Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, einen Sonderausschuss „Neubau Feuerwache“ zu fassen. Neben der Bürgermeisterin als Vorsitzende und der Wehrleitung in Person des Wehrleiters und seiner beiden Stellvertreter als beratende Mitglieder werden folgende Ratsmitglieder benannt:
CDU-Fraktion (8 Personen):
SPD-Fraktion (3 Personen):
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2 Personen):
FDP-Fraktion (2 Personen):
UWG-Fraktion (1 Person):
Fraktion Die Linke und Piratenpartei (1 Person):
Sachverhalt:
Die Stadt Meerbusch unterhält nach den Bestimmungen des
Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG) eine
Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften. Der nach BHKG erforderliche Grundschutz wird von der
Feuerwehr Meerbusch aktuell mit einer hauptamtlichen Feuerwache am aktuellen
Standort Insterburger Straße 10 in Meerbusch-Osterath und sieben freiwilligen
Einheiten, davon 4 Löschzüge und 3 Löschgruppen, sichergestellt.
Aktuell sind rund 250 Feuerwehrmitglieder aktiv, die für
die Sicherheit der Bürger Sorge tragen. Der bei Freiwilligen Feuerwehren
infrastrukturell bedingt kritische Tagesbereich, z.B. durch Arbeitsstellen in
anderen Städten, wird durch ein mit hauptamtlichen Kräften besetztes
Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
kompensiert. Dieses Fahrzeug rückt bei allen Einsätzen im Stadtgebiet vom
Standort Insterburger Straße aus. Ferner wird durch die Hauptwache, mit ihren
aktuell 18 hauptamtlichen Kräften, die in Osterath stationierte Drehleiter rund
um die Uhr, am Wochenende auch mit Unterstützung freiwilliger Kräfte, besetzt.
§ 10 BHKG sieht für Große und Mittlere kreisangehörige
Städte die Verpflichtung zum Betrieb einer ständig besetzten hauptamtlichen
Wache, das heißt rund um die Uhr, mit durchgehend mindestens einer
Staffelstärke (6 Kräfte) vor. Abweichungen von dieser Regelung, die in
Meerbusch infolge der lediglich im Tagesbereich hauptamtlich besetzten
Staffelstärke gegeben ist, müssen von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt
werden. Für die Genehmigung ist im jeweiligen Brandschutzbedarfsplan
darzustellen, dass ehrenamtliche Kräfte in ausreichendem Umfang zuverlässig zur
Verfügung stehen und gemeinsam mit den hauptamtlichen Kräften den
erforderlichen Grundschutz rund um die Uhr sicherstellen.
Neben der Sicherstellung des
Grundschutzes gilt es, den immer komplexer werdenden Anforderungen an die
Feuerwehr und dem städtebaulichen Wachstum in Meerbusch Rechnung zu tragen. Die
aktuelle hauptamtlich besetzte Feuerwache auf der Insterburger Straße wurde im Jahr
1983 errichtet und entspricht heute nicht mehr den Anforderungen an eine
Feuerwache. Als Beispiele sind hier mangelnde Unterbringungs- und
Sozialbereiche zu nennen, die nicht den heute gültigen arbeitsschutzrechtlichen
Standards für das hauptamtliche Personal entsprechen, es fehlen Räumlichkeiten
für Großschadenslagen und Katastrophenfälle (Technische Einsatzleitung,
Stabsraum etc.), ausreichende Flächen für Büro- und Verwaltungstätigkeiten,
Lagerflächen für die Versorgung im Dienstalltag und Nachschubsysteme für das
Einsatzgeschehen, eine den rechtlichen Anforderungen entsprechende
Atemschutzübungsanlage.
Neben der Bereitschaft für das zeitintensive Engagement in
der Freiwilligen Feuerwehr erschweren es den aktiven freiwilligen
Feuerwehrmitgliedern auch infrastrukturelle Veränderungen, wie beispielsweise
die stetige Erhöhung der Verkehrsdichte oder die zunehmende Einrichtung
flächendeckender Geschwindigkeitsbegrenzungen, mit der notwendigen
Schnelligkeit zunächst das Gerätehaus und schließlich den Einsatzort zu
erreichen. Insofern muss auch für Meerbusch eine Entwicklung in Richtung
weiterer Erhöhung hauptamtlicher Kräfte grundsätzlich mitgedacht werden.
Die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages nach dem BHKG und
die Erwirkung der notwendigen Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung kann
langfristig aber nur dann gelingen, wenn der Standort der hauptamtlichen Wache
zentral gelegen und die Wache selbst funktionsgerecht und zeitgemäß gestaltet
und ausgestattet ist. Insofern hat die Unterzeichnerin Anfang Juli 2018 eine
Projektgruppe eingerichtet, die sich mit der Planung einer neuen Wache befasst.
Die Neuplanung geht einher mit der Aufgabe des
Feuerwehrgerätehauses in Osterath an seinem derzeitigen Standort. Das Gebiet
der ehemaligen „Barbara-Gerretz-Schule“ inklusive der Gebäudeteile des
Löschzuges Osterath an der Hochstraße bzw. Fröbelstraße soll mittelfristig
einer Wohnraumnutzung zugeführt werden, der Löschzug Osterath mit aktuell 64
aktiven Einsatzkräften soll nach Fertigstellung einer neuen Hauptwache
anderweitig, voraussichtlich im Gebäude an der Insterburger Straße
untergebracht werden. Allerdings würden sich auch für dieses Gebäude bauliche
Maßnahmen, die im Weiteren zu untersuchen und zu analysieren sind, ergeben. Als
Beispiel sei hier die Erfordernis eines Übungsraumes für die genannte
Personenzahl genannt oder auch der benötigte Raumbedarf der Einsatzspinde.
Zudem soll in einem Termin mit
Vertretern des Rhein-Kreis Neuss als Träger des Rettungsdienstes in Meerbusch
im Januar 2019 geklärt werden, ob ein Bedarf für einen Umzug der Rettungswache
an den Standort der neuen Hauptwache gesehen wird. Gegebenenfalls ergeben sich
in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss Synergieeffekte.
Um nähere Untersuchungen durchführen zu können, sind im
Haushalt 2019 Planungskosten vorgesehen. Es muss davon ausgegangen werden, dass
bauliche Maßnahmen durch den Neubau einer Hauptwache das Investitionsvolumen
der Hallenbadsanierung deutlich übersteigen wird.
Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb neben einem aus
Kräften der Feuerwehr bestehenden Arbeitskreis für die zu fassenden politischen
Entscheidungen analog des Ausschusses „Sanierung Hallenbad“ ein
Sonderausschusses „Neubau Feuerwache“ eingerichtet vorgesehen werden. In diesem
Ausschuss sollen alle Fragen in Verbindung mit dem Grundstück und der Planung
gebündelt und entschieden werden, soweit es nicht einer Entscheidung des Rates
bedarf. Wie beim Hallenbadausschuss soll der Vorsitz durch die Bürgermeisterin
wahrgenommen werden, als ständige Mitglieder mit beratender Stimme soll die
Wehrleitung dem Ausschuss angehören. Wie beim Hallenbadausschuss soll sich die
Ausschussgröße am Haupt-, Finanz und
Wirtschaftsförderungsausschuss orientieren.
Soweit der Rat der
Verwaltungsempfehlung folgt, soll der Ausschuss im 1. Quartal erstmalig
zusammenkommen und u.a. die Standortfrage beraten.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Für die Teilnahme an Sitzungen
des Ausschusses fallen Sitzungsgelder an.
Alternativen:
Von der Bildung eines Sonderausschusses „Neubau Feuerwache“
wird abgesehen. Die Thematik wird im Haupt- und Finanzausschuss nach
Vorberatung im Arbeitskreis Feuerwehr behandelt.