Betreff
Kindertagesstättenbedarfsplanung 2019/2020
Vorlage
FB2/0899/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2019/2020 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen zum 15.03.2019 zu beantragen.

2.       In Abweichung zu den hier vorgelegten Planungen, kann es, bis zum verbindlichen Stichtag für die Meldung der Platzbelegungen an das Land Nordrhein-Westfalen am 15.03.2019, zu leichten Veränderungen kommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung und den Trägern, über diese Veränderungen sowie die Kita Zuordnung der zusätzlichen Gruppen in Büderich und Osterath zu entscheiden.

3.       Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2019/2020 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz im Nachhinein mit dem Land abzurechnen.

4.       Die Anerkennung der plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen wird um ein Kita-Jahr verlängert.

 

Sachverhalt:

Zum 15.03. eines jeden Jahres melden die Jugendämter, differenziert nach Betreuungsumfängen und Gruppenstruktur, einrichtungsscharf die Kindpauschalen für das kommende Kindergartenjahr an. Die Kindpauschalen stellen die Grundlage für die finanzielle Ausstattung der einzelnen Träger für den Betrieb der Einrichtungen.

 

Die örtlichen Jugendämter sind nach § 19 Abs. 3 KiBiz verpflichtet, zum 15.03. eines Jahres die Höhe und Anzahl der für das nächste Kindergartenjahr benötigten Kindpauschalen an das Landesjugendamt zu melden.

 

Aufgrund der Planungstiefe und der finanziellen Bedeutung geht die Kindertagesstättenbedarfsplanung deutlich über andere Bereiche der Jugendhilfeplanung hinaus, der eine verbindliche Steuerungsverantwortung für die Kindertagesbetreuung zukommt. Über die Jugendhilfeplanung entscheidet gem. § 71 Abs. 2 SBG VIII der Jugendhilfeausschuss.

Seit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Kinder im Alter von unter einem Jahr. Anders als bei Kindern über 3 Jahren kann der Anspruch durch Bereitstellung eines Platzes in einer Kita oder in der Kindertagespflege realisiert werden.

 

In einer Veröffentlichung von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) im Januar 2019 wird die Betreuungsquote jeweils zum März des Jahres wie folgt dargestellt:

 

2017

2018

 

unter 3 J.

über 3 J.

unter 3 J.

über 3 J.

NRW

26,3%

92,1%

27,2%

92,0%

Reg.-Bez. Düsseldorf

24,9%

91,9%

25,8%

90,9%

Rhein-Kreis Neuss

28,9%

95,0%

29,9%

95,3%

 

 

Meerbusch weist auf der Grundlage des Einwohnermeldestandes vom 01.02.19 folgende Betreuungsquote auf:

 

Meerbusch

2019

unter 3 J.

über 3 J.

40,8%

89,9%

 

Während bis 2013 die Bevölkerungszahlen in den Altersgruppen unter 6 Jahren eher rückläufig waren, wird in NRW seit 2013 ein Bevölkerungszuwachs der Kleinsten beobachtet.

Dies ist auch in Meerbusch zu beobachten. Anhand der Einwohnermeldedaten seit Oktober 2015 zeigt sich der deutliche Anstieg der nicht schulpflichtigen Kinder:

 

 

*zum Stichtag 01.11.

 

 

 

 

Zurückzuführen ist der Anstieg insbesondere auf die Zuzüge nach Meerbusch. Die Anzahl der Geburten ist ebenfalls steigend. Der sich daraus ergebende zunehmende Betreuungsbedarf ist für die . Stadt Meerbusch eine weitere Herausforderung. Hinzu kommt, dass der größere Anmeldezuwachs meist zwischen den Monaten Februar und August erfolgt. Eine Bedarfsprognose ist somit zum Zeitpunkt der Meldung der Kindpauschalen nur eingeschränkt möglich.

 

 

1.   Platzbedarf „Kita-Navigator“

Die Vormerkung und die Platzvergabe in den Kindertageseinrichtungen erfolgt für das kommende Kindergartenjahr 2019/2020 bereits zum siebten Mal über das Vormerksystem „Kita-Navigator“. Inzwischen ist dieses System bei Eltern und Kita-Leitungen sehr gut akzeptiert, so dass sowohl die Vormerkung der Kinder seitens der Eltern, als auch die Platzvergabe seitens der Kitas vollständig über das System abgewickelt wurde und noch wird.

 

Seit Einführung des Kita-Navigators ist es möglich, annähernd „objektiv“ den von den Eltern angemeldeten Bedarf zu erfassen. Ob dieser angemeldete Bedarf zum beantragten Zeitpunkt auch tatsächlich realisiert wird, ist nicht planbar. Häufig werden Kinder sehr frühzeitig für eine Betreuung angemeldet, weil die Mütter zunächst ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen und sich dann vorstellen, in den Beruf zurückzukehren. Im Verlauf dieses ersten Jahres entscheiden sich einige Eltern – aus verschiedenen Gründen – noch einmal anders und nehmen ggf. angebotene Plätze gar nicht an.

 

Relevante Anmeldungen zum Kita-Jahr 2019/20 für Kindertagesstätten (Stichtag: 03.12.2018):

 

 

Ø 318 Ü3-Kinder sind im Kita-Navigator vorgemerkt zur Aufnahme im Jahr 2019 – nach Abzug der Kinder, die bereits einen Platz in einer Kindertageseinrichtung belegen und lediglich die Einrichtung wechseln möchten, verbleibt ein Bedarf von 274 Ü3-Plätzen.

 

Ø 594 U3-Kinder sind im Kita-Navigator vorgemerkt zur Aufnahme im Jahr 2019 – nach Abzug der Kinder, die bereits einen Platz in einer Kindertageseinrichtung belegen und lediglich die Einrichtung wechseln möchten, verbleibt ein Bedarf von 587 U3-Plätzen.

 

 

Von den 1.950 Kindern, die im laufenden Jahr die Kitas besuchen, werden im nächsten Jahr 1.391 Ü3-Kinder und 101 U3-Kinder in den Einrichtungen verbleiben, so dass bei Weiterführung des aktuellen Platzangebotes insgesamt 458 Plätze neu zu belegen wären. Rund 300 dieser Plätze sind an U3-Kinder zu vergeben, so dass die Anzahl der verbleibenden Plätze (rd. 158) nicht ausreicht um alle Kinder mit Rechtsanspruch (274 Kinder – s. o.) auf einen Kindergartenplatz tatsächlich mit einem Platz zu versorgen.

 

Die Einrichtung von entsprechend geeigneten, zusätzlichen Gruppen ist daher unerlässlich.

 

 

Auch im U3-Bereich verbleibt ein Anteil angemeldeter Bedarfe, der nicht gedeckt werden kann, aber aus Erfahrungen der vergangenen Jahre auch deren Inanspruchnahme nicht in allen Fällen zu erwarten ist. Grundsätzlich gibt es eine Tendenz der Eltern, für ihre Kinder bereits einen U3-Platz in der „Wunsch-Kita“ in Anspruch nehmen zu wollen, um dort dann auch ganz sicher bis zum Schulbeginn verbleiben zu können. Da die U3-Plätze in den Kitas nur begrenzt zur Verfügung stehen, können nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Einige Eltern stellen dann die Betreuung ihrer Kinder zunächst weiterhin selber sicher und machen ihren Betreuungsbedarf erst wieder zum folgenden Kita-Jahr geltend.

 

 

 

 

2.   Platzangebot

 

2.1. Betreuungsangebote U3

Bezüglich der Versorgung im U3-Bereich wurde bereits in der Ausschussvorlage zur Bedarfsplanung im Jahr 2018 dargestellt, dass eine Ausweitung des flächendeckenden U3-Platzangebotes im Bereich der Kindertageseinrichtungen möglich wäre, wenn die im Bestand vorhandenen U3 tauglichen Gruppen auch als solche betrieben werden könnten. Im Rahmen des U3-Ausbaus wurden alle neu errichteten Einrichtungen baulich so gestaltet, dass dort in allen Gruppenbereichen unter dreijährige Kinder betreut werden könnten. Diese Kapazitäten sind infolge des weiterhin hohen bzw. steigenden Bedarfes an Plätzen für Ü3-Kinder nicht ausgeschöpft.

Im Alterssegment der Zweijährigen ist die Bedarfsabdeckung schon recht gut, aber im Bereich der unter Zweijährigen besteht ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen, da zunehmend häufiger Eltern den Betreuungsanspruch für ihre einjährigen Kinder tatsächlich realisieren wollen.

Mittelfristig wird eine verlässliche flächendeckende und damit dem Grundsatz „kurze Beine - kurze Wege“ folgende Bedarfsdeckung nur gelingen, wenn neben der Deckung grundsätzlich neuer Bedarfe durch Baugebiete und Zuzüge die Schaffung weiterer U3-Plätze im Bestand ermöglicht wird.

Im Bereich der unter Dreijährigen ist es bislang nahezu immer gelungen, die geltend gemachten Bedarfe zu decken. Dies gelang mit Hilfe von interkommunal in der Praxis üblichen Überbelegungen in den Kitas oder durch kurzfristige Schaffung von Plätzen in der Kindertagespflege. Weiterhin ist auch eine deutliche Tendenz zu erkennen, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eines Kindes auch für den beruflichen (Wieder-) Einstieg eines Elternteils eingefordert wird, bzw. dass die Bereitschaft der Eltern, eine zweijährige Elternzeit einzuplanen, deutlich abnimmt.

Im laufenden Kita-Jahr wurde ca. die Hälfte der betreuten Einjährigen im Rahmen der Kindertagespflege versorgt. Bei den sich in der Betreuung befindenden Zweijährigen war es hingegen eine Aufteilung von ca. 80% Kita und 20% Kindertagespflege. Zum 01.08.18 wurden bereits 71% der Zweijährigen in Meerbusch betreut, wobei im Laufe des Kita-Jahres der Anteil noch zunahm, da weitere Kinder aufgenommen wurden.

 

2.1.1. Kindertagesstätten

Nach Inbetriebnahme aller Neu- und Ersatzbauten der letzten

Jahre sowie der Erweiterung der Kita „Nepomuk“

werden im Kita-Jahr 2019/2020 insgesamt                                                   399 U3-Plätze

in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen.

 

2.1.2. Kindertagespflege

Der U3-Ausbauplan sieht als Planungsziel                                                     200 Plätze

vor, zu Beginn des Umsetzungsprozesses

wurden 47 Plätze vorgehalten.

Verfügbar sind aktuell rund                                                                           241 Plätze.

Die Zielplanung für das Kita-Jahr 2019/2020 sind                                          241 Plätze.

 

Anmerkung: Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tagespflegeplätze ist naturgemäß schwankend, da immer wieder Tagespflegepersonen die Tätigkeit aufgeben und dafür neue Personen mit der Tätigkeit als Tagespflegeperson beginnen.

 

Das aktuelle Platzangebot in der Kindertagespflege wird trotz einer zusätzlichen Großtagespflege mit neun Plätzen in Osterath voraussichtlich konstant bleiben, da zunehmend Kindertagespflegepersonen ihr Platzangebot reduzieren. Gründe hierfür sind zum einen die steigenden Anforderungen an Kindertagespflege und der wachsende Anspruch der Eltern, sowie zum anderen die persönliche Belastbarkeit der Kindertagespflegepersonen.

 

Platzangebot 2.1.1 und 2.1.2 insgesamt                                    640 Plätze

 

Angebotsquote U3

Bezogen auf 1.607 Kinder (alle U3-Kinder)                                                        rd. 39,8% *

Bezogen auf 1.071 Kinder (U3-Kinder ab dem vollendeten 1. Lj.)                     rd. 59,8%

* Grundlage ist die Auswertung aus dem EWO-Meldebestand vom 01.02.2019 – die Anzahl der 0 bis einjährigen Kinder basiert auf der Durchschnittsberechnung der letzten beiden Jahre.

 

 

3.   Betreuungsangebot Kindertagesstätten

Vorweg wird zusammenfassend festgestellt, dass rein rechnerisch mit dem nun vorliegenden Platzangebot im Rahmen der diesjährigen Planung noch nicht alle im Kita-Jahr vorgemerkten Ü3-Kinder mit einem Betreuungsplatz versorgt werden können. Dies bedeutet, dass neben den bereits eingeplanten zusätzlichen drei Gruppen als Dependance im Kindergarten alter Sonnengarten, zwei zusätzlichen Angeboten in Büderich und zwei weiteren Gruppen in Osterath sowie der vorgesehenen Überbelegung ggf. kurzfristig weitere Bedarfe zu decken sind.

 

Die Entwicklung in den Ortsteilen Büderich und Osterath zeigt bereits in den letzten drei Kita-Jahren, dass durch das wachsende Neubaugebiet sowie dem Generationenwechsel im Altbestand vermehrt Zuzüge von Familien mit Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren zu verzeichnen sind und hier Betreuungsbedarfe entstehen, die nicht mehr innerhalb des Ortsteils abgedeckt werden können und die eine weitere Zunahme des hereinwachsenden Jahrgangs erwarten lassen. Die zum Beginn des neuen Kindergartenjahres 2019/2020 zur Verfügung stehenden Ü3-Plätze sind bereits jetzt nahezu alle vergeben, so dass eine Erweiterung des Platzangebotes in diesen Ortsteilen einzuplanen ist.

 

Die Versorgungsquote mit 95,04% im Ortsteil Büderich inklusive der eingeplanten Übergangsgruppen hat sich im Vergleich zum Kita-Jahr 2018/19 durch die geplanten zusätzlichen Gruppen in Büderich verbessert. Eine Verbesserung der Versorgungsquote mit 94,20% gilt auch für den Ortsteil Lank-Latum und die Rheingemeinden. In Osterath wird mit der Planung zweier zusätzlicher Gruppen und Überbelegungen eine Versorgungsquote von 91,84% erzielt werden.

