Betreff
Satzung der Stadt Meerbusch über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege
Vorlage
FB2/0900/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderungen der Satzung über die Förderung von
Kindern in der Kindertagespflege und empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die als Anhang beigefügte V. Änderungssatzung der Satzung über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege (Anlage 1) zu beschließen.

 

Die laufenden Geldleistungen werden – dem Beschluss des HWFA vom 06.12.2018 folgend – mit Wirkung vom 01.01.2019 rückwirkend wie folgt festgesetzt und in der Folgezeit jährlich unter Bezugnahme auf den Durchschnitt der Geldleistungsbeträge in den umliegenden Vergleichskommunen um 1,5% erhöht:

 

·         für Tagespflegepersonen, die Kinder in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen betreuen auf 3,81 € (Stufe 1 – Grundqualifikation) und 4,99 € (Stufe 2 – Aufbauqualifikation)

 

·         für Tagespflegepersonen, die Kinder im Haushalt der Personensorgeberechtigten betreuen sowie für eine Betreuung im Rahmen der Verwandtenpflege auf 2,39 € (Stufe 1) und 3,43 € (Stufe 2)

 


Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit erfolgten die Erhöhungen der laufenden Geldleistungsbeträge für die Tagespflegepersonen auf der Grundlage eines interkommunalen Vergleichs mit den umliegenden Kommunen.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2019 stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, den Haushaltsansatz für die Geldleistungen für Tagespflegepersonen um 53.187 € zu erhöhen, was einer Erhöhung des geplanten Haushaltsansatzes und damit der Höhe der laufenden Geldleistung um 3,09 % (ab 01.04.2019) entsprochen hätte.

 

In diesem Zusammenhang wurde der Beschluss im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018, zukünftig die Erhöhungen der lfd. Geldleistungen für die Tagespflegepersonen an die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst zu koppeln und diese analog umzusetzen, noch einmal intensiv und kontrovers diskutiert.

 

Seitens der CDU Fraktion wurde vorgeschlagen, zum bisherigen Verfahren zurückzukehren und sich weiterhin an den durchschnittlichen Zahlungen der umliegenden Kommunen zu orientieren. Letztlich wurde die Entscheidung an den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 06.12.2018 verwiesen, da der Jugendhilfeausschuss eigene Entscheidungen nur im Rahmen des vom Rat zur Verfügung gestellten Budgets treffen kann.

 

Verwaltungsseitig wurde dem HFWA vorgeschlagen, eine regelmäßige Erhöhung der lfd. Geldleistung i. H. v. 1,5% jährlich einzuplanen, jedoch immer mit Blick auf die umliegenden Vergleichskommunen, so dass es weiterhin eine jährliche Entscheidung zu den Haushaltsberatungen geben muss.

 

Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellte Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, und der Verwaltungsvorschlag beschlossen. Die erforderlichen Mittel wurden vom Rat für den HH 2019 bereitgestellt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Für die Erhöhung der lfd. Geldleistung an die Tagespflegepersonen um 1,5 % für das gesamte Kalenderjahr 2019 ergibt sich eine Mehrbelastung des städt. Haushaltes gegenüber der  Haushaltsbelastung von 2018 von rd. 35.000 €. Dieser Betrag steht im diesjährigen Haushalt Produkt 060.361.010 Konto 5331 0000 bereit.

 


Alternativen:

keine