Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Begrenzung der Eingangsklassen mit gemeinsamem Lernen auf 25 Schüler ab dem Schuljahr 2019/20 gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW an der Städt. Pastor-Jacobs-Schule zu beschließen. Die Begrenzung gilt analog zur Städt. Adam-Riese-Schule, Städt. Brüder-Grimm-Schule und der Städt. Martinus-Schule.
Sachverhalt:
Mit
Beschluss des Rates vom 28.09.2017 (Drucksache FB3/0648/2017) wurden die
Eingangsklassen der Städt. Adam-Riese-Schule, der Städt. Brüder-Grimm-Schule
und der Städt. Martinus-Schule, in denen Unterricht mit Schülern mit
sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (gemeinsamer Un-terricht)
stattfindet, auf maximal 25 Schüler begrenzt.
Gemäß
§ 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) legt der Schulträger unter Beachtung
der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gem. § 93
Abs. 2 Nummer 3 der Verordnung (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) die Zahl und die
Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er kann
die Zahl der in die Eingangsklasse aufzunehmenden Schüler einer Grundschule
oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene
Klas-senbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere
Lernbedingungen oder bauli-che Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.
Die
Beachtung der Höchstgrenze erfolgt durch die Berechnung der kommunalen
Klassenrichtzahl, welche ermittelt wird, indem die voraussichtliche Zahl der
Schüler in den Eingangsklassen aller Grundschulen einer Kommune durch 23
dividiert und bei einem Quotienten von <= 15 auf die nächste ganze Zahl
aufgerundet; > 15 und <= 30 kaufmännisch gerundet wird. Stand Januar 2019
beläuft sich die zu erwartende Schülerzahl für das Schuljahr 2019/20 auf 521
Schüler. Dies hätte eine kommunale Klassenrichtzahl von 23 zur Folge.
Bereits in der
vorgenannten Beschlussvorlage wurde darauf hingewiesen, dass der zuständige
Schulaufsichtsbeamte des Rhein-Kreises Neuss in Aussicht gestellt hat, eine
weitere Schule im Stadtgebiet, bevorzugt im Meerbuscher Norden, in der Zukunft
als Schwerpunktschule zu qualifizieren und entsprechendes sonderpädagogisches
Personal zur Verfügung zu stellen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen, die
Städt. Pastor-Jacobs-Schule wird somit für eine ausgewogene Verteilung der
Standorte des gemeinsamen Lernens im Stadtgebiet sorgen.
Es ist nicht davon
auszugehen, dass die Begrenzung der Eingangsklasse zu einer angespannten
Aufnahmesituation in Lank-Latum führen wird.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Keine.
Alternativen:
Keine.