Der Entwurf der Haushaltssatzung für
das Jahr 2019 wurde in der letzten Sitzung des Rates am 30.10.2018 eingebracht.
Zur 1. Lesung in der HFWA-Sitzung gebe ich zu einzelnen Themen, die in der
politischen Diskussion regelmäßig besonders beachtet und diskutiert werden,
folgende Hinweise:
Ergebnisplan
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019
wird mit einem Überschuss von 403.800 € eingebracht, der Haushalt ist damit
ausgeglichen. Im Haushalt 2018 war für das Jahr 2019 noch mit einem Defizit von
690.700 € kalkuliert worden. Damit ergibt sich im Vergleich zur Finanzplanung
2018 für das Jahr 2019 eine Verbesserung von 1.094.500 €.
Die geplanten Ergebnisse im
Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2022 weisen ebenfalls deutliche Überschüsse
aus.
Die Haushaltssatzung 2017 ist mit einem
Überschuss von rd. 600.000 € beschlossen worden. Vorbehaltlich der im Rahmen
des Jahresabschlusses 2017 noch ausstehenden Buchungen zeichnet sich für das
Jahr 2017 ein Überschuss ab, der voraussichtlich dem geplanten Ergebnis
entspricht.
Die Haushaltssatzung 2018 wurde mit
einem knappen Überschuss von 11.800 € beschlossen, nach derzeitigen Prognosen
wird das Ergebnis eine deutliche Verbesserung im 7-stelligen Bereich ausweisen.
Finanzplan und Kredittilgung
Im Finanzplan ist der Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit größer als der Saldo aus Investitionstätigkeit,
so dass im gesamten Zeitraum bis 2022 keine Kreditaufnahme erforderlich ist.
Daher ergibt sich für den Zeitraum von 2019 bis 2022 eine Tilgungsleistung von
rd. 18,7 Mio. €. Das sind rd. 20 % des aktuellen Standes.
Investitionen
Im Finanzplanungszeitraum bis 2022 sind
Investitionen von rd. 60 Mio. € geplant, davon entfallen
Bereich |
Bezeichnung Projekt |
Plan 2019 |
Plan 2020 |
Plan 2021 |
Plan 2022 |
SB 11 |
Maßnahmen nach
Sportstättenentw.konzept |
587.000 |
0 |
0 |
0 |
SIM |
Generalsanierung Rathaus
Büderich |
690.000 |
0 |
0 |
0 |
SIM |
Neubau Kita Büderich |
1.500.000 |
1.200.000 |
0 |
0 |
SIM |
Neubau Kita Osterath |
0 |
0 |
200.000 |
1.500.000 |
SIM |
Mauritiusschule |
200.000 |
0 |
1.500.000 |
1.500.000 |
SIM |
Fassadensanierung Gesamtschule |
400.000 |
3.000.000 |
3.900.000 |
0 |
SIM |
Neubau Bürgerhaus Osterath |
0 |
200.000 |
3.000.000 |
3.000.000 |
SIM |
Theater am Wasserturm (aus 2018 werden 300.000 nach 2019 übertragen, also 630T€) |
100.000 |
230.000 |
|
|
FB 1 |
Feuerwehrfahrzeuge |
452.000 |
750.000 |
450.000 |
555.000 |
FB 5 |
Erschl. Auf der Gasse (B-Plan
239) ABK |
50.000 |
200.000 |
200.000 |
200.000 |
FB 5 |
Büd. Allee(Moerser Str.-Brühler
Weg) |
300.000 |
374.600 |
0 |
0 |
FB 5 |
Sanierung Vogelsiedlung
Bösinghoven ABK |
200.000 |
200.000 |
200.000 |
350.000 |
FB 5 |
Kanal.Erschl. B-Plan 308 BGS Am
Hoterhof |
0 |
0 |
200.000 |
800.000 |
FB 5 |
Sanierung Bösinghovener Str.
