Betreff
Neubau einer Feuerwache: Einrichtung eines Sonderausschusses "Neubau Feuerwache"
Vorlage
BM/0870/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, einen Sonderausschuss „Neubau Feuerwache“ zu fassen. Neben der Bürgermeisterin als Vorsitzende und der Wehrleitung in Person des Wehrleiters und seiner beiden Stellvertreter als beratende Mitglieder werden folgende Ratsmitglieder benannt:

 

CDU-Fraktion (8 Personen):

 

SPD-Fraktion (3 Personen):

 

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2 Personen):

 

FDP-Fraktion (2 Personen):

 

UWG-Fraktion (1 Person):

 

Fraktion Die Linke und Piratenpartei (1 Person):

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Meerbusch unterhält nach den Bestimmungen des Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz NRW (BHKG) eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften. Der nach  BHKG erforderliche Grundschutz wird von der Feuerwehr Meerbusch aktuell mit einer hauptamtlichen Feuerwache am aktuellen Standort Insterburger Straße 10 in Meerbusch-Osterath und sieben freiwilligen Einheiten, davon 4 Löschzüge und 3 Löschgruppen, sichergestellt.

 

Aktuell sind rund 250 Feuerwehrmitglieder aktiv, die für die Sicherheit der Bürger Sorge tragen. Der bei Freiwilligen Feuerwehren infrastrukturell bedingt kritische Tagesbereich, z.B. durch Arbeitsstellen in anderen Städten, wird durch ein mit hauptamtlichen Kräften besetztes Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr kompensiert. Dieses Fahrzeug rückt bei allen Einsätzen im Stadtgebiet vom Standort Insterburger Straße aus. Ferner wird durch die Hauptwache, mit ihren aktuell 18 hauptamtlichen Kräften, die in Osterath stationierte Drehleiter rund um die Uhr, am Wochenende auch mit Unterstützung freiwilliger Kräfte, besetzt.

 

§ 10 BHKG sieht für Große und Mittlere kreisangehörige Städte die Verpflichtung zum Betrieb einer ständig besetzten hauptamtlichen Wache, das heißt rund um die Uhr, mit durchgehend mindestens einer Staffelstärke (6 Kräfte) vor. Abweichungen von dieser Regelung, die in Meerbusch infolge der lediglich im Tagesbereich hauptamtlich besetzten Staffelstärke gegeben ist, müssen von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt werden. Für die Genehmigung ist im jeweiligen Brandschutzbedarfsplan darzustellen, dass ehrenamtliche Kräfte in ausreichendem Umfang zuverlässig zur Verfügung stehen und gemeinsam mit den hauptamtlichen Kräften den erforderlichen Grundschutz rund um die Uhr sicherstellen.

 

Neben der Sicherstellung des Grundschutzes gilt es, den immer komplexer werdenden Anforderungen an die Feuerwehr und dem städtebaulichen Wachstum in Meerbusch Rechnung zu tragen. Die aktuelle hauptamtlich besetzte Feuerwache auf der Insterburger Straße wurde im Jahr 1983 errichtet und entspricht heute nicht mehr den Anforderungen an eine Feuerwache. Als Beispiele sind hier mangelnde Unterbringungs- und Sozialbereiche zu nennen, die nicht den heute gültigen arbeitsschutzrechtlichen Standards für das hauptamtliche Personal entsprechen, es fehlen Räumlichkeiten für Großschadenslagen und Katastrophenfälle (Technische Einsatzleitung, Stabsraum etc.), ausreichende Flächen für Büro- und Verwaltungstätigkeiten, Lagerflächen für die Versorgung im Dienstalltag und Nachschubsysteme für das Einsatzgeschehen, eine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Atemschutzübungsanlage.

 

Neben der Bereitschaft für das zeitintensive Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr erschweren es den aktiven freiwilligen Feuerwehrmitgliedern auch infrastrukturelle Veränderungen, wie beispielsweise die stetige Erhöhung der Verkehrsdichte oder die zunehmende Einrichtung flächendeckender Geschwindigkeitsbegrenzungen, mit der notwendigen Schnelligkeit zunächst das Gerätehaus und schließlich den Einsatzort zu erreichen. Insofern muss auch für Meerbusch eine Entwicklung in Richtung weiterer Erhöhung hauptamtlicher Kräfte grundsätzlich mitgedacht werden.

 

Die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages nach dem BHKG und die Erwirkung der notwendigen Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung kann langfristig aber nur dann gelingen, wenn der Standort der hauptamtlichen Wache zentral gelegen und die Wache selbst funktionsgerecht und zeitgemäß gestaltet und ausgestattet ist. Insofern hat die Unterzeichnerin Anfang Juli 2018 eine Projektgruppe eingerichtet, die sich mit der Planung einer neuen Wache befasst.

 

Die Neuplanung geht einher mit der Aufgabe des Feuerwehrgerätehauses in Osterath an seinem derzeitigen Standort. Das Gebiet der ehemaligen „Barbara-Gerretz-Schule“ inklusive der Gebäudeteile des Löschzuges Osterath an der Hochstraße bzw. Fröbelstraße soll mittelfristig einer Wohnraumnutzung zugeführt werden, der Löschzug Osterath mit aktuell 64 aktiven Einsatzkräften soll nach Fertigstellung einer neuen Hauptwache anderweitig, voraussichtlich im Gebäude an der Insterburger Straße untergebracht werden. Allerdings würden sich auch für dieses Gebäude bauliche Maßnahmen, die im Weiteren zu untersuchen und zu analysieren sind, ergeben. Als Beispiel sei hier die Erfordernis eines Übungsraumes für die genannte Personenzahl genannt oder auch der benötigte Raumbedarf der Einsatzspinde.

 

Zudem soll in einem Termin mit Vertretern des Rhein-Kreis Neuss als Träger des Rettungsdienstes in Meerbusch im Januar 2019 geklärt werden, ob ein Bedarf für einen Umzug der Rettungswache an den Standort der neuen Hauptwache gesehen wird. Gegebenenfalls ergeben sich in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Kreis Neuss Synergieeffekte. 

 

Um nähere Untersuchungen durchführen zu können, sind im Haushalt 2019 Planungskosten vorgesehen. Es muss davon ausgegangen werden, dass bauliche Maßnahmen durch den Neubau einer Hauptwache das Investitionsvolumen der Hallenbadsanierung deutlich übersteigen wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb neben einem aus Kräften der Feuerwehr bestehenden Arbeitskreis für die zu fassenden politischen Entscheidungen analog des Ausschusses „Sanierung Hallenbad“ ein Sonderausschusses „Neubau Feuerwache“ eingerichtet vorgesehen werden. In diesem Ausschuss sollen alle Fragen in Verbindung mit dem Grundstück und der Planung gebündelt und entschieden werden, soweit es nicht einer Entscheidung des Rates bedarf. Wie beim Hallenbadausschuss soll der Vorsitz durch die Bürgermeisterin wahrgenommen werden, als ständige Mitglieder mit beratender Stimme soll die Wehrleitung dem Ausschuss angehören. Wie beim Hallenbadausschuss soll sich die Ausschussgröße am  Haupt-, Finanz und Wirtschaftsförderungsausschuss orientieren.

 

Soweit der Rat der Verwaltungsempfehlung folgt, soll der Ausschuss im 1. Quartal erstmalig zusammenkommen und u.a. die Standortfrage beraten.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Für die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses fallen Sitzungsgelder an.

 


Alternativen:

 

Von der Bildung eines Sonderausschusses „Neubau Feuerwache“ wird abgesehen. Die Thematik wird im Haupt- und Finanzausschuss nach Vorberatung im Arbeitskreis Feuerwehr behandelt.