Betreff
Vereinbarung über die Aufgabenübertragung im Bereich der Adoptionsvermittlung
Vorlage
FB2/0897/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufgabenübertragung im Bereich der Adoptionsvermittlung an die Stadt Neuss zum 01.01.2020.

 


Sachverhalt:

 

Bereits in der Sitzung am 23.11.2017 wurde der Ausschuss über den Sachstand zum geplanten Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss über die Aufgabenübertragung im Bereich der Adoptionsvermittlung an das Jugendamt der Stadt Neuss informiert (Drucksache FB2/0211/2017).

 

Zwischenzeitlich liegt der Entwurf der Vereinbarung unterschriftsreif vor.

 

Der geplanten Zusammenlegung der bisherigen Vermittlungsstellen bei den Jugendämtern der Stadt Neuss und des Rhein-Kreises Neuss liegt der deutliche Rückgang der Vermittlungszahlen zugrunde. Diese bundesweite Entwicklung wird vom Landesjugendamt im Wesentlichen auf die Reproduktionsmedizin, die veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie das gute Hilfesystem zurückgeführt. Eine Zusammenlegung wird vom LVR somit im Hinblick auf die Gewährleistung der Qualität, deren Erhalt oberste Priorität hat, sogar befürwortet.

 

 

 

 

 

 

Entwicklung der Fallzahlen in der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle beim Rhein-Kreis Neuss:

 

Rhein-Kreis

Neuss

Eignungs-

prüfungen

Informations-

gespräche

laufende

Adoptions-verfahren

laufende Stief-

eltern-/Verwandten-adoption

Herkunfts-

aufklärung

Nachsorge

Erwachsenen-

adoption

2005

31

43

9

10

11

7

0

2006

29

25

18

16

7

8

0

2007

34

24

16

20

20

12

0

2008

20

51

16

11

15

7

0

2013

14

46

3

7

6

13

5

2014

21

39

2

6

6

14

2

2015

10

39

1

4

6

17

2

2016

12

37

6

15

3

15

3

2017

7

33

8

8

7

13

4

 

 

Entwicklung der Fallzahlen für das Stadtgebiet Meerbusch:

 

Stadt

Meerbusch

Eignungs-

prüfungen

Informations-

gespräche

laufende

Adoptions-verfahren

laufende Stief-

eltern-/Verwandten-adoption

Herkunfts-

aufklärung

Nachsorge

Erwachsenen-

adoption

2005

4

10

1

4

2

1

 

2006

5

5

8

3

1

1

 

2007

9

4

2

3

3

3

 

2008

3

7

2

3

3

1

 

2013

1

10

0

1

3

3

3

2014

2

10

1

1

1

3

1

2015

2

12

0

2

2

2

0

2016

1

7

0

2

1

4

1

2017

0

6

4

3

4

4

3

 

 

Die Aufgabenwahrnehmung durch den Rhein-Kreis Neuss war bislang mit folgenden Kosten verbunden:

 

Kostenanteil Stadt

Meerbusch

 

 

2003

12.408

2004

12.398

2005

12.613

2006

13.236

2007

13.567

2008

12.998

2013

15.505

2014

16.638

2015

16.615

2016

17.083

2017

16.872

2018

17.280

 

Diesen Zahlen liegt eine Berechnung zu Grunde, die die bisherigen Vertragspartner (die Städte Meerbusch, Grevenbroich und Kaarst sowie der Rhein-Kreis Neuss für Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen) insoweit begünstigt, als neben deren Einwohnerzahlen auch die Einwohnerzahl der Stadt Dormagen berücksichtigt ist.

 

Die Kostenkalkulation einer Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle ab 01.01.2020 für alle Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss auf Basis von 1,9 vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern nach dem
KGST-Kostentableau und auf Basis der Einwohnerzahlen IT.NRW zum 31.12.2017 weist für
Meerbusch einen Anteil in Höhe von 23.217 € aus. Dies entspricht einem Mehraufwand in Höhe von ca. 6.000 €.

 

 

Verteilung der Gesamtkosten einer Gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle:

 

Stadt

Einwohner

Anteil

Vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter

Aufwand

Neuss

153.810

34,23%

0,65

64.286 €

Dormagen

64.177

14,28%

0,27

26.823 €

Grevenbroich

63.204

14,06%

0,27

26.417 €

Meerbusch

55.548

12,36%

0,23

23.217 €

Kaarst

43.216

9,62%

0,18

18.063 €

Korschenbroich

33.063

7,36%

0,14

13.819 €

Jüchen

23.261

5,18%

0,10

9.722 €

Rommerskirchen

13.129

2,92%

0,06

5.487 €

 

449.408

100,00%

1,90

187.834 €

 

 

 

KGSt-Bericht: Kosten Arbeitsplatz

74.300 €

Personalkosten A10 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter

9.700 €

Sachkostenpauschale

14.860 €

Verwaltungsgemeinkosten (=20% der Personalkosten)

98.860 €

Kostenpauschale 1 vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter gesamt

 

 

187.834 €

Kostenpauschale 1,9 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter

 

 

Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Aufgabenübertragung im Bereich der Adoptionsvermittlung an die Stadt Neuss zum 01.01.2020 trägt der Entwicklung der Fallzahlen bei Erhalt der Bearbeitungsqualität Rechnung.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Mittel in Höhe von insgesamt ger. 23.300 € sind im Haushaltsentwurf 2020 im Produkt 060 363 010 / 5312 0000 bereit zu stellen.

 


Alternativen:

 

Der Jugendhilfeausschuss lehnt den Abschluss einer neuen Vereinbarung über die Aufgaben-übertragung im Bereich der Adoptionsvermittlung an die Stadt Neuss ab.