Betreff
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 266 und 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60, Verlängerung der Fertigstellungsfrist für die Herstellung der Grünflächen, 'Ostara'
Vorlage
FB6/0851/2018
Aktenzeichen
06.23.23.10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt stimmt einer Fristverlängerung für die Fertigstellung der Grünflächen und Spielplätze im Plangebiet bis zum 28.02.2019 zu. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so werden die noch ausstehenden Arbeiten dazu auf Kosten der Vorhabenträgers Ten Brinke Wohnungsbau CARAT GmbH gemäß der vereinbarten Ersatzvornahme (§ 35 des Vertrages) durchgeführt.

 


Sachverhalt:

 

Die Arbeiten an den Grünflächen, insbesondere an den Spielplätzen im „Ostaragelände“ wurden durch den Vorhabenträger Ten Brinke Wohnungsbau CARAT GmbH vor einiger Zeit grundlos eingestellt. Obwohl die Frist für die Fertigstellung der Grünflächen nach dem städtebaulichen Vertrag bereits seit längerer Zeit überschritten ist, gehen die Arbeiten vor Ort nicht weiter.

 

Nach den Regelungen des vorstehenden Vertrages hat die Herstellung der öffentlichen Grünflächen nebst Kinderspielplätzen in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem 2. Realisierungsabschnitt zu erfolgen. Die öffentlichen Grünflächen gemäß dem Ausbauplan des Vertrages, dazu zählt auch die Teichanlage, sollte spätestens 2 Jahre nach Beginn der Maßnahmen im 2. Erschließungsabschnitt vollständig hergestellt werden. Nach Vertrag und dem ermittelten Zeitpunkt zum Baubeginn hätten die öffentlichen Grünflächen am 01.03.2017 fertiggestellt sein müssen.

 

Der Vorhabenträger wurde dazu aufgefordert, alle öffentlichen Grünflächen einschließlich der Kinderspielplätze gemäß den Vorgaben des Vertrages bis spätestens zum 21.12.2018 endgültig fertigzustellen. Nach dem durch Ten Brinke eingereichten Bauzeitenplan vom 28.09.2018 (Anlage), kann diese Fertigstellungsfrist jedoch nicht eingehalten werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine