Betreff
Lärmaktionsplanung
Vorlage
DezIII/0842/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Lärmaktionsplan (Anlage 1) zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss hatte die in der Sitzung vom 19. September 2018 vorgestellte Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Internet und zur Einsichtnahme bereitzustellen.

 

Die Lärmaktionsplanung unterliegt weder engen Formvorschriften noch eröffnet sie einen großen Spielraum für Maßnahmen in städtischer Zuständigkeit. Die Information der Öffentlichkeit über die Lärmkartierung und -aktionsplanung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit, Einwände und Anregungen abzugeben, wurde vereinfacht über die einschlägigen Medien sichergestellt:

-        www.meerbusch.de -> Dienstleistungen A-Z -> Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (online seit 20. September 2018),

-        Berichterstattung in der Rheinischen Post am 21. September 2018,

-        Aktuelle Nachrichten auf der Meerbusch-Homepage (online seit 28. September 2018),

-        Hinweis im Facebook-Content der Stadt Meerbusch (online seit 1. Oktober 2018),

-        Berichterstattung in der Rheinischen Post am 2. Oktober 2018.

 

Bei der Stabsstelle Umwelt im Technischen Dezernat bestand außerdem die Möglichkeit der persönlichen Einsichtnahme in Kartierung und Planung und zur Abgabe von Stellungnahmen. Kommentare in den Social Media und im städtischen Mängelmelder wurden berücksichtigt, soweit sie sich mit der Thematik beschäftigten.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung endete am 18. Oktober 2018. Eingegangene Einwände und Anregungen sowie die jeweiligen Stellungnahme der Verwaltung sind in der Anlage 2 zusammengefasst. Die Verwaltung empfiehlt, folgende Anregungen in den Lärmaktionsplan zu übernehmen:

-        Neu: Tempo 30 auf der Necklenbroicher Straße entlang der Wohnbebauung,

-        Ausweitung: Tempo 30 auf der Uerdinger Straße entlang der Wohnbebauung auch auf dem südlichen Abschnitt zwischen Kreisel Ortseingang bis Claudiusstraße.

 

In der als Anlage beigefügten Entwurfsfassung des Lärmaktionsplans sind diese Änderungen berücksichtigt.

 

Zur Anordnung von Tempo 30 hat sich der Rhein-Kreis Neuss ablehnend geäußert. Zur Begründung verweist er auf die führ in verbindliche Lärmschutz-Richtlinien-StV[1], nach denen einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesen Straßen in der Regel deren besondere Verkehrsfunktion entgegensteht. Nach der Richtlinie bedarf es darüber hinaus u.a. einer Lärmberechnung nach der RLS-90, die Darstellungen in Lärmkarten nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie reichten demnach nicht aus.

 

Die Lärmschutz-Richtlinien-StV entfaltet allerdings keine Gesetzesqualität, sondern ist laut Präambel ausdrücklich als Orientierungshilfe gedacht. Sie formuliert lediglich, wann insbesondere  Lärmschutzmaßnahmen in Betracht zu ziehen sind. Nach Auffassung der Verwaltung besteht demnach durchaus ein Ermessensspielraum, den die Stadt Meerbusch in der vorgeschlagenen Weise ausschöpfen und auch begründen kann.

 

Die Verwaltung ist mit dem Rhein-Kreis Neuss, der Polizei und Straßen.NRW im Gespräch und strebt für die Umsetzung des Lärmaktionsplanes eine einvernehmliche Lösung an.

 

Sofern der Ausschuss den vorgeschlagenen Ergänzungen nicht folgt oder an der Planung insgesamt noch Änderungen beschließt, müssten diese in der Sitzung alternativ formuliert werden, damit die vorläufige Meldung an das Land fristgerecht zum 18. November 2018 erfolgen kann.

 



[1] Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm vom 23. November 2007.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, den Lärmaktionsplan mit folgenden, vom Entwurf abweichenden Änderungen zu beschließen: (…)