Betreff
Sachstand zur zukünftigen externen Bewirtschaftung der Halle 9
Vorlage
DezII/0293/2019
Art
Informationsvorlage

In der Sitzung des HFWA am 21.06.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Konzeptentwurf für den Betrieb der Halle 9 auf dem Stoessel-Gelände zu erarbeiten. Ziel sollte der Erhalt der Halle 9 als Gemeinweseneinrichtung sein. Für die Gewährung eines anteiligen städtischen Zuschusses zu den Vorhaltekosten (Miet- / Betriebskosten der Halle 9) solle es in der Stadt Meerbusch aktiven Vereinen der Kultur- / Brauchtumspflege, Trägern von Projekten nach dem Kinder- und Jugendförderplan und der Stadt Meerbusch ermöglicht werden, Nutzungszeiten in der Halle 9 eingeräumt zu bekommen. Eine städtische Bezuschussung von möglichen privaten oder privatwirtschaftlichen Nutzungen in der Halle 9 solle ausgeschlossen sein. Das zukünftige Bewirtschaftungskonzept sollte daher die städtischen Nutzungsinteressen (Kultur- / Brauchtumspflege durch in Meerbusch aktive Vereine, Projekte zur offenen Kinder- und Jugendarbeit und Veranstaltungen der Stadt Meerbusch) und die durch den städt. Zuschuss zu steuernden, betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen externen Betreiber festlegen.

Ein Konzeptentwurf für eine externe Bewirtschaftung der Halle 9 auf dem Steossel-Gelände wurde von der Verwaltung in der Sitzung des HFWA am 20.09.2018 mit folgenden Beschlussvorschlägen eingebracht:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für eine externe Bewirtschaftung der Halle 9 als Gemeinweseneinrichtung auf dem Stoessel-Gelände einzuleiten.

2.         Der städtische Zuschuss ist an den externen Betreiber der Halle 9 ausschließlich zur anteiligen Übernahme der Vorhaltekosten (Miet- / Betriebskosten) unter der Voraussetzung zu gewähren, dass für Veranstaltungen von in der Stadt Meerbusch aktiven Vereinen, für vom Kinder- und Jugendförderplan anerkannte, förderfähige Jugendprojekte und der Stadt Meerbusch Nutzungszeiten ermöglicht werden.

3.         Die Gewährung des städtischen Zuschusses in Höhe von 50% der Vorhaltekosten erfolgt bis zum Jahresbetrag von 30.000 Euro durch den externen Betreiber der Halle 9 als Gemeinweseneinrichtung für die Einräumung von 30 Wochenendtagesterminen im Jahr (20 Wochenendtermine für Kultur- / Brauchtumspflege und Jugendprojekte, 10 Termine für die Stadt Meerbusch). Für die Durchführung von Jugendprojekten sollen 30.000 Euro im Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt werden.

 

Diese Beschlussvorlage wurde wegen weiteren Beratungsbedarfs in die Sitzung des Rates am 27.09.2018 vertagt. Dort wurde auf Antrag der CDU-Fraktion, die keine Möglichkeit sah, rechtzeitig vor Jahresende ein Nutzungskonzept zu beschließen und darauf aufbauend einen Betreiber zu suchen, die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit dem OBV hinsichtlich eines vorübergehenden Weiterbetriebes des Juca aufzunehmen. Diese Verlängerung sollte für 3 Monate inklusive der Gewährung eines Viertels des für den Betrieb vorgesehenen jährlichen Zuschusses erfolgen. Weiterhin sollten potentielle Interessenten aufgerufen werden, Ideen und Konzepte für einen künftigen Weiterbetrieb der Halle 9 an die Verwaltung zu richten. Die Ergebnisse sollten in einer gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses und des Jugendhilfeausschusses vorgestellt werden.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich von den Fraktionen angenommen.

 

 

Der OBV Meerbusch verlängerte den Mietvertrag mit CW Immobilien bis zum 31.03.2019 und sicherte zu, den Betrieb des JuCa/Halle 9 bis zu diesem Datum weiterzuführen.

 

In der gemeinsamen Sitzung von HFWA und JHA am 15.11.2018 wurde den Beschlüssen des Konzeptentwurfs vom 20.09.2018 mit dem Zusatz, nach 12 Monaten eine Evaluierung vorzunehmen, mehrheitlich zugestimmt.

 

Das Interesse der Stadt, einen Betreiber für die Halle 9 als Kooperationspartner zu finden, wurde auf der Homepage der Stadt Meerbusch und in der Rheinischen Post am 04.12.2018 veröffentlicht.

 

Bis zum 15.01.2019 lagen von elf Bewerbern (Vereinen, Gastronomen, Eventagenturen und gastronomischen Servicedienstleistern) Interessensbekundungen vor. Nach Vertragsverhandlungen mit der CW Immobilienverwaltung, Ortsbesichtigungen in der Halle 9 und Abstimmungsgesprächen mit der Verwaltung zur Kooperation, reichte nur ein Bewerber – Eventagentur nink & experts GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Armin Nink, Giesenend 2, Meerbusch-Osterath - ein Konzept zum Betrieb der Halle 9 ein. Nach Rückmeldung der CW Immobilienverwaltung ist bis zum Sitzungstermin des HFWA am 19.02.2019 ein Vertragsabschluss hinreichend wahrscheinlich. Der Bewerber, Herr Nink, wurde zur Sitzung für einen Informationsaustausch zu seinem Betreiberkonzept „Halle 9“ eingeladen.

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter