Die Fläche liegt im räumlichen Geltungsbereich des seit 22. Juni 1983 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 91. Als Art der baulichen Nutzung ist Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO festgesetzt. Hauptgebäude und Nebenanlagen sind planungsrechtlich gesichert und genießen darüber hinaus Bestandsschutz. Auf der zum Rheindeich hin gelegenen unbebauten Teilfläche ist ein weiteres Baurecht festgesetzt.

 

Die bisherigen, durch einen Bauträger skizzierten Planungsüberlegungen gehen von Einzel- und Doppel-Einfamilienhäusern aus. Deren vorgesehene Anordnung sowie die Umwandlung von Dorfgebiet („MD“) in Reines oder Allgemeines Wohngebiet („WR“ oder „WA“) würde eine Bebauungsplanänderung bedingen, die weder kurz- noch mittelfristig leistbar wäre.

 

Nach Ansicht der Verwaltung sollten APL, Fraktionen und Rat überlegen, ob einer Bebauungsplanänderung mit dem beschriebenen Planungsziel grundsätzlich näher getreten oder ob zuvor – ggf. mit Hilfe der Verwaltung – nach einer Lösung zum Erhalt der traditionsreichen Lokalität gesucht werden soll. Immerhin weist der Standort gerade im Hinblick auf den sanierten Deich mit seinem neuen Rad- und Fußweg auch eine hervorragende Rast- und Einkehrqualität auf.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Dr. Just  G é r a r d

Technischer Beigeordneter