ABK |
0 |
0 |
0 |
400.000 |
FB 5 |
Erschließungsweg Düsseldorfer
Str. |
50.000 |
100.000 |
100.000 |
250.000 |
FB 5 |
Am Pützhof |
10.000 |
300.000 |
200.000 |
0 |
FB 5 |
Grundsanierung Rottfeldstr. |
0 |
0 |
360.000 |
200.000 |
FB 5 |
Sanierung von Radwegen |
300.000 |
200.000 |
130.000 |
100.000 |
FB 5 |
Erschließung Kamperweg (B-Plan
305) |
0 |
0 |
0 |
200.000 |
FB 5 |
Auf der Gasse (B-Plan 239) |
100.000 |
200.000 |
0 |
200.000 |
FB 5 |
Grundsan. Bösinghovener Str. |
0 |
0 |
0 |
600.000 |
FB 5 |
Erschl.Am Strümper Busch
(B-Plan276+277) |
300.000 |
600.000 |
200.000 |
200.000 |
FB 5 |
Oststraße (Deutsches Eck bis
Grünstraße) |
60.000 |
100.000 |
200.000 |
1.340.000 |
FB 5 |
Erschließung Auf dem Kamp
(B-Plan 281) |
105.000 |
200.000 |
200.000 |
385.000 |
FB 5 |
Erschl.B-Plangebiet 308 BGS(Am
Hoterhof) |
0 |
0 |
500.000 |
1.250.000 |
FB 5 |
"Unterf.Mb.Oster.""Bhf""(B-Pl.251)Grunde |
300.000 |
500.000 |
1.000.000 |
1.000.000 |
Für den Bau eines Bürgerhauses in
Osterath (weitere 1,8 Mio. € sind für 2023 vorgesehen, zusammen also 8 Mio. €)
ist die ebenfalls veranschlagte Investitionszuweisung i.H.v. 7,2 Mio. €
zwingend erforderlich. Die Veranschlagung wiederum ist Voraussetzung für die
Gewährung der Zuschüsse.
Für einen Neubau der Feuerwehr-Hauptwache
sind Planungskosten als Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 150.000 €
veranschlagt.
Hebesätze
Die Hebesätze für die Grund- und
Gewerbesteuer können auch für das Jahr 2019 konstant gehalten werden. Der
Hebesatz
für die Grundsteuer A beträgt seit 2012
250 %
für die Grundsteuer B seit 2011 440 %
für die Gewerbesteuer seit 2013 450 %.
Im Folgenden werden Themenbereiche
aufgezeigt, die unmittelbar finanzielle Auswirkungen haben und strategische
Ausrichtungen beinhalten.
Verkauf von Grundtücken
Grundstücke, die nicht zur dauernden
Aufgabenerfüllung benötigt werden, sind als Umlaufvermögen gebucht und können
daher veräußert werden. Im Haushalt 2019 sind Einzahlungen aus dem Verkauf
1. der
Grundstücke nördl. Teils B-Plan 276 mit 2,400
Mio. €,
2. des
Grundstücks Am Alten Teich mit 1,178
Mio. €
3. und des
Spielplatzes Am Schwanenhof mit 0,281
Mio. €
veranschlagt.
Die Veräußerung ist nicht nur wegen der
Einzahlungen im Finanzplan wesentlich, sondern wegen der Erträge, die sich aus
der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Buchwerten ergeben, für den
Ergebnisplan unmittelbar relevant. Für die 3 genannten Objekte stellt sich die
finanzielle Situation wie folgt dar:
Objekt |
Investive
Einzahlung |
Ertrag |
B-Plan 276 |
2.400.000
€ |
738.000 € |
Am Alten Teich |
1.178.000
€ |
900.000 € |
Am Schwanenhof |
281.000 € |
200.000 € |
Summe |
3.859.000
€ |
1.838.00
€ |
Würden die sich im Umlaufvermögen
nachgewiesenen Objekte nicht verkauft werden sollen, drehte sich der
ausgewiesene Überschuss des Ergebnisplanes in ein Defizit von gut 1,4 Mio. €.
Die gleichzeitig ausfallenden Einzahlungen führte statt zu einem
Finanzmittelüberschuss von 479.400 € zu einem Finanzmittelfehlbedarf von
3.379.600 € und damit zu einer Kreditaufnahme in gleicher Höhe.
Auch wenn im Vergleich zu anderen
Gemeinden der Haushalt der Stadt einerseits
positiv aufgestellt ist, erfordert die positive Situation deutliche
Anstrengungen, den Ausgleich des Haushalts zu bewahren.
Höhe
des kalkulatorischen Zinssatzes
Die Zinsen werden nach dem Restbuchwert des
Anschaffungswertes berechnet. Aufgrund der
langfristig abgeschlossenen Kreditverträge der Stadt Meerbusch und der
allgemeinen Zinsentwicklung auf dem Kreditmarkt, wird der Gebührenkalkulation
ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 6 % zu Grunde gelegt. Darüber
hinaus hält die gpa NRW in einer Veröffentlichung von Juni 2018 bis zu 6,24 %
als kalkulatorischen Zinssatz für angemessen.
Eine Reduzierung um 1 Prozentpunkt würde den
Haushalt um 450.000 € belasten und den ausgewiesenen Überschuss in einen
Fehlbedarf umwandeln.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin