Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2019/2020 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen zum 15.03.2019 zu beantragen.
2. In Abweichung zu den hier vorgelegten Planungen, kann es, bis zum verbindlichen Stichtag für die Meldung der Platzbelegungen an das Land Nordrhein-Westfalen am 15.03.2019, zu leichten Veränderungen kommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über diese Veränderungen sowie die Kita Zuordnung der zusätzlichen Gruppen in Büderich und Osterath zu entscheiden.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2019/2020 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz im Nachhinein mit dem Land abzurechnen.
4. Die Anerkennung der plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen wird um ein Kita-Jahr verlängert.
Sachverhalt:
Zum
15.03. eines jeden Jahres melden die Jugendämter, differenziert nach
Betreuungsumfängen und Gruppenstruktur, einrichtungsscharf die Kindpauschalen
für das kommende Kindergartenjahr an. Die Kindpauschalen stellen die Grundlage
für die finanzielle Ausstattung der einzelnen Träger für den Betrieb der
Einrichtungen.
Die örtlichen
Jugendämter sind nach § 19 Abs. 3 KiBiz verpflichtet, zum 15.03. eines Jahres
die Höhe und Anzahl der für das nächste Kindergartenjahr benötigten
Kindpauschalen an das Landesjugendamt zu melden.
Aufgrund
der Planungstiefe und der finanziellen Bedeutung geht die Kindertagesstättenbedarfsplanung
deutlich über andere Bereiche der Jugendhilfeplanung hinaus, der eine
verbindliche Steuerungsverantwortung für die Kindertagesbetreuung zukommt. Über
die Jugendhilfeplanung entscheidet gem. § 71 Abs. 2 SBG VIII der Jugendhilfeausschuss.
Seit
Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 gilt der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und unter
bestimmten Voraussetzungen auch für Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Anders als bei Kindern über 3 Jahren kann der Anspruch durch Bereitstellung
eines Platzes in einer Kita oder in der Kindertagespflege realisiert
werden.
In
einer Veröffentlichung von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
im Januar 2019 wird die Betreuungsquote jeweils zum März des Jahres wie folgt
dargestellt:
2017 |
2018 |
|||
|
unter
3 J. |
über
3 J. |
unter
3 J. |
über
3 J. |
NRW |
26,3% |
92,1% |
27,2% |
92,0% |
Reg.-Bez. Düsseldorf |
24,9% |
91,9% |
25,8% |
90,9% |
Rhein-Kreis Neuss |
28,9% |
95,0% |
29,9% |
95,3% |
Meerbusch
weist auf der Grundlage des Einwohnermeldestandes vom 01.02.19 folgende
Betreuungsquote auf:
Meerbusch |
|
2019 |
|
unter 3 J. |
über 3 J. |
40,8% |
89,9% |
Während
bis 2013 die Bevölkerungszahlen in den Altersgruppen unter 6 Jahren eher rückläufig
waren, wird in NRW seit 2013 ein Bevölkerungszuwachs der Kleinsten beobachtet.
Dies
ist auch in Meerbusch zu beobachten. Anhand der Einwohnermeldedaten seit
Oktober 2015 zeigt sich der deutliche Anstieg der nicht schulpflichtigen
Kinder:
*zum Stichtag 01.11.
Zurückzuführen ist
der Anstieg insbesondere auf die Zuzüge nach Meerbusch. Die Anzahl der Geburten
ist ebenfalls steigend. Der sich daraus
ergebende zunehmende Betreuungsbedarf ist für die . Stadt Meerbusch eine
weitere Herausforderung. Hinzu kommt, dass der größere Anmeldezuwachs meist
zwischen den Monaten Februar und August erfolgt. Eine Bedarfsprognose ist somit
zum Zeitpunkt der Meldung der Kindpauschalen nur eingeschränkt möglich.
1.
Platzbedarf
„Kita-Navigator“
Die
Vormerkung und die Platzvergabe in den Kindertageseinrichtungen erfolgt für das
kommende Kindergartenjahr 2019/2020 bereits zum siebten Mal über das
Vormerksystem „Kita-Navigator“. Inzwischen ist dieses System bei Eltern und
Kita-Leitungen sehr gut akzeptiert, so dass sowohl die Vormerkung der Kinder
seitens der Eltern, als auch die Platzvergabe seitens der Kitas vollständig
über das System abgewickelt wurde und noch wird.
Seit Einführung des Kita-Navigators ist es möglich, annähernd
„objektiv“ den von den Eltern angemeldeten Bedarf zu erfassen. Ob dieser
angemeldete Bedarf zum beantragten Zeitpunkt auch tatsächlich realisiert wird,
ist nicht planbar. Häufig werden Kinder sehr frühzeitig für eine Betreuung
angemeldet, weil die Mütter zunächst ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen und
sich dann vorstellen, in den Beruf zurückzukehren. Im Verlauf dieses ersten
Jahres entscheiden sich einige Eltern – aus verschiedenen Gründen – noch einmal
anders und nehmen ggf. angebotene Plätze gar nicht an.
