Betreff
Gleichstellungsplan 2018 - 2022
Vorlage
ZD/0833/2018
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den als Anlage beigefügten Gleichstellungsplan für die Jahre 2018 – 2022 zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) verpflichtet Dienststellen mit mindestens 20 Beschäftigten zur Aufstellung eines Gleichstellungsplanes.

Dieser Gleichstellungsplan löst den Frauenförderplan, den der Rat in seiner Sitzung am 29.03.2011 beschlossen hat und der zwischenzeitlich mehrfach fortgeschrieben wurde, ab.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes für Bundesrepublik Deutschlang zu fördern und die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW ist Pflichtaufgabe, an der Verwaltung und Politik mitwirken.

In Weiterführung der bisherigen Frauenförderpläne hat die Verwaltung nunmehr unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten der Stadtverwaltung Meerbusch den beiliegenden Entwurf des Gleichstellungsplanes für die Jahre 2018 – 2022 aufgestellt. Dieser Plan beinhaltet auch die Evaluation der Jahre 2015 – 2017 des Frauenförderplanes.

Eine wesentliche Zielsetzung war und ist es, Führungspositionen vermehrt mit Frauen zu besetzen. Die Quote wurde deutlich verbessert. So werden mittlerweile 50% der Stellen auf Abteilungsleiterebene von Frauen besetzt. Bei den Fachbereichsleitungen entwickelt sich der Frauenanteil auch positiv. Nach aktuellem Stand sind 3 der 12 Fachbereichsleitungen mit Frauen besetzt.


 

Der Gleichstellungsplan zeigt auf, dass die Stadtverwaltung Meerbusch auf diese und natürlich weiterer Zielsetzungen hinsichtlich der Förderung von Frauen im Berufsleben auch in den Jahren 2018 – 2022 weiterhin positiv Einfluss nehmen will.

 

Gemäß § 5 Abs. 4 LGG sind in Kommunen die Gleichstellungspläne vom Rat zu beschließen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

werden keine aufgezeigt.