Betreff
Baumbilanz 2017/2018 und Baumfällungen Herbst/Winter 2018/2019
Vorlage
SB11/0262/2018
Art
Informationsvorlage

 

Baumbilanz 2017/2018

 

Die Baumbilanz weist eine Gegenüberstellung von gefällten und gepflanzten Bäumen im Stadtgebiet Meerbusch in dem Zeitraum Mai 2017 bis April 2018 aus.

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 08.05.2012 sind in der als Anlage beigefügten Aufstellung über die Baumfällungen alle Bäume erfasst, die zum Zeitpunkt der Fällung einen Stammumfang von mindestens 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe aufgewiesen haben (bei mehrstämmigen Bäumen 50 cm je Stämmling).

 

Dem gegenübergestellt werden alle Baumpflanzungen in dem genannten Zeitraum. Erfasst sind hier alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, ebenfalls gemessen in einem Meter Höhe. Dieses Maß entspricht der Regelgröße für die Pflanzung von Straßenbäumen in Meerbusch.

 

Insgesamt mussten 128 Bäume gefällt werden. Dem gegenüber steht eine Neupflanzung von 173 Bäumen. Hierbei wurde darauf geachtet, dass Nachpflanzungen möglichst am gleichen Standort erfolgen. An einigen Standorten war dies aus fachlichen Gründen, wie z.B. einem zu engen Stand oder schlechten Bodenverhältnissen nicht möglich. Wie in den Vorjahren wurden die Baumstandorte durch neu hergestellte, größere und mit Baumsubstraten aufgewertete Baumgruben verbessert.

 

Die Verwaltung hat die Auswahl der Bäume unter Berücksichtigung der klimatischen Veränderungen getroffen. Hierbei wurden Baumgattungen, -arten und -sorten ausgewählt, die besser an die sich verändernden Umweltbedingungen angepasst sind. Darüber hinaus wird mit einer hohen Baumvielfalt einem flächendeckenden Ausfall einzelner Baumgattungen vorgebeugt.

 

Baumfällungen im Herbst/Winter 2018/2019

 

Alle städtischen Bäume müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig auf Ihre Verkehrssicherheit überprüft werden. Diese Baumkontrollen werden durch geschultes Personal nach den derzeit anerkannten Richtlinien durchgeführt.

 

Als Ergebnis der diesjährigen Regelkontrollen müssen in den Herbst- und Wintermonaten, jedoch spätestens Ende Februar 2019 insgesamt 20 Baumfällungen vorgenommen werden. In der als Anlage beigefügten Aufstellung sind alle Bäume mit Standort, Baumart und Grund der Fällung sowie Angaben zur Nachpflanzung aufgeführt. Erfasst sind hier alle Bäume, die den in der Baumbilanz bereits genannten Kriterien entsprechen.

 

Grundsätzlich wird von der Verwaltung eine artgleiche Ersatzpflanzung am vorherigen Standort angestrebt, sofern die fachlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Standortbedingungen sind hierbei von entscheidender Bedeutung. Ziel ist eine standortgerechte Pflanzung, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten. Die Voraussetzung für eine Nachpflanzung am vorherigen Standort ist vor allem dann nicht gegeben, wenn die Fällung aus Gründen der Bestandspflege erfolgt. Dies ist der Fall, wenn sich Bäume durch Engstand gegenseitig im Wuchs behindern oder verdrängen. Die Ersatzpflanzung muss dann an einem anderen Ort erfolgen. Die Baumart und der Standort dieser Ersatzpflanzung können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht benannt werden, da die Planungen für die kommende Pflanzperiode noch nicht abgeschlossen sind.

 

Die Verwaltung wird dem Bau- und Umweltausschuss wie in den Vorjahren eine abschließende Baumbilanz nach Abschluss der Pflanzperiode vorlegen. Darin enthalten sind auch alle weiteren Baumfällungen, die auf Grund akuter Verkehrsgefährdung bzw. im Zuge von Baumaßnahmen unterjährig vorgenommen werden mussten. Grundsätzlich wird für jede Baumfällung ein entsprechender Ausgleich geschaffen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter

 

 

 

Anlagen:

 

1. Baumbilanz – Fällungen 2017/2018

2. Baumbilanz – Pflanzungen 2017/2018

3. Baumfällungen Herbst/Winter 2018/2019