Betreff
Haushaltssatzung 2019
Vorlage
SFI/0267/2018
Art
Informationsvorlage

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 wurde in der letzten Sitzung des Rates am 30.10.2018 eingebracht. Zur 1. Lesung in der HFWA-Sitzung gebe ich zu einzelnen Themen, die in der politischen Diskussion regelmäßig besonders beachtet und diskutiert werden, folgende Hinweise:

 

Ergebnisplan

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 wird mit einem Überschuss von 403.800 € eingebracht, der Haushalt ist damit ausgeglichen. Im Haushalt 2018 war für das Jahr 2019 noch mit einem Defizit von 690.700 € kalkuliert worden. Damit ergibt sich im Vergleich zur Finanzplanung 2018 für das Jahr 2019 eine Verbesserung von 1.094.500 €.

 

Die geplanten Ergebnisse im Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2022 weisen ebenfalls deutliche Überschüsse aus.

 

Die Haushaltssatzung 2017 ist mit einem Überschuss von rd. 600.000 € beschlossen worden. Vorbehaltlich der im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 noch ausstehenden Buchungen zeichnet sich für das Jahr 2017 ein Überschuss ab, der voraussichtlich dem geplanten Ergebnis entspricht.

 

Die Haushaltssatzung 2018 wurde mit einem knappen Überschuss von 11.800 € beschlossen, nach derzeitigen Prognosen wird das Ergebnis eine deutliche Verbesserung im 7-stelligen Bereich ausweisen.

 

Finanzplan und Kredittilgung

Im Finanzplan ist der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit größer als der Saldo aus Investitionstätigkeit, so dass im gesamten Zeitraum bis 2022 keine Kreditaufnahme erforderlich ist. Daher ergibt sich für den Zeitraum von 2019 bis 2022 eine Tilgungsleistung von rd. 18,7 Mio. €. Das sind rd. 20 % des aktuellen Standes.

 


Investitionen

Im Finanzplanungszeitraum bis 2022 sind Investitionen von rd. 60 Mio. € geplant, davon entfallen

 

Bereich

Bezeichnung Projekt

Plan 2019

Plan 2020

Plan 2021

Plan 2022

SB 11

Maßnahmen nach Sportstättenentw.konzept

587.000

0

0

0

SIM

Generalsanierung Rathaus Büderich

690.000

0

0

0

SIM

Neubau Kita Büderich

1.500.000

1.200.000

0

0

SIM

Neubau Kita Osterath

0

0

200.000

1.500.000

SIM

Mauritiusschule

200.000

0

1.500.000

1.500.000

SIM

Fassadensanierung Gesamtschule

400.000

3.000.000

3.900.000

0

SIM

Neubau Bürgerhaus Osterath

0

200.000

3.000.000

3.000.000

SIM

Theater am Wasserturm (aus 2018 werden  300.000 nach  2019 übertragen, also 630T€)

100.000

230.000

 

 

FB 1

Feuerwehrfahrzeuge

452.000

750.000

450.000

555.000

FB 5

Erschl. Auf der Gasse (B-Plan 239) ABK

50.000

200.000

200.000

200.000

FB 5

Büd. Allee(Moerser Str.-Brühler Weg)

300.000

374.600

0

0

FB 5

Sanierung Vogelsiedlung Bösinghoven ABK

200.000

200.000

200.000

350.000

FB 5

Kanal.Erschl. B-Plan 308 BGS Am Hoterhof

0

0

200.000

800.000

FB 5

Sanierung Bösinghovener Str. ABK

0

0

0

400.000

FB 5

Erschließungsweg Düsseldorfer Str.

50.000

100.000

100.000

250.000

FB 5

Am Pützhof

10.000

300.000

200.000

0

FB 5

Grundsanierung Rottfeldstr.

0

0

360.000

200.000

FB 5

Sanierung von Radwegen

300.000

200.000

130.000

100.000

FB 5

Erschließung Kamperweg (B-Plan 305)

0

0

0

200.000

FB 5

Auf der Gasse (B-Plan 239)

100.000

200.000

0

200.000

FB 5

Grundsan. Bösinghovener Str.

0

0

0

600.000

FB 5

Erschl.Am Strümper Busch (B-Plan276+277)

300.000

600.000

200.000

200.000

FB 5

Oststraße (Deutsches Eck bis Grünstraße)

60.000

100.000

200.000

1.340.000

FB 5

Erschließung Auf dem Kamp (B-Plan 281)

105.000

200.000

200.000

385.000

FB 5

Erschl.B-Plangebiet 308 BGS(Am Hoterhof)

0

0

500.000

1.250.000

FB 5

"Unterf.Mb.Oster.""Bhf""(B-Pl.251)Grunde

300.000

500.000

1.000.000

1.000.000

 

Für den Bau eines Bürgerhauses in Osterath (weitere 1,8 Mio. € sind für 2023 vorgesehen, zusammen also 8 Mio. €) ist die ebenfalls veranschlagte Investitionszuweisung i.H.v. 7,2 Mio. € zwingend erforderlich. Die Veranschlagung wiederum ist Voraussetzung für die Gewährung der Zuschüsse.

 

Für einen Neubau der Feuerwehr-Hauptwache sind Planungskosten als Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 150.000 € veranschlagt.

 

Hebesätze

Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer können auch für das Jahr 2019 konstant gehalten werden. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A beträgt seit 2012        250 %

für die Grundsteuer B seit 2011                     440 %

für die Gewerbesteuer seit 2013                   450 %.

 

Im Folgenden werden Themenbereiche aufgezeigt, die unmittelbar finanzielle Auswirkungen haben und strategische Ausrichtungen beinhalten.

 

Verkauf von Grundtücken

Grundstücke, die nicht zur dauernden Aufgabenerfüllung benötigt werden, sind als Umlaufvermögen gebucht und können daher veräußert werden. Im Haushalt 2019 sind Einzahlungen aus dem Verkauf

 

1.      der Grundstücke nördl. Teils B-Plan 276 mit                  2,400 Mio. €,

2.      des Grundstücks Am Alten Teich mit                             1,178 Mio. €

3.      und des Spielplatzes Am Schwanenhof mit                   0,281 Mio. €

 

veranschlagt.

 

Die Veräußerung ist nicht nur wegen der Einzahlungen im Finanzplan wesentlich, sondern wegen der Erträge, die sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Buchwerten ergeben, für den Ergebnisplan unmittelbar relevant. Für die 3 genannten Objekte stellt sich die finanzielle Situation wie folgt dar:

 

Objekt

Investive Einzahlung

Ertrag

B-Plan 276

2.400.000 €

738.000 €

Am Alten Teich

1.178.000 €

900.000 €

Am Schwanenhof

281.000 €

200.000 €

Summe

3.859.000 €

1.838.00 €

 

Würden die sich im Umlaufvermögen nachgewiesenen Objekte nicht verkauft werden sollen, drehte sich der ausgewiesene Überschuss des Ergebnisplanes in ein Defizit von gut 1,4 Mio. €. Die gleichzeitig ausfallenden Einzahlungen führte statt zu einem Finanzmittelüberschuss von 479.400 € zu einem Finanzmittelfehlbedarf von 3.379.600 € und damit zu einer Kreditaufnahme in gleicher Höhe.

 

Auch wenn im Vergleich zu anderen Gemeinden der Haushalt der Stadt einerseits  positiv aufgestellt ist, erfordert die positive Situation deutliche Anstrengungen, den Ausgleich des Haushalts zu bewahren.

 

Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes

Die Zinsen werden nach dem Restbuchwert des Anschaffungswertes berechnet. Aufgrund der langfristig abgeschlossenen Kreditverträge der Stadt Meerbusch und der allgemeinen Zinsentwicklung auf dem Kreditmarkt, wird der Gebührenkalkulation ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 6 % zu Grunde gelegt. Darüber hinaus hält die gpa NRW in einer Veröffentlichung von Juni 2018 bis zu 6,24 % als kalkulatorischen Zinssatz für angemessen.

 

Eine Reduzierung um 1 Prozentpunkt würde den Haushalt um 450.000 € belasten und den ausgewiesenen Überschuss in einen Fehlbedarf umwandeln.

 

 


 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin