Betreff
Einrichtung von Übergangsgruppen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
Vorlage
FB2/0903/2019
Art
Informationsvorlage

Hinsichtlich eines für das kommende Kita-Jahr festgestellten Bedarfs wird vorab ausdrücklich auf die Beschlussvorlage „Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020“ als verbindliche Jugendhilfeplanung verwiesen. Wie auch in dieser Bedarfsplanung festgestellt, müssen weitere provisorische Maßnahmen geschaffen werden, um den im Kita-Navigator angemeldeten Betreuungsbedarf voraussichtlich decken zu können.

 

Für das laufende Kindergartenjahr 2018/2019 ist ein Platzangebot von 1.950 Plätzen vorhanden und belegt. Hierin enthalten sind 40 Plätze (2 Gruppen) durch Übergangsgruppen im „alten Sonnengarten“ als Dependance der Kita „Lummerland“ (Laufzeit lt. Mietvertrag bis 30.09.2020) sowie eine neu geschaffene 6. Gruppe der Kita „Nepomuk“, Am Flehkamp in Büderich.

 

Lt. einer Auswertung der Anmeldedaten aus dem Kita-Navigator vom 03.12.2018 waren zu diesem Zeitpunkt für das Kindergartenjahr 2019/2020 318 Kinder im Alter von über drei Jahren und 594 Kinder im Alter von unter drei Jahren zur Aufnahme vorgemerkt. Diese Zahlen wurden um die Zahl der Kinder bereinigt, die aufgrund eines Wechselwunsches erneut vorgemerkt wurden, aber bereits eine Kita besuchen, so dass ein Bedarf an 274 Ü3-Plätzen und 587 U3-Plätzen verbleibt.

 

Nach Abzug der im Jahr 2019/2020 belegbaren frei werdenden Plätze in den bestehenden Kitas verbleibt ein Anteil von 128 Ü3-Kindern und 275 U3-Kinder, für die es nach derzeitigem Stand keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung gibt. Die Auswertung wurde stadtteilscharf durchgeführt, wonach sich für die Ortsteile Büderich und Osterath der deutlichste Fehlbedarf ergab. Für die Betreuung der Ü3-Kinder mit Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ist daher die Einrichtung entsprechender Übergangsgruppen unerlässlich.

 

Der JHA hat in seiner Sitzung am 22.11.2018 die Entscheidung über die Einrichtung von Übergangsgruppen/Provisorien an den HFWA verwiesen. Dieser ist in seiner Sitzung am 06.12.2018 dem im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegten Vorschlag der Verwaltung gefolgt, Mittel für die Errichtung und den Betrieb von 4 zusätzlichen Gruppen im Haushalt 2019 bereit zu stellen.

 

Hinsichtlich der Überprüfung der Möglichkeit der Einrichtung von Provisorien standen die Ortsteile Büderich und Osterath im Fokus, hier sollen möglichst jeweils zwei zusätzliche Gruppen eingerichtet werden. Inzwischen wurden die dort vorgestellten möglichen Standorte weiter untersucht und auf ihre Umsetzbarkeit überprüft.

 

Für den Ortsteil Büderich ergab sich ein Fehlbedarf von rd. 80 Ü3-Plätzen. Präferiert wurde die Einrichtung je einer Übergangsgruppe in den Räumen der Ev. Kirchengemeinde Büderich und der Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Heilig Geist.

Mit beiden Trägern wurden inzwischen die erforderlichen Gespräche geführt, beide Träger sind bereit, der Stadt Meerbusch Räumlichkeiten in den beiden Pfarrzentren an der Karl-Arnold-Straße gegen die Zahlung einer angemessenen Miete (förderfähige Miete nach KiBiz) zur Verfügung zu stellen.

Die Vorbereitung der entsprechenden Mietverträge und der Nutzungsänderungsanträge wird derzeit von Service Immobilien in Zusammenarbeit mit Fachbereich 2 erledigt.

 

Beide Kirchengemeinden möchten jedoch nicht selbst die Trägerschaft für diese Gruppen übernehmen, so dass es auf eine städtische Trägerschaft hinauslaufen wird. Konzeptionell ist jedoch die Anbindung an bestehende städtische Kindergärten geplant.

 

Mitte März 2019 wird eine Begehung der Räumlichkeiten mit der zuständigen Heimaufsicht beim Landschaftsverband Rheinland stattfinden, mit dem Ziel, eine Betriebserlaubnis für den Betrieb von zwei Gruppen mit je 20 Kindern zu erhalten.

 

Da das Altgebäude der Kita „Sonnengarten“ der Stadt noch bis 30.09.2020 zur Verfügung steht, wurde die Einrichtung einer dritten Übergangsgruppe in diesem Gebäude ebenfalls eingeplant. Im Ortsteil Büderich können demnach rd. 60 Kinder zusätzlich im Rahmen von Übergangsgruppen mit Betreuungsplätzen versorgt werden.

 

Für den Ortsteil Osterath hat sich ein Fehlbedarf von rd. 33 Ü3-Plätzen ergeben. Hinzu kommen weitere Bedarfe, wenn das Neubaugebiet am Schweinheimer Kirchweg im Laufe des Jahres 2019/2020 sukzessive bezogen wird. Der tatsächliche Bedarf ist jedoch schwer zu schätzen. Erfahrungsgemäß kommen junge Familien meist mit einem relativ jungen Kind, aber es gibt auch junge Paare, die sich noch im Vorfeld der Familienplanung befinden. Derzeit ist eines der Häuser an der Insterburger Straße bezugsfertig. Lt. Belegungsliste werden dort insgesamt 5 Kinder im Kindergartenalter einziehen, davon 4 derzeit noch unter dreijährige Kinder und ein über Dreijähriges, welches derzeit jedoch bereits einen Platz in einer Kita belegt.

 

In der Verwaltungsvorlage zum HFWA wurden für den Ortsteil Osterath verschiedene Prüfoptionen aufgezeigt, welche Möglichkeiten für die Einrichtung von Übergangsgruppen es aus Sicht der Verwaltung geben könnte.

 

Dabei ist es Ziel, diese möglichst schnell durch reguläre Plätze verzichtbar zu machen. Wie in der Vergangenheit erfahren, verfügt die Stadt selber allerdings über keine kurzfristig bebaubaren Grundstücke. Als Option bietet sich ein sechsgruppiger Neubau auf einem bebaubaren Grundstück im Neubaugebiet am Schweinheimer Kirchweg an, der bis zum Beginn des Kita-Jahres 2020/2021 fertiggestellt werden kann. Es werden derzeit seitens der Verwaltungsleitung Gespräche mit dem Grundstückseigentümer und möglichen späteren Bauherrn geführt.

 

Vor diesem Hintergrund wurde die Prüfung, ob die Auslagerung von einer oder zwei Kita-Gruppen in der Grundschule am Wienenweg möglich ist, zunächst zurückgestellt. Der Umbau des Hausmeisterhauses am Erwin-Heerich-Haus erscheint vor diesem Hintergrund ebenfalls zu aufwändig.

 

Derzeit wird die Option geprüft, in zwei oder ggf. drei verschiedenen Bestandseinrichtungen zusätzliche Gruppen in den Bewegungsräumen zu installieren, wohl wissend, dass dies eine Interimslösung für einen kurzen, klar absehbaren Zeitraum sein müsste und vermutlich die jeweilige Gruppenstärke keine 20 Kinder betragen kann.

 

Hierzu werden zeitnah Gespräche mit den Trägervertretern der betreffenden Einrichtungen geführt.

Eine Bereitstellung von 40 bis max. 50 Plätzen für Kinder im Alter von über drei Jahren erscheint jedoch realistisch, so dass auch die diesjährig noch entstehenden Bedarfe aus dem Zuzug gedeckt werden könnten.

 

Im Ortsteil Strümp gibt es einen leichten Überhang von rechnerisch 14 Plätzen, die jedoch von Kindern aus Lank, den Rheingemeinden und Bösinghoven belegt werden können.

 

Die Errichtung neuer Kindertageseinrichtungen verfolgt das Ziel, damit die aktuell noch erforderlichen Übergangsgruppen und Überbelegungen zukünftig verzichtbar werden und eine Infrastruktur vorgehalten wird, die kleinere Nachfrageüberhänge auffangen kann.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter