Betreff
Große Holzbrücke am Latumer See
Vorlage
SB11/0850/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Unter dem Vorbehalt, dass der Rat im Haushalt 2019 10.000 € für die Demontage bereitstellt, beschließt der Bau- und Umweltausschuss den ersatzlosen Abbau der großen Holzbrücke am Latumer See.


Sachverhalt:

 

Die große Holzbrücke am Latumer See ist seit dem Jahr 2014 gesperrt, nachdem zuvor bei der jährlichen Untersuchung ein größerer Sanierungsbedarf festgestellt worden war. Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 09.04.2014 die ersatzlose Demontage der Brücke vorgeschlagen, da sie als Fußweg nur eine untergeordnete Bedeutung besitzt. Der Rundweg um den See wird lediglich um rd. 120 Meter verkürzt. Als Aussichtspunkte stehen an drei Stellen am Seeufer Aussichtsplattformen zur Verfügung. In der Sitzung am 19.11.2014 hat sich der Ausschuss entgegen der Auffassung der Verwaltung mehrheitlich gegen den Abbau und für die Beibehaltung der Sperrung ausgesprochen.

 

Im Bau- und Umweltausschuss am 24.11.2016 wurde dann der Bau einer neuen Brücke beschlossen. Im Haushaltsplan 2017 wurde hierfür der ursprüngliche Ansatz in Höhe von 25.000 € um eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50.000 € ergänzt. Im Haushalt 2018 wurden 50.000 € veranschlagt.

 

Am 07.03.2017 haben Studentinnen der Universität Duisburg/Essen den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses Entwürfe hierzu vorgestellt. Der Bau- und Umweltausschuss hat anschließend die Verwaltung in der Sitzung am 05.04.2017 beauftragt, unter Berücksichtigung der Vorschläge der Studentinnen einen eigenen Vorschlag zur Realisierung eines neuen Brückenbauwerkes vorzulegen.

Dieser Beschluss wurde in der Sitzung am 14.06.2017 wieder aufgehoben. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Sanierung der Brücke prüfen zu lassen.

Ein am 14.08.2017 erstelltes Gutachten kommt zunächst zu dem Ergebnis, dass für eine Sanierung der Brücke Kosten in Höhe von 40.500,- € entstehen. Aus damaliger Sicht des Gutachters standen die Schadensbeseitigungskosten in einem sehr günstigen Verhältnis zu dem Nutzen der Brücke, da eine Erneuerung der Holzbrücke ein Vielfaches der Schadensbeseitigungskosten erzeugen würde.

 

Im Zuge der weiteren Planungen durch ein beauftragtes Ingenieurbüro wurde der Brückenbelag vollständig demontiert. Hierbei wurden bei der tragenden Konstruktion weitere Mängel sichtbar. Unter Berücksichtigung dieser Schäden würden sich die Kosten für eine Sanierung auf nunmehr rd. 89.000 € incl. Nebenkosten erhöhen.

 

Im Vergleich hierzu liegen die Kosten für einen Neubau in Holzbauweise auf Grundlage einer Kostenschätzung des Gutachters bei rd. 128.000 € bei Beibehaltung der bisherigen Fundamente. Hinzu kämen Kosten für Planung, Statik und Prüfung der Statik in Höhe von rd. 26.000 €, so dass der Gesamtaufwand für einen Neubau bei 154.000 € liegt. Unter Berücksichtigung der Kosteneffizienz und der zu erwartenden Restnutzungsdauer stellt sich der Neubau des Brückenwerkes aus gutachterlicher Sicht nunmehr als die wirtschaftlichere Option heraus.

 

Aus Sicht der Verwaltung stehen weder die Kosten für eine Sanierung noch für einen Neubau in einem angemessenen Verhältnis zu der Bedeutung der Brücke als Teil des Rundweges um den Latumer See. Die Verwaltung befürwortet daher weiterhin den ersatzlosen Abbau der Holzbrücke.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Durch den Abbau der Brücke entstehen Kosten in Höhe von rd. 10.000 €, die Mittel sind im Haushaltsplan 2019 einzustellen.

 

Soweit die Brücke durch einen Neubau ersetzt wird, könnten die im Haushaltsjahr 2018 veranschlagten Mittel in Höhe von 50.000 € übertragen werden, die darüber hinausgehenden Mittel von 104.000 € müssten im Haushalt 2019 zusätzlich veranschlagt werden.

 

Soweit die Brücke saniert werden soll, könnten die im Haushaltsjahr 2018 veranschlagten Mittel in Höhe von 50.000 € übertragen werden, die darüber hinausgehenden Mittel von 39.000 € müssten im Haushalt 2019 zusätzlich veranschlagt werden.


Alternativen:

 

a)       Unter dem Vorbehalt, dass der Rat im Haushalt 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 104.000 € bereitstellt und die für 2018 veranschlagten Mittel von 50.000 € auf das Haushaltsjahr 2019 überträgt, beschließt der Bau- und Umweltausschuss den Neubau der Brücke.

 

b)       Unter dem Vorbehalt, dass der Rat im Haushalt 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von 39.000 € bereitstellt und die für 2018 veranschlagten Mittel von 50.000 € auf das Haushaltsjahr 2019 überträgt, beschließt der Bau- und Umweltausschuss die Sanierung der alten Brücke.