Relevante
Anmeldungen zum Kita-Jahr 2019/20 für Kindertagesstätten (Stichtag:
03.12.2018):
Ø 318
Ü3-Kinder sind im Kita-Navigator vorgemerkt zur Aufnahme im Jahr 2019 –
nach Abzug der Kinder, die bereits einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
belegen und lediglich die Einrichtung wechseln möchten, verbleibt ein Bedarf
von 274 Ü3-Plätzen.
Ø 594
U3-Kinder sind im Kita-Navigator vorgemerkt zur Aufnahme im Jahr 2019 –
nach Abzug der Kinder, die bereits einen Platz in einer Kindertageseinrichtung
belegen und lediglich die Einrichtung wechseln möchten, verbleibt ein Bedarf
von 587 U3-Plätzen.
Von
den 1.950 Kindern, die im laufenden Jahr die Kitas besuchen, werden im nächsten
Jahr 1.391 Ü3-Kinder und 101 U3-Kinder in den Einrichtungen verbleiben, so dass
bei Weiterführung des aktuellen Platzangebotes insgesamt 458 Plätze neu zu
belegen wären. Rund 300 dieser Plätze sind an U3-Kinder zu vergeben, so dass
die Anzahl der verbleibenden Plätze (rd. 158) nicht ausreicht um alle Kinder
mit Rechtsanspruch (274 Kinder – s. o.) auf einen Kindergartenplatz tatsächlich
mit einem Platz zu versorgen.
Die
Einrichtung von entsprechend geeigneten, zusätzlichen Gruppen ist daher
unerlässlich.
Auch
im U3-Bereich verbleibt ein Anteil angemeldeter Bedarfe, der nicht gedeckt
werden kann, aber aus Erfahrungen der vergangenen Jahre auch deren
Inanspruchnahme nicht in allen Fällen zu erwarten ist. Grundsätzlich gibt es
eine Tendenz der Eltern, für ihre Kinder bereits einen U3-Platz in der
„Wunsch-Kita“ in Anspruch nehmen zu wollen, um dort dann auch ganz sicher bis
zum Schulbeginn verbleiben zu können. Da die U3-Plätze in den Kitas nur
begrenzt zur Verfügung stehen, können nicht alle angemeldeten Kinder
aufgenommen werden. Einige Eltern stellen dann die Betreuung ihrer Kinder
zunächst weiterhin selber sicher und machen ihren Betreuungsbedarf erst wieder
zum folgenden Kita-Jahr geltend.
2.
Platzangebot
2.1. Betreuungsangebote
U3
Bezüglich der Versorgung im U3-Bereich
wurde bereits in der Ausschussvorlage zur Bedarfsplanung im Jahr 2018
dargestellt, dass eine Ausweitung des flächendeckenden U3-Platzangebotes im Bereich der Kindertageseinrichtungen möglich
wäre, wenn die im Bestand vorhandenen U3 tauglichen Gruppen auch als solche
betrieben werden könnten. Im Rahmen des U3-Ausbaus wurden alle neu errichteten
Einrichtungen baulich so gestaltet, dass dort in allen Gruppenbereichen unter
dreijährige Kinder betreut werden könnten. Diese Kapazitäten sind infolge des
weiterhin hohen bzw. steigenden Bedarfes an Plätzen für Ü3-Kinder nicht
ausgeschöpft.
Im Alterssegment der Zweijährigen ist die Bedarfsabdeckung schon
recht gut, aber im Bereich der unter Zweijährigen besteht ein zusätzlicher
Bedarf an Betreuungsplätzen, da zunehmend häufiger Eltern den
Betreuungsanspruch für ihre einjährigen Kinder tatsächlich realisieren wollen.
Mittelfristig wird eine verlässliche flächendeckende und damit dem
Grundsatz „kurze Beine - kurze Wege“ folgende Bedarfsdeckung nur gelingen, wenn
neben der Deckung grundsätzlich neuer Bedarfe durch Baugebiete und Zuzüge die
Schaffung weiterer U3-Plätze im Bestand ermöglicht wird.
Im Bereich der unter Dreijährigen ist es bislang nahezu immer
gelungen, die geltend gemachten Bedarfe zu decken. Dies gelang mit Hilfe von
interkommunal in der Praxis üblichen Überbelegungen in den Kitas oder durch
kurzfristige Schaffung von Plätzen in der Kindertagespflege. Weiterhin ist auch
eine deutliche Tendenz zu erkennen, dass der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eines Kindes auch für den
beruflichen (Wieder-) Einstieg eines Elternteils eingefordert wird, bzw. dass
die Bereitschaft der Eltern, eine zweijährige Elternzeit einzuplanen, deutlich
abnimmt.
Im laufenden Kita-Jahr wurde ca. die Hälfte der betreuten
Einjährigen im Rahmen der Kindertagespflege versorgt. Bei den sich in der
Betreuung befindenden Zweijährigen war es hingegen eine Aufteilung von ca. 80%
Kita und 20% Kindertagespflege. Zum 01.08.18 wurden bereits 71% der
Zweijährigen in Meerbusch betreut, wobei im Laufe des Kita-Jahres der Anteil
noch zunahm, da weitere Kinder aufgenommen wurden.
2.1.1. Kindertagesstätten
Nach
Inbetriebnahme aller Neu- und Ersatzbauten der letzten
Jahre sowie der
Erweiterung der Kita „Nepomuk“
werden im Kita-Jahr
2019/2020 insgesamt 399 U3-Plätze
in
Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen.
2.1.2. Kindertagespflege
Der U3-Ausbauplan
sieht als Planungsziel 200
Plätze
vor,
zu Beginn des Umsetzungsprozesses
wurden
47 Plätze vorgehalten.
Verfügbar sind
aktuell rund 241
Plätze.
Die Zielplanung für
das Kita-Jahr 2019/2020 sind 241 Plätze.
Anmerkung:
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tagespflegeplätze ist naturgemäß
schwankend, da immer wieder Tagespflegepersonen die Tätigkeit aufgeben und
dafür neue Personen mit der Tätigkeit als Tagespflegeperson beginnen.
Das
aktuelle Platzangebot in der Kindertagespflege wird trotz einer zusätzlichen
Großtagespflege mit neun Plätzen in Osterath voraussichtlich konstant bleiben,
da zunehmend Kindertagespflegepersonen ihr Platzangebot reduzieren. Gründe
hierfür sind zum einen die steigenden Anforderungen an Kindertagespflege und der
wachsende Anspruch der Eltern, sowie zum anderen die persönliche Belastbarkeit
der Kindertagespflegepersonen.
Platzangebot
2.1.1 und 2.1.2 insgesamt 640
Plätze
Angebotsquote
U3
Bezogen auf 1.607
Kinder (alle U3-Kinder) rd.
39,8% *
Bezogen auf 1.071
Kinder (U3-Kinder ab dem vollendeten 1. Lj.) rd.
59,8%
* Grundlage
ist die Auswertung aus dem EWO-Meldebestand vom 01.02.2019 – die Anzahl der 0
bis einjährigen Kinder basiert auf der Durchschnittsberechnung der letzten
beiden Jahre.
3.
Betreuungsangebot
Kindertagesstätten
Vorweg wird zusammenfassend festgestellt, dass rein rechnerisch mit
dem nun vorliegenden Platzangebot im Rahmen der diesjährigen Planung noch nicht
alle im Kita-Jahr vorgemerkten Ü3-Kinder
mit einem Betreuungsplatz versorgt werden können. Dies bedeutet, dass neben den
bereits eingeplanten zusätzlichen drei Gruppen als Dependance im Kindergarten
alter Sonnengarten, zwei zusätzlichen Angeboten in Büderich und zwei weiteren
Gruppen in Osterath sowie der vorgesehenen Überbelegung ggf. kurzfristig
weitere Bedarfe zu decken sind.
Die Entwicklung in den Ortsteilen Büderich und Osterath zeigt
bereits in den letzten drei Kita-Jahren, dass durch das wachsende Neubaugebiet
sowie dem Generationenwechsel im Altbestand vermehrt Zuzüge von Familien mit
Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren zu verzeichnen sind und hier
Betreuungsbedarfe entstehen, die nicht mehr innerhalb des Ortsteils abgedeckt
werden können und die eine weitere Zunahme des hereinwachsenden Jahrgangs
erwarten lassen. Die zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 2019/2020 zur
Verfügung stehenden Ü3-Plätze sind bereits jetzt nahezu alle vergeben, so dass
eine Erweiterung des Platzangebotes in diesen Ortsteilen einzuplanen ist.
Die Versorgungsquote mit 95,04% im Ortsteil Büderich inklusive der
eingeplanten Übergangsgruppen hat sich im Vergleich zum Kita-Jahr 2018/19 durch
die geplanten zusätzlichen Gruppen in Büderich verbessert. Eine Verbesserung
der Versorgungsquote mit 94,20% gilt auch für den Ortsteil Lank-Latum und die Rheingemeinden.
In Osterath wird mit der Planung zweier zusätzlicher Gruppen und Überbelegungen
eine Versorgungsquote von 91,84% erzielt werden.
Die Planung muss daran ausgerichtet werden, die Betreuungsbedarfe sowohl im Ü3-Bereich als auch im U3-Bereich sicherzustellen. Es zeigt sich auch, dass eine verbesserte Versorgungsquote für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren erforderlich ist und seitens der Betreuungsbedarfe der Eltern vermehrt eingefordert wird. Vor einigen Jahren noch hat die rege Inanspruchnahme des privat-gewerblichen Betreuungsangebotes in Büderich dafür gesorgt, dass das Jugendamt mit einer Versorgungsquote von rd. 90% alle angemeldeten Betreuungsbedarfe decken konnte. In den Jahren 2015 und 2016 haben jeweils zum Ende des Kita-Jahres zwei privat-gewerbliche Einrichtungen den Betrieb aufgegeben, da zunehmend gesetzlich geförderte Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden. Die Schließungen haben - ausgehend von der jeweils letzten geltenden Betriebserlaubnis der Einrichtungen - insgesamt einen Verlust von rd. 50 Plätzen ausgemacht. Tatsächlich gibt es im Stadtgebiet jetzt noch drei privat-gewerbliche Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 8 Gruppen, davon 5 im Ortsteil Büderich (mit rd. 80 Ü3-Plätzen und 20 U3-Plätzen lt. Betriebserlaubnis) und 3 im Ortsteil Osterath (40 Plätze, davon 14 Ü3 und 26 U3). Insgesamt werden hier ca. 88 Kinder (U3 und Ü3) aus Meerbusch betreut.
Nunmehr stellt die
Landesregierung ein zweites beitragsfreies Kindergartenjahr in Aussicht. Dies
wird voraussichtlich zu einer noch geringeren Inanspruchnahme privater
Betreuungsformen führen und eine weitere Inanspruchnahme der öffentlich
geförderten Betreuungsangebote bedeuten.
Weiterhin ist die nicht eindeutig planbare Bedarfssituation der
ankommenden Kinder mit Fluchthintergrund zu berücksichtigen, für die auch
Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege
einzuplanen sind. Die in der Vergangenheit in Aussicht gestellten
Zuweisungsprognosen sind in der Praxis nicht eingetreten.
Da die hier ankommenden Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten dem
Thema „Fremdbetreuung“ ihrer Kinder distanziert gegenüber stehen, ist nicht
damit zu rechnen, dass zumindest aus dem Alterssegment der unter Dreijährigen
eine nennenswerte Anzahl Kinder mit Betreuungsplätzen versorgt werden müssen.
Anders wird es jedoch im Bereich der über Dreijährigen aussehen.
Hier ist es wichtig, dass die Kinder frühzeitig die Möglichkeit zum
Spracherwerb erhalten und somit auch gut auf die Schule vorbereitet werden
können. Möglicherweise werden trotzdem nicht alle Eltern mit Fluchthintergrund
die Möglichkeit nutzen, ihre Kinder in eine Kindertageseinrichtung zu bringen,
es sollte aber ein ausreichendes Platzangebot zur Verfügung stehen. Zudem
werden zunehmend Eltern mit guter Bleibeperspektive oder bereits erfolgter
Anerkennung in Förderprogramme zum Erwerb der deutschen Sprache vermittelt bzw.
werden auch verpflichtet, an diesen Maßnahmen teilzunehmen, damit sie möglichst
bald dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. In diesen Fällen ist es bereits für
die Dauer der Sprachkurse erforderlich, eine Kinderbetreuung zu gewährleisten.
Hierauf wurde seitens des Jugendamtes bereits reagiert, indem mit dem Verein
„Meerbusch hilft e. V.“ mittlerweile zwei Brückenprojekte mit Fördermitteln des
Landes realisiert wurden.
Verteilt auf verschiedene Angebote von Eltern-Kind-Gruppen,
Spielgruppen oder Kindertagespflege werden in den Einrichtungen Hülsenbuschweg
und Fröbelstraße je bis zu 20 Kinder stundenweise an 5 Tagen die Woche betreut.
4. Geplante
Maßnahmen
Bis auf weiteres müssen zur Deckung der Betreuungsbedarfe alle
Möglichkeiten in den Bestandseinrichtungen ausgeschöpft werden und wir werden
mit Übergangslösungen arbeiten.
Im Kindergartenjahr 2016/2017 wurde in dem Kita-Gebäude des „alten
Sonnengartens“ eine Dependance der städtischen Kita „Lummerland“ installiert.
Die Konzeption der Einrichtung wurde so angepasst, dass jedoch nicht die
zusätzlich aufzunehmenden Kinder als neue Gruppe die Dependance besuchen,
sondern die Vorschulkinder aus den Gruppen der bisherigen Kita „Lummerland“.
Diese gehen zusammengefasst täglich gemeinsam hinüber in die Dependance
„Neu-Lummerland“ und werden dort in den sehr großzügigen Räumlichkeiten betreut
und auf die Schule vorbereitet. Zum Kindergartenjahr 2017/2018 wurde im
gleichen Gebäude eine zweite Gruppe in Betrieb genommen. Diese wurde geführt
von der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, deren Vertreter bereits im vorletzten
Kita-Jahr ihre Bereitschaft signalisiert hatten, den zum Januar 2014 in Betrieb genommenen fünfgruppigen Neubau
der Kita „NePoMuk“ um eine sechste Gruppe baulich zu erweitern. Die bereits in
Betrieb befindliche Dependance im „alten Sonnengarten“ konnte nach
Fertigstellung des Anbaus 2018 in das Kita-Gebäude umziehen, so dass die Kita
„NePoMuk“ nun dauerhaft sechsgruppig betrieben werden kann.
Mit dem Eigentümer des alten „Sonnengartens“ (GWH) konnte der
Mietvertrag bis zum 30.09.2020 verlängert werden. Statt der bisher zwei
geplanten zusätzlichen Gruppen, geleitet durch die städt. Kita „Lummerland“,
können daher zum kommenden Kita-Jahr drei Gruppen eingeplant werden. Darüber
hinaus plant die Stadt zwei weitere Gruppen in jeweils von der evangelischen
und katholischen Kirchengemeinde bereitgestellten Räumen in Betrieb zu nehmen.
Die Prüfung der erforderlichen Betriebserlaubnis von Seiten des LVR wird jedoch
nicht vor dem 15.03. abgeschlossen sein, so dass die Verwaltung diese Plätze
zwar beantragt, ohne die künftige Trägerschaft bereits festgelegt zu haben. Somit stehen weitere 40 Ü3-Plätze zur Verfügung, die
für den Ortsteil Büderich zu einer Entlastung führen. Die Plätze in der
Dependance „alter Sonnengarten“ sowie die beiden zusätzlichen Gruppen sind
elementar für die Versorgung und werden erst durch eine neue Einrichtung
verzichtbar.
Auch in Osterath ist ein wachsender Bedarf zu verzeichnen aufgrund
der geplanten und teilweise schon erschlossenen Neubaugebiete. Somit werden für
Osterath zwei weitere Gruppen (40 zusätzliche Plätze) eingeplant, deren
Standort und Kita-Zugehörigkeit noch nicht abschließend realisiert werden
konnte.
Im Rahmen einer Trägerkonferenz im Herbst 2018 wurde mit allen
Trägern besprochen, dass eine Überbelegung (sofern nicht ohnehin schon
eingeplant) von mindestens einem Kind pro Gruppe erwartet werden muss, um die
Stadt bei der Verpflichtung zur Sicherstellung des Rechtsanspruches zu
unterstützen. Allerdings geht hiermit aufgrund der angespannten
Personalsituation und der bereits erfolgten Überbelegungen im laufenden
Kita-Jahr die Erwartung der Träger einher, dass dieser Zustand schnellstmöglich
durch erforderliche Neubauten abgelöst werden muss. Bei der nun vorliegenden
Planung sind daher verbindlich zusätzliche Überbelegungen eingeplant.
5. Das Platzangebot im
Einzelnen
Im Hinblick auf die Finanzierungssicherheit haben die Einrichtungen der konfessionellen und freien Träger bereits frühzeitig die zum 01.08.2019 regulär verfügbaren Plätze verbindlich vergeben. Die Sicherstellung der Unterbringung von Kindern des hereinwachsenden Jahrgangs im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für dreijährige Kinder, wird im Wesentlichen durch die städtischen Kindertageseinrichtungen abgedeckt.
Sollten im Rahmen der seit 02.01.2019 laufenden Platzvergabe in einzelnen Einrichtungen freie Plätze übrig bleiben, die von den Trägern der Einrichtungen nicht aus der eigenen Warteliste vergeben werden können, werden die Träger diese freien Plätze dem Jugendamt melden. Dies ist seit Jahren gängige Praxis. Voraussichtlich in der ersten März-Woche wird die zentrale Platzabsage an die Eltern aller vorgemerkten Kinder, für die bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Vertrag geschlossen war, über den Kita-Navigator versandt. Hierin werden die Eltern aufgefordert, sich bei einem ungedeckten Betreuungsbedarf - nach Möglichkeit per Mail - beim Jugendamt zu melden. Dort werden die Meldungen der Eltern entgegengenommen und es wird dann versucht, die noch freien Plätze möglichst bedarfsgerecht an die noch auf einen Betreuungsplatz wartenden Eltern zu vermitteln.
In
den Ortsteilen ergeben sich folgende Belegungsmöglichkeiten:
Siehe Anlage (Seiten 1–4)
Hinweis: Das dargestellte Platzangebot für das nächste Kindergartenjahr enthält bereits die in der Trägerkonferenz mit den Trägern vereinbarten Überbelegungen von einem Kind pro Gruppe, für die ebenfalls die jeweiligen Kindpauschalen zum 15.03. mit beantragt werden sollen.
Ein Teil der Überbelegungen resultiert bereits daraus, dass die Träger immer wieder mindestens die geförderten U3-Plätze neu belegen müssen und gerne auch die Geschwisterkinder im Ü3-Bereich mit Plätzen in ihren Einrichtungen versorgen möchten. Die eingeplanten Überbelegungen haben also, wenn auch nur in geringerem Umfang, auch organisatorische Gründe. Das Platzangebot wurde jedoch darüber hinaus mit mindestens einer Überbelegung pro Gruppe (sofern möglich) geplant.
Im Rahmen der inklusiven Betreuung, auch von Kindern mit Behinderungen in den Regeleinrichtungen, reduziert sich die Möglichkeit der Überbelegung einzelner Gruppen, da in Gruppen, in denen ein Kind mit Behinderung betreut wird, jeweils ein Platz unbesetzt bleiben muss (Reduzierung der Gruppenstärke). Demgegenüber steht die Finanzierung der höheren Kindpauschale zum Ausgleich des frei bleibenden Platzes sowie eine vom LVR finanzierte Pauschale i. H. v. 5.000 € jährlich.
Erfreulich ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass derzeit alle Kinder mit Behinderungen, die ihren Betreuungsanspruch geltend machen, mit entsprechenden Betreuungsplätzen versorgt werden können. Zu Beginn des kommenden Kita-Jahres werden voraussichtlich 21 Kinder mit Behinderung in den Kitas betreut. Die Plätze werden zum Teil in dem Modell der „Integrativen Gruppe“ (15 Kinder, davon 10 Kinder ohne und 5 Kinder mit Behinderung) und zum Teil im Rahmen von Einzelinklusion angeboten. Bei der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen oder für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, zeichnet sich in den letzten Jahren eine deutliche Tendenz zur Einzelinklusion ab, d.h. die Kinder werden in allen Kindertageseinrichtungen einzeln oder zu zweit in bestehende Gruppen integriert. Der Träger erhält eine zusätzliche Förderung über die Kindpauschalen zur Refinanzierung der vorgeschriebenen Platzreduzierung bei Aufnahme eines Kindes mit Behinderung. Des Weiteren erhält der Träger jährlich 5.000 € zusätzlich zur Kindpauschale zur Refinanzierung einer Aufstockung der Fachkraftstunden um wöchentlich 3,9 Stunden.
Gesamtstädtisch
ergibt sich folgendes Platzangebot in Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2019:
Siehe Anlage (Seite 5)
Zum Vergleich:
Gesamtzahlen 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 (ohne Aufteilung auf Ortsteile)
|
Gruppe I - Kinder von 2 Jahren bis Einschulung, davon 4-6 Zweijährige |
Gruppe II – Kinder unter 3 Jahren |
Gruppe III – Kinder 3 Jahre und älter |
||||||
|
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
Gesamt 2009/2010 1.621 Plätze |
65 |
153 |
234 |
0 |
0 |
47 |
91 |
630 |
401 |
Gesamt 2010/2011 1.515 Plätze |
47 |
103 |
248 |
0 |
0 |
48 |
86 |
588 |
395 |
Gesamt 2011/2012 1.586 Plätze |
46 |
174 |
274 |
0 |
0 |
47 |
88 |
517 |
440 |
Gesamt 2012/2013 1.617 Plätze |
40 |
250 |
374 |
0 |
4 |
49 |
101 |
412 |
387 |
Gesamt 2013/2014 1.758 Plätze |
48 |
308 |
467 |
2 |
27 |
75 |
81 |
375 |
375 |
Gesamt 2014/2015 1.822 Plätze |
47 |
341 |
484 |
2 |
27 |
100 |
67 |
336 |
418 |
Gesamt
2015/2016 1.782 Plätze |
43 |
351 |
463 |
1 |
34 |
101 |
51 |
315 |
423 |
Gesamt
2016/2017 1.789,34 Plätze |
39 |
361,67 |
504,67 |
1 |
36 |
97 |
45 |
286 |
419 |
Gesamt
2017/2018 1.863 Plätze |
39 |
386 |
526 |
1 |
40 |
106 |
45 |
285 |
435 |
Gesamt
2018/2019 1.950 Plätze |
38 |
391 |
565 |
0 |
54 |
105 |
47 |
298 |
452 |
Losgelöst von den einzelnen Gruppenformen ergibt sich für das Stadtgebiet Meerbusch für das KG-Jahr 2019/2020 nun folgende Verteilung der Plätze auf die einzelnen Betreuungszeiten:
Zum Vergleich sind der nachfolgenden Tabelle die Platzzahlen der letzten beiden „KiBiz-Kindergartenjahre“ zu entnehmen.
Ortsteil |
Plätze gesamt |
davon U3-Plätze |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
||||||
2017/ |
2018/ |
2017/ |
2018/ |
2017/ |
2018/ |
2017/ |
2018/ |
2017/ |
2018/ |
||
Büderich |
666 |
716 |
129 |
132 |
21 |
21 |
259 |
282 |
386 |
413 |
|
Osterath |
428 |
442 |
86 |
90 |
35 |
35 |
170 |
171 |
223 |
236 |
|
Lank-Latum, |
421 |
437 |
102 |
103 |
21 |
23 |
174 |
181 |
226 |
233 |
|
Strümp |
272 |
280 |
62 |
64 |
7 |
6 |
96 |
101 |
169 |
173 |
|
Bösinghoven |
76 |
75 |
22 |
24 |
1 |
0 |
12 |
8 |
63 |
67 |
|
Gesamt: |
1.863 |
1.950 |
401 |
413 |
85 |
85 |
711 |
743 |
1.067 |
1.122 |
Gegenüber dem laufenden Kindergartenjahr 2018/2019 mit 1.950 Plätzen erhöht sich die Gesamtzahl der Plätze im kommenden Kindergartenjahr infolge der zusätzlichen Gruppen in Büderich und Osterath sowie der zusätzlich eingeplanten Überbelegungen um 109 auf 2.059 Plätze. Von den anzumeldenden 2.059 Kindpauschalen entfallen 1.660 Pauschalen auf Kinder im Alter von über drei Jahren und 399 Pauschalen für Kinder unter drei Jahren.
Im Hinblick auf die Betreuung der U3-Kinder ergibt sich für das KG-Jahr 2019/2020 folgende Übersicht:
Zum Vergleich ist die Anzahl der U3-Plätze der KG-Jahre 2017/2018 und 2018/2019 sowie deren Verteilung im Stadtgebiet und auf die zur Verfügung stehenden Betreuungsumfänge in der folgenden Tabelle dargestellt:
2017/2018 |
2018/2019 |
||||||||||||||
Ortsteil |
Gruppe I - |
Gruppe II - |
Gesamt: |
Ortsteil |
Gruppe I - |
Gruppe II - |
Gesamt: |
||||||||
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
||||
Büderich |
7 |
37 |
36 |
0 |
15 |
34 |
129 |
Büderich |
8 |
35 |
41 |
0 |
16 |
32 |
132 |
Osterath |
8 |
28 |
32 |
0 |
7 |
11 |
86 |
Osterath |
7 |
26 |
33 |
0 |
13 |
11 |
90 |
Lank-Latum / Nierst |
3 |
34 |
29 |
1 |
9 |
26 |
102 |
Lank-Latum / Nierst |
2 |
32 |
30 |
0 |
16 |
23 |
103 |
Strümp |
0 |
12 |
16 |
0 |
9 |
25 |
62 |
Strümp |
0 |
10 |
18 |
0 |
9 |
27 |
64 |
Bösinghoven |
0 |
0 |
12 |
0 |
0 |
10 |
22 |
Bösinghoven |
0 |
0 |
12 |
0 |
0 |
12 |
24 |
Gesamt: |
18 |
111 |
125 |
1 |
40 |
106 |
401 |
Gesamt: |
17 |
103 |
134 |
0 |
54 |
105 |
413 |
Bei den unter drei Jahre alten Kindern zeichnet sich weiterhin deutlich der Bedarf nach Ganztagsbetreuung ab, da immerhin 57,6% aller U3-Kinder mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich betreut werden. Im laufenden Kita-Jahr liegt dieser Anteil bei rd. 57,9%, im Kita-Jahr 2017/2018 lag der Anteil ebenfalls bei rd. 57,6%.
6. Versorgungsgrad
für das Kindergartenjahr 2019/2020
In den nachfolgenden Tabellen ist dargestellt, welcher
Versorgungsgrad jeweils auf Ortsteilebene erreicht wird. Die Daten ergeben sich aus einer aktuellen Auswertung aus dem Einwohnermelde-bestand der Stadt
Meerbusch vom 01.02.2019.
6.1 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2019/2020 Ü 3 – Kinder in
Kindertageseinrichtungen
6.2 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2019/2020 U 3 – Kinder in
Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege
7. Gesetz für einen qualitativ sicheren
Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz
Bevor zum Kindergartenjahr 2020/2021 eine Neustrukturierung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen erfolgen wird, soll die finanzielle Auskömmlichkeit der Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2019/2020 durch das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ sichergestellt werden.
Insbesondere sollen die Kindpauschalen für die Tageseinrichtungen auch im kommenden Kindergartenjahr um 3% erhöht werden. Zudem beinhaltet die Übergangsfinanzierung die Bewilligung zusätzlicher Pauschalen, die mit finanzieller Beteiligung der Kommunen allen Trägern - unabhängig vom trägerspezifischen Planungshorizont - vor allem für die sichere Finanzierung von Personal zur Gewährleistung eines guten Personalschlüssels und zur Stärkung der Leitungsressourcen in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Verteilung der neuen zusätzlichen Pauschalen ergibt sich aus der Verteilung und Anzahl der Kindpauschalen in den jeweiligen Gruppenformen und Betreuungszeiten, die die Jugendämter in ihrer verbindlichen Mitteilung zum 15. März 2019 anmelden. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Zuschüsse wird zu 90% aus Landesmitteln und zu 10% durch die Kommunen geleistet. Ein Trägeranteil ist nicht vorgesehen.
Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf vor, die Förderung der plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen für das Kindergartenjahr 2019/2020 weiter zu bewilligen.
Die Stadt Meerbusch erhält seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 für die unten genannten plusKITA-und die Sprachfördereinrichtungen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von je 50.000,00 €. Dieser verteilt sich zu jeweils gleichen Teilen auf die folgenden Einrichtungen:
plusKITAs gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz; je 25.000,00 €:
- Städt. Familienzentrum „Sonnengarten“
- Städt. Kindertageseinrichtung „Unter’m
Regenbogen“
Sprachförderkitas gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz; je 5.000,00
€:
- Städt. Familienzentrum „Sonnengarten“
- Städt. Kindertageseinrichtung
„Lummerland“
- Städt. Kindertageseinrichtung
„Rasselbande“
- Städt. Kindertageseinrichtung
„Tabaluga“
- Katholisches Familienzentrum „St.
Nikolaus“
- Ev. Kindertageseinrichtung
„Schatzkiste“
- Städt. Familienzentrum „Fronhof“
- Katholisches Familienzentrum
„Marienheim“
- Ev. Kindertageseinrichtung „Krähennest“
- Städt. Kindertageseinrichtung
„Kunterbunt“
Aufgrund der beabsichtigten Verlängerung der Förderung durch das Land
wird vorgeschlagen, die Beschlusslage des Rates vom 26.06.2014 bzw. des
Jugendhilfeausschusses vom 09.03.2016 bzgl. der fünfjährigen Anerkennung der
plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen um ein Jahr zu verlängern (bis Ende des
Kindergartenjahres 2019/2020).
Der Gesetzesentwurf für das „Gesetz für einen qualitativ sicheren
Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ soll in Kürze
verabschiedet werden.
8. Finanzielle Auswirkungen
In der Landesmittelanforderung wurden die Kindpauschalen pro Trägerart (kirchliche Träger, andere freie Träger, Elterninitiativen und Kommunale Träger) zusammengestellt und jeweils die Gesamtsumme der Kindpauschalen und dem daraus resultierenden Trägeranteil errechnet.
Hierzu ergibt sich folgende Aufstellung:
* Im Rahmen des Konnexitätsausgleiches wurde hinsichtlich der Refinanzierung der Kosten für Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren zum Kita-Jahr 2016/2017 der Prozentsatz, mit dem sich das Land an der Refinanzierung der Kindpauschalen beteiligt, für alle Trägergruppen um 22,46 % angehoben. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Kindpauschalen für U3-Kinder. Die Ü3-Kindpauschalen werden nach wie vor mit den bekannten Fördersätzen refinanziert.
** Zur Sicherung der Trägervielfalt und der Qualität in Kindertageseinrichtungen gewährt das Land dem Jugendamt im Kindergartenjahr 2019/2020 im Rahmen des „Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ für die Träger von Tageseinrichtungen in seinem Bezirk pauschalierte Zuschüsse. Diese zusätzlichen Pauschalen werden zu 90 % aus Landesmitteln und zu 10 % von den Kommunen finanziert.
*** Hier handelt es sich um die Trägeranteile, die im Rahmen freiwilliger Zahlungen für einzelne Gruppen der freien Träger durch die Stadt Meerbusch übernommen werden sowie um die Differenz zwischen der förderfähigen und der tatsächlichen Miete für die Kita „Pfarrstraße“ und die Kita „Josef-Werres-Str.“, die ebenfalls über die Stadt Meerbusch finanziert wird. Ab dem Haushaltsjahr 2019 übernimmt die Stadt Meerbusch zudem die Differenz zwischen der förderfähigen und der tatsächlichen Miete für die Kita NePoMuk, da die Fa. Protection One GmbH die Zahlung des bisher geleisteten freiwilligen Zuschusses in Höhe von jährlich 50.000,00 € einstellt.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Die finanziellen Auswirkungen sind in der Gesamtberechnung
dargestellt.
Alternativen:
./.