Am 06.11.2018 hat die SPD Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in den Landtag eingebracht. Die Städte und Gemeinden sollen als Ersatz für den Wegfall Zuweisungen aus originären Landesmitteln erhalten. Dies soll wiederum durch ein noch zu schaffendes Gesetz geregelt werden. Hierfür wurde allerdings kein Vorschlag gemacht.
Der Gesetzentwurf ist nach der ersten Lesung zur Beratung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen überwiesen worden. Nächster Schritt wird eine Anhörung sein, deren Modalitäten der Ausschuss noch klärt.
Zudem haben die
Regierungsfraktionen von CDU und FDP am 20.11.2018 einen gemeinsamen Antrag
(Drucksache 17/4300) vorgelegt, mit dem die Landesregierung beauftragt wird,
eine Modernisierung des § 8 KAG NRW vorzunehmen und die Straßenausbaubeiträge
bürgerfreundlich zu gestalten. Wesentliche Punkte des Antrages sind z.B. dass
verpflichtend eine zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung bei kommunalen
Straßenausbauvorhaben eingeführt wird, die Möglichkeiten der
Zahlungsmodalitäten vereinfacht werden, eine Regelung für Härtefälle eingeführt
wird und dass die Förderungen des Landes für den kommunalen Straßenausbau nicht
ausschließlich auf den kommunalen Anteil der Maßnahme angerechnet werden.
Der Antrag wurde angenommen und wird aktuell durch die Landesregierung bearbeitet.
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat sich in einer Pressemitteilung vom 21.11.2018 (Anlage) gegen eine Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen und für eine Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen (siehe Anlage).
Aufgrund des Drucks der Öffentlichkeit und der Medien ist davon auszugehen, dass eine Entscheidung über die beiden Anträge durch den Landtag noch in diesem Jahr erfolgt.
In Vertretung
gez.
Michael Assenmacher
Technischer Beigeordneter
Anlage: Pressemitteilung Städte- und Gemeindebund