Betreff
Weiterentwicklung der Jugendarbeit in Meerbusch
Vorlage
FB2/0862/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt,

 

1. die Förderung von Schulungen gem. des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch ab 2019 auf eine reine 75 %-Förderung der förderfähigen Kosten, umzustellen. Die Deckelung des Zuschusses auf 26 € pro Tag und Teilnehmer bei auswärtiger Unterbringung bzw. 10,25 € ohne Unterbringung entfällt. Schulungen von Mitarbeitern beim Spitzenverband werden mit 50% gefördert, auch hier entfällt die Deckelung auf 10,25 € pro Tag und Teilnehmer,

 

2. die Kinder- und Jugendarbeit des Bürgervereins Nierst gem. der Allgemeinen Fördergrundsätze des geltenden Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch (Seite 59 / Abschnitt 2.1.), auch ohne Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, zu fördern,

 

3. der Jugendfeuerwehr Meerbusch im Jahr 2019 Mittel der „besonderen Projektförderung“ zur

Durchführung von Schulungen der Jugendwarte, Erlebnispädagogischen Angeboten und Teambildungsmaßnahmen der einzelnen Jugendfeuerwehr-Gruppen sowie den Einsatz von Referenten zu gewähren. Die Förderung der Schulungen soll mit dem allg. Fördersatz von 75 %, die sonstigen Förderungen mit einer 100 % Förderung wg. der besonderen Förderwürdigkeit erfolgen.

 

 


Sachverhalt:

 

Zu 1.

In den Sitzungen des Stadtjugendrings am 06.03.2018 und 19.06.2018 wurde besprochen, dass die Zuschussgelder zur Förderung von Schulungen nicht mehr ausreichend sind. Durch den Zuschuss von 75 % / max. jedoch 26 € / pro Tag und Teilnehmer bei auswärtiger Unterbringung, sind die Kosten oftmals nicht mehr zu decken und die Träger zahlen bei vielen Schulungen „dazu“.

 

 

Um dies zu ändern, wurde im Stadtjugendring beschlossen, dass die Träger einen Antrag an das Jugendamt stellen, zukünftig auf die Deckelung von 26 € / Tag und Teilnehmer zu verzichten und Schulungen mit auswärtiger Unterbringung grundsätzlich mit 75 % zu fördern. Durch den zu erbringenden Eigenanteil haben die Träger weiterhin ein Eigeninteresse daran, Schulungen preisgünstig durchzuführen. Es liegen Anträge von der evangelischen Kirchengemeinde Osterath, den Pfadfindern Stamm Lank Rheinfranken, der katholischen Kirchengemeinde Hildegundis von Meer und der katholischen Kirchengemeinde St. Mauritius und Heilig Geist vor.

 

Die Schulung von Kräften in der Jugendarbeit ist von besonderer Bedeutung, vor allem für die Gewinnung und die fachliche Qualifikation ehrenamtlicher Mitarbeiter (gem. § 11(3) i.V. mit
§§ 73 u. 74 SGB VIII; § 18 KJFöG).

Schulungen dienen zum einen der praktischen und konkreten Aus- und Fortbildung, zum anderen der Pflege und Förderung der erforderlichen Zusammenarbeit ehrenamtlicher Mitarbeiter.

 

Der bisherige Höchstbetrag von 26 € pro Tag / Teilnehmer bei auswärtiger Unterbringung wurde seit der Euroumstellung im Jahr 2002 nicht mehr angepasst. Mittlerweile liegen die Preise von Jugendherbergen oder Tagungshäusern bei rd. 35 – 60 € pro Tag inkl. Verpflegung. Reine Selbstverpflegerhäuser sind etwas günstiger. Dazu kommen in allen Fällen noch die Reisekosten für die Schulungsgruppe.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag aus dem Stadtjugendring zu entsprechen und die Förderung ab 2019 bis zum Ende der Laufzeit des derzeitigen Kinder- und Jugendförderplans im Jahr 2020 ohne Obergrenze mit dem jeweiligen prozentualen Anteil bei allen Schulungsarten (ohne Unterbringung, mit Unterbringung und beim Spitzenverband) vorzunehmen.

 

Die Änderungen in den Fördermodalitäten erfordern keine zusätzlichen Haushaltsmittel.

 

 

 

Zu 2.

Im Jahr 2016 hat sich in Meerbusch-Nierst eine Gruppe engagierter Bürgerinnen und Bürger aus dem Bürgerverein Nierst heraus zur Aufgabe gestellt, den dortigen Kindern Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu machen. Der Bürgerverein Nierst will gemäß seiner Satzung

„die Belange der ortsansässigen Bürger, Vereine und Interessengemeinschaften vertreten und gegenüber Dritten (Stadt, Kreis, Land, Parteien, Öffentlichkeit usw.) verfolgen. Ferner können Vorschläge für die Verwendung der Mittel des "Fördervereins Nierster Dorfgemeinschaft e.V." erarbeitet werden.“

Der Verein finanziert sich aus Spenden der Bürger.

 

Im Jahr 2017 wandte sich Frau Appel an das Jugendamt, um abzusprechen, was sie bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit zu beachten hätte. Sie wurde dahingehend beraten, die Angebote möglichst in Kooperation mit der mobilen Offenen Kinder- und Jugendarbeit „Karibu“ der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer durchzuführen. Damit sind die Angebote fachlich begleitet und erfüllen die erforderlichen Standards. Auch zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses wurde Frau Appel beraten.

Frau Appel hat nach eigenen Angaben an einer Präventionsschulung des Bistums Aachen teilgenommen, weiterhin ist sie derzeit für eine Schulung zur Erlangung der Jugendleitercard (JuLeiCa) angemeldet, um damit auch eine gewisse Qualifikation für die Arbeit zu erwerben.

 

Eine genaue Beschreibung der bisherigen Angebote, die neben denen von „Karibu“ durch den Nierster Bürgerverein eigenständig organisiert werden, wird in dem als Anlage beigefügten Antrag gegeben. (s. Anlage)

 

 

Zu den Schwerpunkten gehören danach:

·             Regelmäßig monatlich stattfindende Bastel-, Tanz- und Kinoveranstaltungen

·             Kinder- und Jugendversammlung mehrmals im Jahr

·             Teilnahme an verschiedenen Dorffesten und sonstigen dörflichen Aktionen

Als besonders herausragend kann auch der Malwettbewerb Ende des Jahres 2017 zur Gestaltung eines Kalenders mit 12 von Kindern gemalten Motiven, die von einer Kinderjury ausgewählt wurden, genannt werden.

 

Da sich die Kinder- und Jugendarbeit in Nierst sehr erfreulich entwickelt und den Kindern vor Ort damit, neben Karibu, ein weiteres, verlässliches Angebot unterbreitet werden kann, empfiehlt die Verwaltung, diese Arbeit solange sie durchgeführt wird, zu unterstützen.

 

Nach dem derzeit geltenden Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2016 – 2020 kann der Jugendhilfeausschuss in begründeten Einzelfällen über eine Förderung entscheiden, auch wenn keine Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe vorliegt (s. Seite 59, Allgemeine Fördergrundsätze, Abs. 2.1.).

 

Die Förderung der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit des Nierster Bürgervereins, die unabhängig von der mobilen Offenen Kinder- und Jugendarbeit „Karibu“ geleistet wird, sollte analog der Förderung der im Kinder- und Jugendförderplan berücksichtigten Jugendverbände erfolgen (s. hierzu Seite 67 des Kinder- und Jugendförderplans). Folgende Pauschalen sind vorgesehen:

 

¨             für jede regelmäßig durchgeführte Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, die mindestens 30mal im Jahr stattfindet (z. B. Gruppenstunden, Treffs o. ä.) einen Pauschalbetrag von 230,00 € pro Jahr,

 

¨             für jede Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, die mindestens 12mal im Jahr stattfindet (z. B. Arbeitsgemeinschaften zu bestimmten Themen, Neigungsgruppen, Filmveranstaltungen o. ä.) einen Pauschalbetrag von 90,00 € pro Jahr,

 

¨             für jede Einzelveranstaltung mit Kindern und Jugendlichen (z. B. Tagesfahrten, Spielfeste, Disco, Film u. ä.) einen Pauschalbetrag von 25,00 pro Jahr.

 

 

Die Förderung erfolgt, solange die Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des derzeit gültigen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016 – 2020 durchgeführt und jeweils fristgerecht (31.10.) ein entsprechender Antrag bei der Verwaltung gestellt wird. Die Antragsfrist wird für den Bürgerverein Nierst im Jahr 2018 bis zum 05. Dezember 2018 verlängert. Mit der Aufstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch ab 2021 wird über die Förderung neu entschieden.

 

Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss einer Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72 a SGB VIII durch den Bürgerverein Nierst.

 

Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Nierst kann aus den vorhandenen Mitteln im Ansatz „Pauschalzuschüsse an Jugendverbände“ gewährt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Zu 3.

Jugendverbände sind in der Gesamtheit der Jugendarbeit die klassischen Orte, an denen demokratische Strukturen und Selbstorganisation gelebt werden.

 

Die Jugendverbandsarbeit hat damit auch für die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen große Bedeutung. Als außerschulischer Bildungsort fördert sie die sozialen und demokratischen Kompetenzen junger Menschen.

 

Einer der wichtigsten Bausteine einer regen Jugendverbandsarbeit ist das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder. Gruppenleiter, Ferienbetreuer oder aber auch Vorstandsmitglieder sind meist aus den eigenen Mitgliederreihen hervorgegangen.

 

Innerhalb der Stadt Meerbusch stellt die Jugendfeuerwehr eine ganz besondere Gruppe dar. Mit ihren rund 80 jugendlichen Mitgliedern in 6 Löschzügen (Büderich, Osterath, Lank-Latum, Strümp, Bösinghoven und Langst-Kierst) ist die Jugendfeuerwehr einer der großen Jugendverbände im Stadtgebiet. 

 

Die Jugendfeuerwehr ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr Meerbusch und sichert durch die hohe Quote derjenigen, die in die „Erwachsenen-Feuerwehr“ überwechseln (ca. 50%), deren langfristigen Fortbestand. Letztlich trägt damit auch die Jugendfeuerwehr erheblich zur Sicherheit in der Stadt bei und leistet einen großen Beitrag für die Allgemeinheit.

 

Wie andere Jugendverbände auch steht die Jugendfeuerwehr vor großen Herausforderungen. Immer mehr Kindern und Jugendlichen fehlt, aufgrund des täglichen längeren Verbleibs in der Schule und den damit einhergehenden Anforderungen, die Zeit, sich ehrenamtlich zu engagieren. Die erwachsenen Jugendfeuerwehrwarte und Jugendbetreuer, die die anspruchsvolle Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen leisten und in den einzelnen Löschzügen begleiten, machen dies noch zusätzlich zu ihrem Feuerwehreinsatz.

 

Hier ist im kommenden Jahr beabsichtigt, auch im Sinne eines nachhaltigen Engagements für das Gemeinwohl, speziell diese Jugendverbandsarbeit besonders zu fördern. In Verbindung mit dem A57 Projekt als löschgruppenübergreifendes Projekt, aber auch in eigenen Löschgruppenprojekten, sollen die herausfordernden Gruppenprozesse innerhalb der Jugendfeuerwehr pädagogisch beleuchtet und positiv unterstützt werden.

 

Konkret könnten im Jahr 2019 zusätzliche Aktionen zur Teambildung (z.B. Besuch eines Kletterparks / Kletterhalle oder „escape-rooms“), zusätzliche Schulungen für die Jugendwarte (z.B. zu Spiel- oder erlebnispädagogischen Themen) und / oder der zusätzliche Einsatz von Referenten und Angeboten werden. Die weitere Planung wird mit den Akteuren erarbeitet und umgesetzt.

 

Schulungen sollen dabei mit 75% Regelförderung, alle anderen Aktivitäten mit einer 100 % Förderung bezuschusst werden. Die erforderlichen Mittel sollen aus dem vorhandenen Haushaltsansatz „besondere Projektförderung“ bereitgestellt werden. Dazu sollen die Mittel der „besonderen Projektförderung“ im Jahr 2019 für die Jugendfeuerwehr reserviert werden. Diese Vorgehensweise wurde auch 2017 mit der Reservierung der Projekt-Mittel für den Stadtjugendring zur Durchführung der U18-Wahl praktiziert.

 

Über den Verlauf des Projektes wird im Ausschuss berichtet.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

keine

 

 


Alternativen:

./.