Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen: Meerbusch hilft e.V. erhält für die Anmietung der gewerblichen Räume (295 qm) „Am Plöneshof 2“ als Lagerfläche, als Beratungs- und Gruppenraum und als Geschäftsstelle weiterhin einen städtischen Zuschuss von 15.600 € jährl./1.300 € mtl.

 


Sachverhalt:

Der Verein Meerbusch hilft e.V. hat sich 2015 aus einem spontanen Bürgerengagement aufgrund der besonderen Herausforderungen aus der Flüchtlingskrise heraus entwickelt. Unter anderem wurde mit großem ehrenamtlichem Engagement die Kleidersammlung und -ausgabe für die Notunterkünfte unterstützt. Die eigens dafür eingerichtete Ausgabestelle im Pappkarton erwies sich seinerzeit als nicht ausreichend dimensioniert, um die vielen Kleider und sonstigen Sachspenden anzunehmen und zu sortieren.

 

Dieser Umstand und das besondere Engagement des Trägers in Verbindung mit der Flüchtlingskrise und den Erfordernissen zum Betrieb der Notunterkünfte waren seinerzeit Gegenstand der im Rat am 29.10.2015 protokollierten Zustimmung zur Übernahme von Mietkosten für die Anmietung zusätzlicher Lagerräume „Am Plöneshof“ mit einer Fläche von 295 qm ab dem 01.11.2015. Bemessungsgrundlage des Zuschusses war die im Mietvertrag angegebene Miete plus der voraussichtlichen Betriebskosten.

 

In der Folge hat sich der Verein bereit erklärt, in Anlehnung an die Leistungsbeschreibung des Landes Nordrhein-Westfalen über Standards in Unterbringungseinrichtungen, die Versorgung mit Kleidung als Erstausstattung zu betreiben.

 

Mit Aufgabe der Notunterkünfte in 2016 waren dann die städtischen Unterkünfte stark belegt und viele Flüchtlinge kamen weiterhin ohne das Nötigste an Kleidung nach Meerbusch. Zudem wurde der weitere Ausbau in Erwartung verstärkter Zuweisungen weiter betrieben. Gleichzeitig wurde im Laufe des Jahres die Versorgung der Menschen auch mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen im Zusammenhang mit einem möglichen Auszug aus den Unterkünften über diese Lagerbestände unterstützt. Die Übernahme des Mietkostenzuschusses wurde für ein weiteres Jahr gewährt (siehe Anlage).

 

Auch in 2017 hat sich der Verein Meerbusch hilft e.V. kontinuierlich weiterentwickelt, sein Engagement wurde insbesondere mit der Initiierung der Tafel verstärkt auf alle bedürftigen Meerbuscher Bürger ausgedehnt und seine Strukturen professionalisiert. Auch wenn es Ende 2017 noch einige Verunsicherung hinsichtlich der zu erwartenden Flüchtlingszahlen gab, wurde mit dem Verein die Notwendigkeit für die Räume hinterfragt. Dabei wurde herausgestellt, dass der Rat seinerzeit die Flüchtlingskrise zum Anlass seiner Zustimmung für den Mitzuschuss machte und dass die Lagerräume immer weniger für die krisenhafte Bewältigung, sondern zunehmend für das wachsende Engagement des Trägers genutzt werden. Mit der Initiierung der Tafel für Meerbusch wurde - im Hinblick auf die Einschätzung des künftigen Bedarfs - der Verein aufgefordert, der Verwaltung eine aussagekräftige Beschreibung der Nutzung und der Erforderlichkeit der Räumlichkeiten bis zum 31.07.2018 vorzulegen. Wie in den vergangenen 2 Jahren wurde dem Verein "lediglich" die Kostenübernahme für ein weiteres Jahr bis 10/2018 mitgeteilt. Da das seinerzeitige Erfordernis für die Anmietung der Alten Post in der noch akuten Flüchtlingssituation begründet war, wurde dieser Bewilligungsgrund in dem Anschreiben an den Verein, auch für das kommende Jahr, beibehalten. Am 26.07.2018 hat der Träger seine Beschreibung der Notwendigkeit der „Alten Post“ und den Tätigkeitsbericht eingereicht (siehe Anlage).

 

Der Verein bringt in seiner Beschreibung künftiger Bedarfe zum Ausdruck, dass er nicht auf die Räume verzichten kann und dies, auch wenn er unabhängig davon weiter Lagerflächen für die Tafel - ohne städtischen Zuschuss - angemietet hat.

 

Er möchte dort eine Geschäfts- und Beratungsstelle betreiben. In diesem Zusammenhang beabsichtigt der Träger für das kommende Jahr eine Landesförderung im Rahmen der KOMM-AN Mittel auch für die Erweiterung des Angebotes, den Betrieb und die Ausstattung zu beantragen. Die hierfür erforderliche Befürwortung der Stadt wurde zurückgestellt, bis eine Entscheidung über die künftige Bezuschussung der Miete seitens der Stadt dem Grunde nach vorliegt.

 

Konkret soll die künftige Nutzung des Lagers durch die Einrichtung eines großen Gruppenraums mit integriertem Informationsbereich (Vernetzung und Vermittlung zu evtl. anderen Akteuren bei Fachfragen, Beratungen in sozialen und kulturellen Angelegenheiten usw.) erweitert werden. Die Nutzung des Raumes wird dabei (mehr als 50%) für das Zusammenkommen, für Gruppenangebote (wie z.B. Deutschkurse, Nähangebote, Café für Frauen) sowie für die oben aufgeführten Informationsmöglichkeiten offenstehen. Der neue Ankommenstreffpunkt liegt zentrumsnah in Osterath, ist leicht erreichbar und ebenerdig. Er befindet sich nicht in einer Unterkunft für Geflüchtete, wohl aber in der Nähe. Das bedeutet, der Raum ist leicht erreichbar, er fördert das „Herauskommen“ Geflüchteter aus der Unterkunft heraus zu uns. Zudem eröffnet der neue Ankommenstreffpunkt aus Sicht des Trägers eine Chance für neue ehrenamtlich Tätige, die sich nicht vorstellen können, in einer Unterkunft tätig zu werden.

 

Allerdings ist die Nähe zu der Flüchtlingsunterkunft an der Fröbelstraße voraussichtlich nur noch für die kommenden 2 Jahre gegeben und mit dem Pappkarton werden in erreichbarer Nähe weitere Räumlichkeiten als Treffpunkt u.a. für Menschen mit Fluchthintergrund bereitgestellt. Der derzeitige Zeitplan für die Realisierung der Bebauung des Areals zwischen der Fröbelstraße und der Hochstraße sieht etwa 2 Jahre bis zu einer Schließung der Unterkunft vor.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass sich sowohl die Versorgungsbreite als auch die Zielgruppe des Vereins und damit die Nutzung der Räume „Alte Post“ in den letzten Jahren zu einem Angebot für alle Bedürftigen in Meerbusch entwickelt hat, unabhängig von der seinerzeitigen Flüchtlingskrise.

 

Die angenommene nur vorübergehende Erforderlichkeit der Lagerräume ist bisher nicht eingetreten. Allerdings wecken die Angebote des Trägers in einem gewissen Umfang auch sich verstetigende Bedarfe, die über das ursprüngliche Nutzungsziel hinausgehen. Andererseits ist Integration kein kurzzeitiges Unterfangen.

Aus Sicht der Verwaltung ist, nachdem die beschriebenen Nutzungsänderungen, -erweiterungen vorliegen, über die weitere Gewährung bzw. die Nichtgewährung des Mietkostenzuschusses zu entscheiden.

 

Der derzeitige Mietkostenzuschuss für den Verein beträgt 1.300 € mtl. / 15.600 € jährlich. Nach Angaben des Vereins sind damit die laufenden Kosten für die Räume bis auf 100 € Betriebskosten-Vorauszahlung gedeckt. Der von Meerbusch hilft geschlossene Mietvertrag sieht eine gesetzliche Kündigungsfrist für Gewerbeflächen vor, die Kündigung hat bis zum 3. Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahr zu erfolgen. Frühester Kündigungstermin wäre demnach zum 30.06.2019.

 

Etwaige Landes- oder Bundesmittel, mit denen die Vorhaltung der Räume ggf. gefördert wird, mindern den städtischen Zuschuss im jeweiligen Umfang.

 

Für sein Engagement insbesondere in der Flüchtlingsarbeit erhält der Verein derzeit im Rahmen der mit der Stadt geschlossenen Vereinbarung außerdem einen Personalkostenzuschuss für eine ½ sozialpädagogische Fachkraft in Höhe von 30.000 € und eine Projektmittelpauschale in Höhe von
33.000 € für alle anderen Personal- und Sachkosten des Vereins, insgesamt jährlich 63.000 €.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Bei einer Weitergewährung ergeben sich keine Auswirkungen, da der Zuschuss von 15.600 € im HH Entwurf 2019 eingestellt ist.

Sollte der Zuschuss nicht mehr gewährt werden, würden 7.800 € im Entwurf eingespart werden können.

 


Alternativen:

Der Mietkostenzuschuss an Meerbusch hilft e.V für die gewerblichen Räume „Am Plöneshof 2“ läuft zum nächstmöglichen Kündigungstermin (30.06.2019) aus.