Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW bzgl. Einsatz gegen Hundekot
Vorlage
DezIII/0848/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, der Bürgeranregung nicht zu folgen, jedoch die von der Verwaltung vorgeschlagenen  Maßnahmen und  Kampagnen gegen die Verschmutzung durch Hundekot  im Jahr 2019 umzusetzen.

 


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin regt an, dass die Stadt Meerbusch zur Erlangung einer nahezu hundekotfreien Stadt den Einsatz der Initiative „ighid“ hinzuziehen soll.

 

Hundekot ist in fast allen Städten ein großes Problem und leider auch ein scheinbar unlösbares Dauerthema. Emotionsgeladene Diskussionen über den Hundekot in öffentlichen Grünanlagen, auf den Kinderspielplätzen, auf den bewirtschafteten Feldern, in Vorgärten, auf Baumscheiben sind auch in Meerbusch gegenwärtig.

 

Viele Hundehalter entfernen die Hinterlassenschaft ihres Vierbeiners nicht und begründen dieses Verhalten mit der Zahlung der Hundesteuer. Die Hundesteuer ist allerdings eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung, etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot, gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mit verwendet wird. Sie zählt zu den Aufwandsteuern.

 

Lösungsansätze der Städte und Kommunen bei der Bekämpfung der Problematik „Verunreinigungen durch Hundekot“ reichen von der Aufstellung der Dog-Stationen,  kreativen Schildern über Hundetoiletten, Kampagnen, um die Hundehalter zu sensibilisieren und sie zum umweltbewussten Handeln aufzurufen bis hin zum Bußgeld. In fast allen Städten sind die durchgeführten Hundekotaktionen nach der ernüchternden Bilanz auf Dauer erfolglos geblieben. Es wurde in der Regel kurzfristig eine Verbesserung der Situation beobachtet, die jedoch mit der Zeit wieder nachlässt. 

 

Die Stadt Tönisvorst hat im Jahr 2016 ein Pilotprojekt „Tönisvorst wird hundekotfreie Stadt mit Hilfe der Kampagne „ighid“ durchgeführt.

 

Mit einem Konzept,

  • uneinsichtige Hundehalter zum Umdenken anzuregen,
  • die Zahl der herumliegenden Hundehaufen nachhaltig zu reduzieren,
  • bis zu 50% der Reinigungskosten einzusparen,

hat sich die Initiative zur Aufgabe gemacht, Städte und Gemeinden dabei zu unterstützen, die Zahl der Haufen im öffentlichen Raum deutlich zu reduzieren.

 

Erster Schritt der Kampagne in Tönisvorst  war die Verbesserung der Infrastruktur zur Entsorgung von Hundehaufen:

  • Die Bürger wurden gebeten, per Mail oder auf einem vorbereiteten Umfragezettel einen Vorschlag einzureichen, wo in der Stadt Tönisvorst weitere Dog-Stationen platziert werden sollten (60 verschiedene Standorte wurden genannt, an 12 Standorten davon wurden zusätzliche Dog-Stationen aufgestellt).
  • Zudem gab es auf der ighid-Homepage eine interaktive Karte, auf der alle Dog-Stationen in Tönisvorst eingezeichnet wurden.
  • In der  Kooperation mit der ighid wurden Hundebesitzern kostenlos in zwei Bürgerbüros Kotbeutel abgegeben.
  • Diese Marketingkampagne wurde durch  Plakataktionen und Veranstaltungen in den Schulen und Kitas  begleitet.
  • Laut Zeitungsartikel wurde eine  Verbesserung der Situation in Tönisvorst nach der sechsmonatigen Aktion beobachtet,  jedoch hundekotfrei ist auch die Stadt Tönisvorst  nicht geworden.

 

Nach Aussage des Initiators sind die Kosten der Kampagne ighid  für die Städte  sehr individuell. Sie können je nach Größe der Stadt und abhängig vom gewünschten Zeit- und Arbeitsaufwand zwischen 10.000 und 60.000 Euro liegen. Die Reduzierung der Kosten durch regionale Sponsoren ist denkbar.

 

Vorgehensweise und Maßnahmen in Meerbusch

 

In Meerbusch sind 3247 Hunde gemeldet.

 

Bereits seit mehr als 10 Jahren gibt es in Meerbusch die kostenfreie Ausgabe der Kotbeutel in allen Bürgerbüros. Jährlich werden 2.000 Euro für die rund 250.000 Kotbeutel ausgegeben.

 

Dog-Stationen sind bereits heute keine Seltenheit im Stadtgebiet. Sie bestehen aus einem Beutelspender und einem Abfallbehälter. Darüber hinaus wurden ausschließlich Beutelspender an den Stellen aufgestellt, an denen bereits Abfallbehälter im näheren Umfeld vorhanden sind. Die ersten Dog-Stationen hat die Verwaltung bereits vor mehr als 10 Jahren aufgestellt. Aus dem Etat für Bürgerwünsche wurden zuletzt immer wieder neue Dog-Stationen und Beutelspender gekauft und den Bürgerwünschen entsprechend aufgestellt. Die Standorte der Dog-Stationen und Beutelspender sind als Anlage beigefügt.

 

Rechtliche Situation, Bußgelder:

 

Nach § 11 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Meerbusch vom 10. Dezember 2003 hat, wer auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Tiere, insbesondere Pferde und Hunde, mit sich führt, die durch die Tiere verursachten Verunreinigungen unverzüglich und schadlos zu beseitigen. Auf Kinderspielplätzen dürfen Tiere nicht mitgeführt werden.

 

Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen stellen nach § 16 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € geahndet werden können.

 

In der täglichen Praxis sind die Außendienstmitarbeiter des Fachbereichs Bürgerbüro, Sicherheit, Ordnung gehalten, im Rahmen ihrer übrigen Tätigkeiten auf die Einhaltung dieser Regelungen hinzuwirken. Sofern sich Beschwerden über mit der Tierhaltung verbundene Beeinträchtigungen häufen, wird diesen Problemen in Form von zeitlich begrenzten Schwerpunktkontrollen entgegengewirkt.

Hundehalter, die hier das erste Mal auffällig werden, werden mündlich oder schriftlich über die bestehenden Regelungen informiert und aufgefordert, diese künftig zu beachten. Im Wiederholungsfall ist mit der Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zu rechnen, das dann in der Regel mit einem Bußgeldbescheid über 150 € zuzüglich Gebühren und Auslagen abgeschlossen wird.

 

Hinsichtlich der Verunreinigungen durch Hundekot ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich die Kontrolle äußerst schwierig gestaltet. Die Verunreinigungen sind leicht erkenn- und feststellbar, die Verursacher findet man fast nie.

 

In Gegenwart der städtischen Mitarbeiter kommt es zu solchen Verunreinigungen nie. Eine Kontroll-intensität, die letztlich eine wirksame Durchsetzung der Regelungen an den bekannten Schwerpunkten möglich machen würde, ist sehr zeit- und personalintensiv. Hundeführer sind an allen Wochentagen von den frühen Morgenstunden bis in die späten Abendstunden an den verschiedensten Örtlichkeiten anzutreffen. Daher ist die örtliche Ordnungsbehörde insbesondere in solchen Vorgängen auf die Unterstützung aus der Bevölkerung in Form von konkreten und belastbaren Anzeigen angewiesen.

Die dargestellten Schwierigkeiten hinsichtlich des notwendigen Tatnachweises bei Ordnungswidrigkeitenverfahren führen dazu, dass die Zahl der durchgeführten Bußgeldverfahren sehr gering ist. Schon in Großstädten, wie z.B. Duisburg, bewegt sich die Zahl in einem niedrigen zweistelligen Bereich. Für Meerbusch bleibt festzustellen, dass in den vergangenen Jahren kein derartiges Bußgeldverfahren durchgeführt wurde.

 

In diesem Zusammenhang ist also für die Stadt Meerbusch festzustellen, dass:

  • nur eine geringe Anzahl von Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot vorliegt,
  • in den vergangenen Jahren keine konkrete Anzeige bei der örtlichen Ordnungsbehörde eingegangen ist,
  • sich nach Wahrnehmung der Außendienstmitarbeiter der örtlichen Ordnungsbehörde erkennbare Häufungen von Verunreinigungen durch Hundekot auf wenige Bereiche bzw. Straßen konzentrieren.

 

Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass kein flächendeckendes Problem mit den Verunreinigungen durch Hundekot vorhanden ist.

 

Öffentlichkeitsarbeit und geplante Kampagne

 

  • Flyer „Hundehaltung in Meerbusch“ (wird an alle Hundehalter bei Hundeanmeldung verteilt) mit Tipps und Hinweisen für Hundehalter, Infos über Hundesteuer, Leinenpflicht und Pflichten der Reinigung). Dieser Flyer wird im Jahr 2019 neu aufgelegt.
  • Informationen  im Umweltkalender.
  • Um die Hundehalter zu sensibilisieren und sie zum umweltbewussten Handeln aufzurufen, wird eine  Plakatkampagne in 2019 unter dem Motto „Appell statt erhobene Finger“  vorbereitet. Mit Slogans und auffälligen Designs werden City-Light-Plakate im gesamten Stadtgebiet auf das Thema aufmerksam machen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Der Bau-und Umweltausschuss beschließt, der Bürgeranregung zu folgen. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Bekämpfung des Hundekot-Aufkommens in Meerbusch die Initiative Ighid hinzuzuziehen, hierfür benötigte Haushaltsmittel zu ermitteln und in die Haushaltsberatung 2019 einzubringen.l