Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird hiermit der 2. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2018 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2018 mit Stand 31.08.2018. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen zum 31.08.2018.
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2018 veranschlagt |
Stand 31.03.2018 |
Stand 31.08.2018 |
Prognose 31.12.2018 |
1.
Kreisumlage |
25.800.000 € |
13.629.012 € |
26.605.145 € |
26.605.145 € |
2.
Gewerbesteuer |
28.200.000 € |
27.472.745 € |
35.418.042 € |
30.000.000 € |
3.
Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer |
39.840.000 € |
0 € |
19.873.955 € |
39.840.000 € |
4.
Personalkosten |
38.616.600 € |
7.893.792 € |
20.588.631 € |
38.616.600 € |
5.
Pensionszahlungen
an Versorgungskasse |
2.881.000 € |
2.606.520 € |
3.087.094 € |
3.087.094 € |
6.
Grundstücksverkaufserlöse |
2.572.000 € |
456.091 € |
690.494 € |
1.798.000 € |
7.
Baumaßnahmen |
17.569.262 € |
1.455.295 € |
4.776.324 € |
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8.
Kreditaufnahme a)
Neuaufnahme b)
Umschuldungen |
0 € 0 € |
0 € 0 € |
0 € 0 € |
0 € 0 € |
9.
Tilgung a)
Kreditmarkt b)
Umschuldungen |
4.839.700 € 0 € |
701.061 € 0 € |
2.929.465 € 0 € |
4.839.700 € 0 € |
10.
Kredite zur
Liquiditätssicherung |
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12.498.746 € |
7.368.375 € |
8.300.000 € |
11.
Sach- und
Dienstleistungen |
28.410.200 € |
4.445.231 € |
18.532.143 € |
26.791.000 € |
12.
Gesamtvollstreckungsvolumen |
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3.991.000 € |
3.910.000 € |
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zu Nr. 1:
Der Haushaltsansatz berücksichtigte die vom Landschaftsverband Rheinland beabsichtigte Reduzierung des Umlagesatzes für 2018 um 1,5 %, sowie die Mitte Dezember 2017 durch Nachtragssatzung des Landschaftsverbandes beschlossene Senkung der Landschaftsumlage, die zu einer Erstattung in Höhe von 4,9 Mio. € für den Rhein-Kreis-Neuss führte. Für die Stadt Meerbusch beträgt hier der Anteil rechnerisch rd. 600.000 €.
Entgegen den seinerzeitigen Zusagen, Verbesserungen an die Kommunen weiterzugeben, hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 21.03.2018 beschlossen die Überzahlung der Landschaftsumlage 2017 nicht an die Kommunen zu erstatten, sondern eine Rückstellung für die geplante Fusion der Krankenhäuser zu bilden. Trotz früherer Zusicherung und Intervention der 8 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis in einer zusätzlichen Stellungnahme zum Kreishalt vom 27.2.2018 ist der Kreistag mehrheitlich der Empfehlung des Landrates gefolgt.
Die Kreisumlage wurde somit auf 39,0% festgesetzt, bei Berücksichtigung der avisierten Senkung der Landschaftsumlage um 1,5% würde sich ein Umlagesatz von 37.5% ergeben. Hier hat der Kreistag beschlossen, bei entsprechendem Satzungsbeschluss der Landschaftsversammlung auf die anteilige Erhebung der Kreisumlage zu verzichten.
zu Nr. 2:
Die höheren Erträge aus der Gewerbesteuer resultieren in erster Linie aus den Veranlagungen für das Wirtschaftsjahr 2016. Naturgemäß sind gerade im vierten Quartal vermehrt Herabsetzungsanträge zu erwarten. Vor diesem Hintergrund lässt sich auf ein Ergebnis schließen, das knapp über dem Planansatz liegen wird.
zu Nr. 3:
Nach den vorliegenden Mitteilungen zum 30.04. und 30.07. ist aktuell von einem Ergebnis in Höhe des Planansatzes auszugehen.
zu Nr.4
Die Tariferhöhung für die Tarifbeschäftigten wird
erst mit der Entgeltabrechnung September 2018
zum Ende des Monats rückwirkend ab 01.03.2018 ausgezahlt. Da sich die
Erhöhungen in den Entgeltgruppen sehr unterschiedlich auswirken, ist derzeit
eine verlässliche Prognose zu den Personalkosten nicht möglich.
zu Nr.5
Die Nachzahlung für die Umlage zur Beamtenversorgung ist auf einen
erheblichen Anstieg des Hebesatzes zurückzuführen. Die Hebesätze werden von der
Rhein. Versorgungskasse festgesetzt und sind nicht vorhersehbar.
zu Nr. 6:
Bis zum Jahresende werden Zahlungen aus dem Verkauf Kita Knirpsmühle in Osterath und des Grundstücks in Büderich, Am Flehkamp, für die Erweiterung der Kita erwartet. Der geplante Verkauf der Grundstücke in Meerbusch-Lank, Am alten Teich (ca. 1.178.000 €) wird in diesem Jahr nicht realisiert und ist für 2019 neu angesetzt.
zu Nr. 7:
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine belastbare Prognose nicht möglich.
zu Nr. 8a und b:
Für das Haushaltsjahr 2018 besteht keine Kreditermächtigung, so dass eine Neuaufnahme von Krediten nicht erfolgen wird, Umschuldungen sind ebenfalls nicht vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2017 steht die Kreditermächtigung in Höhe von 1,84 Mio. € noch zur Verfügung. Ob sie in Anspruch genommen wird, entscheidet sich im Laufe des Jahres 2018.
zu Nr. 9a und b:
Davon ausgehend, dass in 2018 keine neuen Kredite aufgenommen werden, werden die Tilgungsauszahlungen wie geplant abfließen. Sollte die Kreditermächtigung aus 2017 realisiert werden, verändern sich die Tilgungsauszahlungen entsprechend.
zu Nr. 11:
Der Wert per 31.8. liegt im durchschnittlichen Volumen der Vergangenheit. Für das Jahresende wird mit einem Bedarf unterhalb des Planansatzes gerechnet.
zu Nr. 12:
Im vergangenen Jahr lag das Vollstreckungsvolumen zwischen 3,9 und 4,5 Mio. €, der aktuelle Stand liegt nunmehr im unteren Bereich.
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin