Betreff
Ausbau der bewirtschafteten Tank- und Rastanlage „Geismühle“ - Erneute Stellungnahme der Stadt Meerbusch zum Planfeststellungsverfahren
Vorlage
FB4/0887/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt beschließt die in der Anlage zur vorliegenden Vorlage beigefügte Stellungnahme zum Ausbau der bewirtschafteten Tank- und Rastanlage „Geismühle“.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Rastanlage Geismühle befindet sich größtenteils auf dem Gebiet der Stadt Krefeld, Gemarkung  Oppum an der A 57 zwischen dem AK Meerbusch im Süden und der AS Krefeld-Oppum im Norden. 

 

Der vorliegende Feststellungsentwurf umfasst den Ausbau der bestehenden Rastanlagen auf der West- und Ostseite einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter sowie die Anlage der Kompensationsflächen. Vorhabenträger ist die Bundesrepublik Deutschland.

Auf Veranlassung des Landesbetriebes Straßenbau NRW wird für das o. a. Bauvorhaben die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durchgeführt.

 

Ein erstes Anhörungsverfahren ist im Frühjahr 2016 durchgeführt worden.

Im Rahmen der Bearbeitung der Einwendungen und Stellungnahmen durch den Vorhabenträger ergaben sich Änderungen und Ergänzungen. Die Planänderungen umfassen insbesondere folgende Maßnahmen:

 

- Verlegung einer Sauerstoff-Stickstoff Doppelfernleitung der Air Liquide Deutschland GmbH

- Anschluss eines Radweges an die Hauptstraße nach Bösinghoven

                                                           

 

 

 

Neu hinzugekommene Gutachten sind:

 

- Faunistischer Fachbeitrag Fledermäuse, Feldvögel, Horst- und Höhlenbäume

- Verkehrsgutachten 2020 und 2030

- TÜV Gutachten zur Verlegung der Air Liquide Leitung

 

Die Stadt Meerbusch ist erneut gebeten worden, zu den Planänderungen sowie den neu hinzugekommenen Planunterlagen Stellung zu nehmen, soweit sie durch die Planänderungen berührt wird.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

Keine