Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt beschließt die in der Anlage zur vorliegenden Vorlage beigefügte Stellungnahme zum Ausbau der bewirtschafteten Tank- und Rastanlage „Geismühle“.
Sachverhalt:
Die Rastanlage Geismühle befindet sich größtenteils auf dem
Gebiet der Stadt Krefeld, Gemarkung
Oppum an der A 57 zwischen dem AK Meerbusch im Süden und der AS
Krefeld-Oppum im Norden.
Der vorliegende Feststellungsentwurf umfasst den Ausbau der
bestehenden Rastanlagen auf der West- und Ostseite einschließlich der
notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie die
Anlage der Kompensationsflächen. Vorhabenträger ist die Bundesrepublik
Deutschland.
Auf Veranlassung des Landesbetriebes Straßenbau NRW wird für
das o. a. Bauvorhaben die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz
(FStrG) durchgeführt.
Ein erstes Anhörungsverfahren ist im Frühjahr 2016 durchgeführt worden.
Im Rahmen der Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen durch den Vorhabenträger ergaben sich Änderungen und Ergänzungen. Die Planänderungen umfassen insbesondere folgende Maßnahmen:
- Verlegung einer Sauerstoff-Stickstoff Doppelfernleitung der Air Liquide Deutschland GmbH
- Anschluss eines Radweges an die Hauptstraße nach Bösinghoven
Neu hinzugekommene Gutachten sind:
- Faunistischer Fachbeitrag Fledermäuse, Feldvögel, Horst- und Höhlenbäume
- Verkehrsgutachten 2020 und 2030
- TÜV Gutachten zur Verlegung der Air Liquide Leitung
Die Stadt Meerbusch ist erneut gebeten worden, zu den Planänderungen sowie den neu hinzugekommenen Planunterlagen Stellung zu nehmen, soweit sie durch die Planänderungen berührt wird.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
Keine