 

Die Planung muss daran ausgerichtet werden, die Betreuungsbedarfe sowohl im Ü3-Bereich als auch im U3-Bereich sicherzustellen. Es zeigt sich auch, dass eine verbesserte Versorgungsquote für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren erforderlich ist und seitens der Betreuungsbedarfe der Eltern vermehrt eingefordert wird. Vor einigen Jahren noch hat die rege Inanspruchnahme des privat-gewerblichen Betreuungsangebotes in Büderich dafür gesorgt, dass das Jugendamt mit einer Versorgungsquote von rd. 90% alle angemeldeten Betreuungsbedarfe decken konnte. In den Jahren 2015 und 2016 haben jeweils zum Ende des Kita-Jahres zwei privat-gewerbliche Einrichtungen den Betrieb aufgegeben, da zunehmend gesetzlich geförderte Betreuungsangebote in Anspruch genommen werden. Die Schließungen haben -  ausgehend von der jeweils letzten geltenden Betriebserlaubnis der Einrichtungen - insgesamt einen Verlust von rd. 50 Plätzen ausgemacht. Tatsächlich gibt es im Stadtgebiet jetzt noch drei privat-gewerbliche Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 8 Gruppen, davon 5 im Ortsteil Büderich (mit rd. 80 Ü3-Plätzen und 20 U3-Plätzen lt. Betriebserlaubnis) und 3 im Ortsteil Osterath (40 Plätze, davon 14 Ü3 und 26 U3). Insgesamt werden hier ca. 88 Kinder (U3 und Ü3) aus Meerbusch betreut.

Nunmehr stellt die Landesregierung ein zweites beitragsfreies Kindergartenjahr in Aussicht. Dies wird voraussichtlich zu einer noch geringeren Inanspruchnahme privater Betreuungsformen führen und eine weitere Inanspruchnahme der öffentlich geförderten Betreuungsangebote bedeuten.

 

Weiterhin ist die nicht eindeutig planbare Bedarfssituation der ankommenden Kinder mit Fluchthintergrund zu berücksichtigen, für die auch Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege einzuplanen sind. Die in der Vergangenheit in Aussicht gestellten Zuweisungsprognosen sind in der Praxis nicht eingetreten.

Da die hier ankommenden Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten dem Thema „Fremdbetreuung“ ihrer Kinder distanziert gegenüber stehen, ist nicht damit zu rechnen, dass zumindest aus dem Alterssegment der unter Dreijährigen eine nennenswerte Anzahl Kinder mit Betreuungsplätzen versorgt werden müssen.

Anders wird es jedoch im Bereich der über Dreijährigen aussehen. Hier ist es wichtig, dass die Kinder frühzeitig die Möglichkeit zum Spracherwerb erhalten und somit auch gut auf die Schule vorbereitet werden können. Möglicherweise werden trotzdem nicht alle Eltern mit Fluchthintergrund die Möglichkeit nutzen, ihre Kinder in eine Kindertageseinrichtung zu bringen, es sollte aber ein ausreichendes Platzangebot zur Verfügung stehen. Zudem werden zunehmend Eltern mit guter Bleibeperspektive oder bereits erfolgter Anerkennung in Förderprogramme zum Erwerb der deutschen Sprache vermittelt bzw. werden auch verpflichtet, an diesen Maßnahmen teilzunehmen, damit sie möglichst bald dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. In diesen Fällen ist es bereits für die Dauer der Sprachkurse erforderlich, eine Kinderbetreuung zu gewährleisten. Hierauf wurde seitens des Jugendamtes bereits reagiert, indem mit dem Verein „Meerbusch hilft e. V.“ mittlerweile zwei Brückenprojekte mit Fördermitteln des Landes realisiert wurden.

Verteilt auf verschiedene Angebote von Eltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen oder Kindertagespflege werden in den Einrichtungen Hülsenbuschweg und Fröbelstraße je bis zu 20 Kinder stundenweise an 5 Tagen die Woche betreut.

 

 

4.       Geplante Maßnahmen

Bis auf weiteres müssen zur Deckung der Betreuungsbedarfe alle Möglichkeiten in den Bestandseinrichtungen ausgeschöpft werden und wir werden mit Übergangslösungen arbeiten.

 

Im Kindergartenjahr 2016/2017 wurde in dem Kita-Gebäude des „alten Sonnengartens“ eine Dependance der städtischen Kita „Lummerland“ installiert. Die Konzeption der Einrichtung wurde so angepasst, dass jedoch nicht die zusätzlich aufzunehmenden Kinder als neue Gruppe die Dependance besuchen, sondern die Vorschulkinder aus den Gruppen der bisherigen Kita „Lummerland“. Diese gehen zusammengefasst täglich gemeinsam hinüber in die Dependance „Neu-Lummerland“ und werden dort in den sehr großzügigen Räumlichkeiten betreut und auf die Schule vorbereitet. Zum Kindergartenjahr 2017/2018 wurde im gleichen Gebäude eine zweite Gruppe in Betrieb genommen. Diese wurde geführt von der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, deren Vertreter bereits im vorletzten Kita-Jahr ihre Bereitschaft signalisiert hatten, den zum Januar 2014  in Betrieb genommenen fünfgruppigen Neubau der Kita „NePoMuk“ um eine sechste Gruppe baulich zu erweitern. Die bereits in Betrieb befindliche Dependance im „alten Sonnengarten“ konnte nach Fertigstellung des Anbaus 2018 in das Kita-Gebäude umziehen, so dass die Kita „NePoMuk“ nun dauerhaft sechsgruppig betrieben werden kann.

 

Mit dem Eigentümer des alten „Sonnengartens“ (GWH) konnte der Mietvertrag bis zum 30.09.2020 verlängert werden. Statt der bisher zwei geplanten zusätzlichen Gruppen, geleitet durch die städt. Kita „Lummerland“, können daher zum kommenden Kita-Jahr drei Gruppen eingeplant werden. Darüber hinaus plant die Stadt zwei weitere Gruppen in jeweils von der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde bereitgestellten Räumen in Betrieb zu nehmen. Die Prüfung der erforderlichen Betriebserlaubnis von Seiten des LVR wird jedoch nicht vor dem 15.03. abgeschlossen sein, so dass die Verwaltung diese Plätze zwar beantragt, ohne die künftige Trägerschaft bereits festgelegt zu haben. Somit stehen weitere 40 Ü3-Plätze zur Verfügung, die für den Ortsteil Büderich zu einer Entlastung führen. Die Plätze in der Dependance „alter Sonnengarten“ sowie die beiden zusätzlichen Gruppen sind elementar für die Versorgung und werden erst durch eine neue Einrichtung verzichtbar.

 

Auch in Osterath ist ein wachsender Bedarf zu verzeichnen aufgrund der geplanten und teilweise schon erschlossenen Neubaugebiete. Somit werden für Osterath zwei weitere Gruppen (40 zusätzliche Plätze) eingeplant, deren Standort und Kita-Zugehörigkeit noch nicht abschließend realisiert werden konnte.

 

 

Im Rahmen einer Trägerkonferenz im Herbst 2018 wurde mit allen Trägern besprochen, dass eine Überbelegung (sofern nicht ohnehin schon eingeplant) von mindestens einem Kind pro Gruppe erwartet werden muss, um die Stadt bei der Verpflichtung zur Sicherstellung des Rechtsanspruches zu unterstützen. Allerdings geht hiermit aufgrund der angespannten Personalsituation und der bereits erfolgten Überbelegungen im laufenden Kita-Jahr die Erwartung der Träger einher, dass dieser Zustand schnellstmöglich durch erforderliche Neubauten abgelöst werden muss. Bei der nun vorliegenden Planung sind daher verbindlich zusätzliche Überbelegungen eingeplant.

 

 

5. Das Platzangebot im Einzelnen

Im Hinblick auf die Finanzierungssicherheit haben die Einrichtungen der konfessionellen und freien Träger bereits frühzeitig die zum 01.08.2019 regulär verfügbaren Plätze verbindlich vergeben. Die Sicherstellung der Unterbringung von Kindern des hereinwachsenden Jahrgangs im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für dreijährige Kinder, wird im Wesentlichen durch die städtischen Kindertageseinrichtungen abgedeckt.

 

Sollten im Rahmen der seit 02.01.2019 laufenden Platzvergabe in einzelnen Einrichtungen freie Plätze übrig bleiben, die von den Trägern der Einrichtungen nicht aus der eigenen Warteliste vergeben werden können, werden die Träger diese freien Plätze dem Jugendamt melden. Dies ist seit Jahren gängige Praxis. Voraussichtlich in der ersten März-Woche wird die zentrale Platzabsage an die Eltern aller vorgemerkten Kinder, für die bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Vertrag geschlossen war, über den Kita-Navigator versandt. Hierin werden die Eltern aufgefordert, sich bei einem ungedeckten Betreuungsbedarf - nach Möglichkeit per Mail - beim Jugendamt zu melden. Dort werden die Meldungen der Eltern entgegengenommen und es wird dann versucht, die noch freien Plätze möglichst bedarfsgerecht an die noch auf einen Betreuungsplatz wartenden Eltern zu vermitteln.

 

In den Ortsteilen ergeben sich folgende Belegungsmöglichkeiten:

 

 

Siehe Anlage (Seiten 1–4)

 

 

Hinweis: Das dargestellte Platzangebot für das nächste Kindergartenjahr enthält bereits die in der Trägerkonferenz mit den Trägern vereinbarten Überbelegungen von einem Kind pro Gruppe, für die ebenfalls die jeweiligen Kindpauschalen zum 15.03. mit beantragt werden sollen.

 

Ein Teil der Überbelegungen resultiert bereits daraus, dass die Träger immer wieder mindestens die geförderten U3-Plätze neu belegen müssen und gerne auch die Geschwisterkinder im Ü3-Bereich mit Plätzen in ihren Einrichtungen versorgen möchten. Die eingeplanten Überbelegungen haben also, wenn auch nur in geringerem Umfang, auch organisatorische Gründe. Das Platzangebot wurde jedoch darüber hinaus mit mindestens einer Überbelegung pro Gruppe (sofern möglich) geplant.

 

Im Rahmen der inklusiven Betreuung, auch von Kindern mit Behinderungen in den Regeleinrichtungen, reduziert sich die Möglichkeit der Überbelegung einzelner Gruppen, da in Gruppen, in denen ein Kind mit Behinderung betreut wird, jeweils ein Platz unbesetzt bleiben muss (Reduzierung der Gruppenstärke). Demgegenüber steht die Finanzierung der höheren Kindpauschale zum Ausgleich des frei bleibenden Platzes sowie eine vom LVR finanzierte Pauschale i. H. v. 5.000 € jährlich.

 

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass derzeit alle Kinder mit Behinderungen, die ihren Betreuungsanspruch geltend machen, mit entsprechenden Betreuungsplätzen versorgt werden können. Zu Beginn des kommenden Kita-Jahres werden voraussichtlich 21 Kinder mit Behinderung in den Kitas betreut. Die Plätze werden zum Teil in dem Modell der „Integrativen Gruppe“ (15 Kinder, davon 10 Kinder ohne und 5 Kinder mit Behinderung) und zum Teil im Rahmen von Einzelinklusion angeboten. Bei der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen oder für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, zeichnet sich in den letzten Jahren eine deutliche Tendenz zur Einzelinklusion ab, d.h. die Kinder werden in allen Kindertageseinrichtungen einzeln oder zu zweit in bestehende Gruppen integriert. Der Träger erhält eine zusätzliche Förderung über die Kindpauschalen zur Refinanzierung der vorgeschriebenen Platzreduzierung bei Aufnahme eines Kindes mit Behinderung. Des Weiteren erhält der Träger jährlich 5.000 € zusätzlich zur Kindpauschale zur Refinanzierung einer Aufstockung der Fachkraftstunden um wöchentlich 3,9 Stunden.

 

 

Gesamtstädtisch ergibt sich folgendes Platzangebot in Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2019:

 

Siehe Anlage (Seite 5)

 

 

Zum Vergleich:

Gesamtzahlen 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016, 2016/2017, 2017/2018 und 2018/2019 (ohne Aufteilung auf Ortsteile)

 

 

Gruppe I - Kinder von 2 Jahren bis Einschulung, davon 4-6 Zweijährige

Gruppe II – Kinder unter 3 Jahren

Gruppe III – Kinder 3 Jahre und älter

 

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

Gesamt 2009/2010

1.621 Plätze

65

153

234

0

0

47

91

630

401

Gesamt 2010/2011

1.515 Plätze

47

103

248

0

0

48

86

588

395

Gesamt 2011/2012

1.586 Plätze

46

174

274

0

0

47

88

517

440

Gesamt 2012/2013

1.617 Plätze

40

250

374

0

4

49

101

412

387

Gesamt 2013/2014

1.758 Plätze

48

308

467

2

27

75

81

375

375

Gesamt 2014/2015 1.822 Plätze

47

341

484

2

27

100

67

336

418

Gesamt 2015/2016

1.782 Plätze

43

351

463

1

34

101

51

315

423

Gesamt 2016/2017

1.789,34 Plätze

39

361,67

504,67

1

36

97

45

286

419

Gesamt 2017/2018

1.863 Plätze

39

386

526

1

40

106

45

285

435

Gesamt 2018/2019

1.950 Plätze

38

391

565

0

54

105

47

298

452

 

 

Losgelöst von den einzelnen Gruppenformen ergibt sich für das Stadtgebiet Meerbusch für das KG-Jahr 2019/2020 nun folgende Verteilung der Plätze auf die einzelnen Betreuungszeiten:

 

 

Zum Vergleich sind der nachfolgenden Tabelle die Platzzahlen der letzten beiden „KiBiz-Kindergartenjahre“ zu entnehmen.

