Betreff
Begrenzung von Eingangsklassen gem. § 46 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) NRW
Vorlage
FB3/0884/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Begrenzung der Eingangsklassen mit gemeinsamem Lernen auf 25 Schüler ab dem Schuljahr 2019/20 gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW an der Städt. Pastor-Jacobs-Schule zu beschließen. Die Begrenzung gilt analog zur Städt. Adam-Riese-Schule, Städt. Brüder-Grimm-Schule und der Städt. Martinus-Schule.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates vom 28.09.2017 (Drucksache FB3/0648/2017) wurden die Eingangsklassen der Städt. Adam-Riese-Schule, der Städt. Brüder-Grimm-Schule und der Städt. Martinus-Schule, in denen Unterricht mit Schülern mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (gemeinsamer Un-terricht) stattfindet, auf maximal 25 Schüler begrenzt.

 

Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gem. § 93 Abs. 2 Nummer 3 der Verordnung (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er kann die Zahl der in die Eingangsklasse aufzunehmenden Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klas-senbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauli-che Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.

 

Die Beachtung der Höchstgrenze erfolgt durch die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl, welche ermittelt wird, indem die voraussichtliche Zahl der Schüler in den Eingangsklassen aller Grundschulen einer Kommune durch 23 dividiert und bei einem Quotienten von <= 15 auf die nächste ganze Zahl aufgerundet; > 15 und <= 30 kaufmännisch gerundet wird. Stand Januar 2019 beläuft sich die zu erwartende Schülerzahl für das Schuljahr 2019/20 auf 521 Schüler. Dies hätte eine kommunale Klassenrichtzahl von 23 zur Folge.

 

Bereits in der vorgenannten Beschlussvorlage wurde darauf hingewiesen, dass der zuständige Schulaufsichtsbeamte des Rhein-Kreises Neuss in Aussicht gestellt hat, eine weitere Schule im Stadtgebiet, bevorzugt im Meerbuscher Norden, in der Zukunft als Schwerpunktschule zu qualifizieren und entsprechendes sonderpädagogisches Personal zur Verfügung zu stellen. Dies ist zwischenzeitlich geschehen, die Städt. Pastor-Jacobs-Schule wird somit für eine ausgewogene Verteilung der Standorte des gemeinsamen Lernens im Stadtgebiet sorgen.

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass die Begrenzung der Eingangsklasse zu einer angespannten Aufnahmesituation in Lank-Latum führen wird.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine.

 


Alternativen:

 

Keine.