Betreff
Satzung über die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Meerbusch
Vorlage
FB1/0868/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Satzung über den Verdienstausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Meerbusch zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Meerbusch hat am 17. Dezember 1999 die aktuell gültige Satzung über den Verdienstausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Meerbusch beschlossen. Diese regelt insbesondere die Stundensätze für den Ersatz eines Verdienstausfalls dieser Personengruppe.

 

Aufgrund der Ablösung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW (FSHG) durch das neue Brandschutzgesetz NRW (BHKG) haben der Städtetag NRW, der Städte- und Gemeindebund NRW, der Landkreistag NRW und der Verband der Feuerwehren in NRW in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine der neuen Rechtslage entsprechende Mustersatzung für die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr erarbeitet. Dabei handelt es sich bezogen auf die für Meerbusch relevanten Inhalte überwiegend um redaktionelle Änderungen. Gleichzeitig wird jedoch auch die Anhebung der dort geregelten Stundensätze empfohlen.

 

Wie bisher ist gemäß § 21 (3) BHKG für beruflich selbständige ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr sowohl ein Regelstundensatz, der ohne Nachweis erstattet wird, als auch ein Höchstbetrag für die Erstattung bei nachgewiesen höherem Einkommen als dem Regelstundensatz durch gemeindliche Satzung festzulegen.

 

In der Anlage der Vorlage sind die interkommunalen Vergleichsstundensätze der umliegenden Städte genannt. Zukünftig soll die Entschädigung daher in Meerbusch für den Regelstundensatz 35,- € und der Höchstbetrag 50,- € betragen. Bislang lagen die Stundensätze bei 20,45 € beziehungsweise 40,90 €.

 

Auch seitens der Wehrleitung wurde die Bitte an die Verwaltung gerichtet, die seit 1. Januar 2000 in Meerbusch geltende Satzung anzupassen. Diese Anpassung wird seitens der Verwaltung für zweckmäßig und gerechtfertigt erachtet und daher eine Novellierung in Form des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfes vorgeschlagen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Im vergangenen Jahr wurden rund 340 Stunden entsprechend der Satzung vergütet. Bei vergleichbarer Inanspruchnahme in der Zukunft ist unter Berücksichtigung der neuen Betragsregelungen mit einem Mehraufwand von ca. 3.000 € zu rechnen. Dieser Betrag wurde im Rahmen der Mittelanmeldungen bereits berücksichtigt.

 


Alternativen:

 

Die Satzung wird redaktionell der neuen Rechtslage angepasst. Die Beträge  für den Regelstundensatz sowie der Höchstbetrag bleiben unverändert.