Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die
Satzung über den Verdienstausfall für beruflich
selbständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Meerbusch
zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Stadt Meerbusch hat am 17.
Dezember 1999 die aktuell gültige Satzung über den Verdienstausfall für beruflich selbständige ehrenamtliche
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Meerbusch beschlossen. Diese regelt
insbesondere die Stundensätze für den Ersatz eines Verdienstausfalls dieser
Personengruppe.
Aufgrund der Ablösung des
Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung NRW (FSHG) durch das neue
Brandschutzgesetz NRW (BHKG) haben der Städtetag NRW, der Städte- und
Gemeindebund NRW, der Landkreistag NRW und der Verband der Feuerwehren in NRW
in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine der neuen Rechtslage entsprechende Mustersatzung
für die Festsetzung des Verdienstausfalls der beruflich selbständigen
ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr
erarbeitet. Dabei handelt es sich bezogen auf die für Meerbusch relevanten
Inhalte überwiegend um redaktionelle Änderungen. Gleichzeitig wird jedoch auch
die Anhebung der dort geregelten Stundensätze empfohlen.
Wie bisher ist gemäß § 21 (3) BHKG für beruflich selbständige
ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr sowohl ein Regelstundensatz, der ohne
Nachweis erstattet wird, als auch ein Höchstbetrag für die Erstattung bei
nachgewiesen höherem Einkommen als dem Regelstundensatz durch gemeindliche
Satzung festzulegen.
In der Anlage der Vorlage sind die interkommunalen Vergleichsstundensätze der umliegenden Städte genannt. Zukünftig soll die Entschädigung daher in Meerbusch für den Regelstundensatz 35,- € und der Höchstbetrag 50,- € betragen. Bislang lagen die Stundensätze bei 20,45 € beziehungsweise 40,90 €.
Auch seitens der Wehrleitung wurde die Bitte an die Verwaltung gerichtet, die seit 1. Januar 2000 in Meerbusch geltende Satzung anzupassen. Diese Anpassung wird seitens der Verwaltung für zweckmäßig und gerechtfertigt erachtet und daher eine Novellierung in Form des als Anlage beigefügten Satzungsentwurfes vorgeschlagen.
Finanzielle
Auswirkung:
Im vergangenen Jahr wurden rund
340 Stunden entsprechend der Satzung vergütet. Bei vergleichbarer
Inanspruchnahme in der Zukunft ist unter Berücksichtigung der neuen
Betragsregelungen mit einem Mehraufwand von ca. 3.000 € zu rechnen. Dieser
Betrag wurde im Rahmen der Mittelanmeldungen bereits berücksichtigt.
Alternativen:
Die Satzung wird redaktionell der neuen Rechtslage
angepasst. Die Beträge für den
Regelstundensatz sowie der Höchstbetrag bleiben unverändert.