Betreff
Straßensanierung und Gehweganbindung der Straße "Auf der Gath" in Meerbusch-Strümp
Vorlage
FB5/307/2012
Aktenzeichen
5/66-12.1860
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt

1. den Gehweg auf der westlichen Seite der Straße Auf der Gath zwischen Einmündung Strümper Berg und Einmündung Camesallee neu zu erstellen und

2. die Straßensanierung zwischen Einmündung Strümper Berg und dem südlich gelegenen Wendehammer in einem reduziertem Umfang durchzuführen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit der vom Ausschuß beschlossenen Ausbau- bzw. Sanierungsvariante eine Bürgeranhörung durchzuführen und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Bau- und Umweltausschuß wieder vorzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Nach mehreren hydraulischen Untersuchungen zu Kanalsanierungsvarianten steht fest, daß der vorhandene Schmutzwasserkanal in der Straße Auf der Gath mit einem Inliner saniert wird, ein alter außer Betrieb genommener Kanal zwischen dem Wendehammer südlich Auf der Gath und der Pumpstation Bergfeld wieder in Betrieb genommen und saniert wird. Außerdem werden bei dieser Entwässerungssanierungsmaßnahme auch die meisten Senkenanschlußleitungen in der Straße Auf der Gath erneuert. Im Anschluß an diese Entwässerungsarbeiten soll die Straße Auf der Gath zwischen Strümper Berg und Wendehammer saniert werden.

 

Gehweganlage zwischen Strümper Berg und Camesallee:

Unabhängig von der Art der Straßensanierungsmaßnahme schlägt die Verwaltung vor, die Lücke der Gehwegverbindung zwischen Strümper Berg und Camesallee zu schließen. Dazu bietet es sich an auf der westlichen Seite der Straße Auf der Gath den heute vorhandenen viel zu schmalen Streifen auf rund 1,45 m zu verbreitern und für eine sichere fußläufige Verbindung zwischen Strümper Berg und Camesallee zu sorgen. Der Baum vor dem Haus Auf der Gath 26 kann bei dem Verwaltungsvorschlag erhalten bleiben. An dieser Stelle verschwenkt der Gehweg mit dem Bordstein entsprechend um ca. 1,40 m in die Fahrbahn. Die Kosten für den ca. 125 m langen Gehweg belaufen sich auf ca. 50.000,00 €. Die Herstellungskosten sind nach derzeitigem Sachstand gemäß KAG zu 70 % beitragsfähig.

 

Straßensanierung zwischen Strümper Berg und Wendehammer:

Die Verwaltung hat den vorhandenen Straßenaufbau untersuchen lassen. Nach den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“(RStO) ist für eine Anliegerstraße Bauklasse V bei der aktuellen Verkehrsbelastung ein frostsicherer Oberbau von ca. 50 cm erforderlich. Dieser Oberbau ist nach den Untersuchungsergebnissen im Mittel auf der gesamten Länge –unter Anrechnung des vorhandenen Unterbaues- vorhanden. Das Untersuchungsgutachten bestätigt außerdem eine ausreichende Lagerungsdichte mit einer ausreichenden Tragfähigkeit.

Aufgrund des vorhandenen Untersuchungsgutachtens schlägt die Verwaltung eine 20 cm starke Sanierung mit (von unten) 8 cm Schotter, 8 cm bituminöse Tragschicht und 4 cm bituminöse Deckschicht vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass diese vorgeschlagene –nicht vollständig regelkonforme Bauweise- die notwendige Lebensdauer erfahrungsgemäß erreichen wird. Bei dieser Teilausbauvariante wird davon ausgegangen, daß Rinne und Bordstein wegen der Anpassung an die Straßenentwässerung nur teilweise reguliert werden müssen. Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 135.000,00 €. Diese Sanierungskosten sind nach derzeitigem Sachstand zu 70 % beitragfähig

 

Alternativ könnte eine regelkonforme Erneuerung anlog einer erstmaligen Herstellung einer Anliegerstraße mit 20 cm Frostschutzkies, 15 cm Schotter, 10 cm bituminöse Tragschicht und 4 cm bituminöse Deckschicht (Summe 49 cm) ausgeführt werden. Bei dieser Vollausbauvariante muss wegen der größeren Aushubtiefe davon ausgegangen werden, daß Rinne und Bordstein auf der gesamten Sanierungslänge aufgenommen und neu gesetzt werden müssen. Zusätzlich werden auf der Gehwegfläche ca. 700 m² Platten reguliert. Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 285.000,00 €. Diese Sanierungskosten sind nach derzeitigem Sachstand zu 70 % beitragfähig

 

Hinsichtlich der Erneuerung von Versorgungsleitungen durch die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch sei noch erwähnt, daß in der westlichen Gehweganlage zwischen Camesallee und Wendehammer die Wasserleitung erneuert werden soll und daß gegebenenfalls die Gasleitung auf der östlichen Straßenseite erneuert werden soll.

 

Die Ausbauplanung wird von der Verwaltung im Ausschuss erläutert.

 



Finanzielle Auswirkung:

 

Herstellungskosten Gehweg: ca. 50.000,00 €, 70 % davon sind beitragfähig nach KAG

 

Straßensanierungskosten reduzierter Umfang: 135.000,00 €, 70 % davon sind beitragfähig nach KAG

 


Alternativen:

1. Der heutige Zustand mit dem schmalen Streifen auf der westlichen Seite der Straße Auf der Gath zwischen Strümper Berg und Camesallee bleibt bestehen und es gibt in der Straße Auf der Gath weiterhin keine ausgebaute durchgehende Gehwegverbindung zwischen Xantener Straße und den Anliegerstraßen Camesallee und Bachstraße. Die Errichtung eines Gehweges auf der östlichen Seite der Straße Auf der Gath ist mit vertretbarem Aufwand nicht realisierbar.

2. Die Straßensanierung der Straße Auf der Gath zwischen Einmündung Strümper Berg und südlichem Wendehammer wird in einem Vollausbau durchgeführt. Das bedeutet, daß im Unterschied zum heute vorhandenen Straßenaufbauaufbau ( 4 cm Asphalt und 16 cm Frostschutzschicht) und dem vermindertem Sanierungsverfahren (4 cm Asphalt, 8 cm bituminöse Tragschicht und 8 cm Schotter) ein Vollausbau von 49 cm mit 4 cm Deckschicht, 10 cm bituminöse Tragschicht, 15 cm Schotter und 20 cm Frostschutzkies ausgeführt wird.