 

Ortsteil

Plätze gesamt

davon U3-Plätze

25 Std.

35 Std.

45 Std.

2017/
2018

2018/
2019

2017/
2018

2018/
2019

2017/
2018

2018/
2019

2017/
2018

2018/
2019

2017/
2018

2018/
2019

Büderich

666

716

129

132

21

21

259

282

386

413

Osterath

428

442

86

90

35

35

170

171

223

236

Lank-Latum,
Nierst

421

437

102

103

21

23

174

181

226

233

Strümp

272

280

62

64

7

6

96

101

169

173

Bösinghoven

76

75

22

24

1

0

12

8

63

67

Gesamt:

1.863

1.950

401

413

85

85

711

743

1.067

1.122

 

Gegenüber dem laufenden Kindergartenjahr 2018/2019 mit 1.950 Plätzen erhöht sich die Gesamtzahl der Plätze im kommenden Kindergartenjahr infolge der zusätzlichen Gruppen in Büderich und Osterath sowie der zusätzlich eingeplanten Überbelegungen um 109 auf 2.059 Plätze. Von den anzumeldenden 2.059 Kindpauschalen entfallen 1.660 Pauschalen auf Kinder im Alter von über drei Jahren und 399 Pauschalen für Kinder unter drei Jahren.

 

Im Hinblick auf die Betreuung der U3-Kinder ergibt sich für das KG-Jahr 2019/2020 folgende Übersicht:

 

 

 

Zum Vergleich ist die Anzahl der U3-Plätze der KG-Jahre 2017/2018 und 2018/2019 sowie deren Verteilung im Stadtgebiet und auf die zur Verfügung stehenden Betreuungsumfänge in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

 

 

2017/2018

2018/2019

Ortsteil

Gruppe I -
Anzahl der Zweijährigen

Gruppe II -
Kinder unter 3 Jahren

Gesamt:

Ortsteil

Gruppe I -
Anzahl der Zweijährigen

Gruppe II -
Kinder unter 3 Jahren

Gesamt:

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

25 Std.

35 Std.

45 Std.

Büderich

7

37

36

0

15

34

129

Büderich

8

35

41

0

16

32

132

Osterath

8

28

32

0

7

11

86

Osterath

7

26

33

0

13

11

90

Lank-Latum / Nierst

3

34

29

1

9

26

102

Lank-Latum / Nierst

2

32

30

0

16

23

103

Strümp

0

12

16

0

9

25

62

Strümp

0

10

18

0

9

27

64

Bösinghoven

0

0

12

0

0

10

22

Bösinghoven

0

0

12

0

0

12

24

Gesamt:

18

111

125

1

40

106

401

Gesamt:

17

103

134

0

54

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Bei den unter drei Jahre alten Kindern zeichnet sich weiterhin deutlich der Bedarf nach Ganztagsbetreuung ab, da immerhin 57,6% aller U3-Kinder mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich betreut werden. Im laufenden Kita-Jahr liegt dieser Anteil bei rd. 57,9%, im Kita-Jahr 2017/2018 lag der Anteil ebenfalls bei rd. 57,6%.

 

 

6. Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2019/2020

In den nachfolgenden Tabellen ist dargestellt, welcher Versorgungsgrad jeweils auf Ortsteilebene erreicht wird. Die Daten ergeben sich aus einer aktuellen Auswertung aus dem Einwohnermelde-bestand der Stadt Meerbusch vom 01.02.2019.

 

6.1 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2019/2020 Ü 3 – Kinder in Kindertageseinrichtungen

 

 

6.2 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2019/2020 U 3 – Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege

 

 

 

 

 

7. Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz

Bevor zum Kindergartenjahr 2020/2021 eine Neustrukturierung der Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen erfolgen wird, soll die finanzielle Auskömmlichkeit der Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2019/2020 durch das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ sichergestellt werden.

 

Insbesondere sollen die Kindpauschalen für die Tageseinrichtungen auch im kommenden Kindergartenjahr um 3% erhöht werden. Zudem beinhaltet die Übergangsfinanzierung die Bewilligung zusätzlicher Pauschalen, die mit finanzieller Beteiligung der Kommunen allen Trägern - unabhängig vom trägerspezifischen Planungshorizont - vor allem für die sichere Finanzierung von Personal zur Gewährleistung eines guten Personalschlüssels und zur Stärkung der Leitungsressourcen in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Verteilung der neuen zusätzlichen Pauschalen ergibt sich aus der Verteilung und Anzahl der Kindpauschalen in den jeweiligen Gruppenformen und Betreuungszeiten, die die Jugendämter in ihrer verbindlichen Mitteilung zum 15. März 2019 anmelden. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Zuschüsse wird zu 90% aus Landesmitteln und zu 10% durch die Kommunen geleistet. Ein Trägeranteil ist nicht vorgesehen.

 

Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf vor, die Förderung der plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen für das Kindergartenjahr 2019/2020 weiter zu bewilligen.

 

Die Stadt Meerbusch erhält seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 für die unten genannten plusKITA-und die Sprachfördereinrichtungen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von je 50.000,00 €. Dieser verteilt sich zu jeweils gleichen Teilen auf die folgenden Einrichtungen:

 

plusKITAs gemäß § 16a in Verbindung mit § 21a KiBiz; je 25.000,00 €:

  • Städt. Familienzentrum „Sonnengarten“
  • Städt. Kindertageseinrichtung „Unter’m Regenbogen“

 

Sprachförderkitas gemäß § 16b in Verbindung mit § 21b KiBiz; je 5.000,00 €:

  • Städt. Familienzentrum „Sonnengarten“
  • Städt. Kindertageseinrichtung „Lummerland“
  • Städt. Kindertageseinrichtung „Rasselbande“
  • Städt. Kindertageseinrichtung „Tabaluga“
  • Katholisches Familienzentrum „St. Nikolaus“
  • Ev. Kindertageseinrichtung „Schatzkiste“
  • Städt. Familienzentrum „Fronhof“
  • Katholisches Familienzentrum „Marienheim“
  • Ev. Kindertageseinrichtung „Krähennest“
  • Städt. Kindertageseinrichtung „Kunterbunt“

 

Aufgrund der beabsichtigten Verlängerung der Förderung durch das Land wird vorgeschlagen, die Beschlusslage des Rates vom 26.06.2014 bzw. des Jugendhilfeausschusses vom 09.03.2016 bzgl. der fünfjährigen Anerkennung der plusKITA- und Sprachfördereinrichtungen um ein Jahr zu verlängern (bis Ende des Kindergartenjahres 2019/2020).

 

Der Gesetzesentwurf für das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ soll in Kürze verabschiedet werden.

 

 

 

 

8. Finanzielle Auswirkungen

In der Landesmittelanforderung wurden die Kindpauschalen pro Trägerart (kirchliche Träger, andere freie Träger, Elterninitiativen und Kommunale Träger) zusammengestellt und jeweils die Gesamtsumme der Kindpauschalen und dem daraus resultierenden Trägeranteil errechnet.

 

 

Hierzu ergibt sich folgende Aufstellung:

 

 

 

 

 

 

 

* Im Rahmen des Konnexitätsausgleiches wurde hinsichtlich der Refinanzierung der Kosten für Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren zum Kita-Jahr 2016/2017 der Prozentsatz, mit dem sich das Land an der Refinanzierung der Kindpauschalen beteiligt, für alle Trägergruppen um 22,46 % angehoben. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Kindpauschalen für U3-Kinder. Die Ü3-Kindpauschalen werden nach wie vor mit den bekannten Fördersätzen refinanziert.

 

** Zur Sicherung der Trägervielfalt und der Qualität in Kindertageseinrichtungen gewährt das Land dem Jugendamt im Kindergartenjahr 2019/2020 im Rahmen des „Gesetzes für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ für die Träger von Tageseinrichtungen in seinem Bezirk pauschalierte Zuschüsse. Diese zusätzlichen Pauschalen werden zu 90 % aus Landesmitteln und zu 10 % von den Kommunen finanziert.

 

*** Hier handelt es sich um die Trägeranteile, die im Rahmen freiwilliger Zahlungen für einzelne Gruppen der freien Träger durch die Stadt Meerbusch übernommen werden sowie um die Differenz zwischen der förderfähigen und der tatsächlichen Miete für die Kita „Pfarrstraße“ und die Kita „Josef-Werres-Str.“, die ebenfalls über die Stadt Meerbusch finanziert wird. Ab dem Haushaltsjahr 2019 übernimmt die Stadt Meerbusch zudem die Differenz zwischen der förderfähigen und der tatsächlichen Miete für die Kita NePoMuk, da die Fa. Protection One GmbH die Zahlung des bisher geleisteten freiwilligen Zuschusses in Höhe von jährlich 50.000,00 € einstellt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Gesamtberechnung dargestellt.

 

Alternativen:

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