Betreff
XXXIII. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren
Vorlage
DezIII/0844/2018
Aktenzeichen
1.70.15.03
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die XXXIII. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschliessen und die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2016 im Jahr 2019 auszugleichen.

Die beigefügte Gebührenkalkulation 2019 (Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Aufgrund von Kosteneinsparungen können die Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2019 gesenkt werden.

Nach der Gebührenkalkulation ergeben sich für die Restabfallbehälter folgende Änderungen:

  • 60-Liter-Restabfallbehälter:                       Senkung um 2 € auf 94 € pro Jahr
  • 80-Liter-Restabfallbehälter:                       Senkung um 3 € auf 121 € pro Jahr,
  • 120-Liter-Restabfallbehälter:                     Senkung um 4 € auf 175 € pro Jahr,
  • 240-Liter-Restabfallbehälter:                     Senkung um 9 € auf 329 € pro Jahr,
  • 1.100-Liter-Restabfallbehälter:                 Senkung um 44 € auf 1.485 € pro Jahr,
  • mit wöchentlicher Leerung:                       Senkung um 88 € auf 2.970 € pro Jahr,

·         mit 2x wöchentl. Leerung:                          Senkung um 175 € auf 5.940 € pro Jahr.

In der Gebührenkalkulation 2019 sind Gesamtkosten von 5.296.604,63 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind die Beseitigungs- und Verwertungskosten (Gebühren an den Rhein-Kreis Neuss) mit 53,0 % und die Fuhrleistungen (Vertrag mit dem Entsorger) mit 32,2 %.

Der Vergleich der Gebührenkalkulation 2019 (Anlage B) mit 2018 zeigt folgende wesentliche Veränderungen:

·         Auflösung von Sonderposten aus Gebührenausgleich:

In Gebührenkalkulation 2018 wurde keine Rücklage verwendet. Für das Jahr 2019 wird die Rücklage aus der Betriebskostenabrechnung 2016 in Höhe von 70.939,90 € zur Senkung der Abfallentsorgungsgebühren genutzt.

·         Niedrigere Erträge aus der Altpapierverwertung:

Aufgrund der in 2018 stark eingebrochenen Altpapierpreise wird mit einer Mindereinnahme von -74.075,00 € für das Jahr 2019 kalkuliert.

·         Mehrkosten bei der Vergütung der Fuhrleistungen:

Durch die im Vertrag vereinbarte Preisgleitklausel steigen die Vertragspreise um 4,49 %. Deshalb erhöhen sich die Kosten für die Einsammlung der Abfälle um +90.972,63 €.

·         Minderkosten Beseitigung und Verwertung:

Auf der Grundlage der Abfallstatistik 2017 wird mit geringeren Abfallmengen (Restabfall: -400 t, Bioabfälle: -300 t) als in der Gebührenkalkulation 2018 kalkuliert. Dadurch kommt es in der Gebührenkalkulation zu einer Kosteneinsparung von -126.625,00 €.

·         Ausgleich einer Kostenunterdeckung:

In der Gebührenkalkulation 2018 musste eine Unterdeckung von 66.246,68 € aus der Betriebskostenabrechnung 2014 ausgeglichen werden. In  2019 ist keine Unterdeckung auszugleichen.

 

 

Die Betriebskostenabrechnung 2017 (Anlage C) ergab ein positives Betriebsergebnis von
+184.327,45 €. Wesentliche Faktoren waren:

·         höhere Erträge bei den Abfallentsorgungsgebühren aufgrund von mehr bestelltem Behältervolumen (+60.421,06 €),

·         höhere Erträge bei der Altpapierverwertung durch gestiegene Marktpreise (+41.829,29 €),

·         erstmalige Erträge durch die Vergabe einer Konzession zur Altkleidersammlung an ein gewerbliches Unternehmen (+60.630,00 €).

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW muss die Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre, also spätestens 2021, ausgeglichen werden. Um das Gebührenniveau  beibehalten zu können, soll der Ausgleich der Überdeckung auf die Jahre  2020 und 2021 verteilt werden.

Die Betriebskostenabrechnung 2017 (Anlage C) liegt zur Kenntnisnahme bei.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gesamtkosten in Höhe von 5.296.604,63 €

Gebühreneinnahmen und Erträge in Höhe von 5.225.664,73 €

Zuführung der Kostenüberdeckung 2016 in Höhe von 70.939,90 €