Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, von einer Rüge der Protokollierung des Tagesordnungspunktes 5 der Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2018 abzusehen, da der Beschluss als solches zutreffend wiedergegeben wurde und die Wiedergabe möglicherweise unscharfer Diskussionsbeiträge ohne Relevanz auf den Beschluss ist.
Sachverhalt:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Änderung der Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2018, TOP 5 – Konzeption Halle 9. Die erbetenen Änderungen betreffen nicht den Beschluss als solches sondern den Teil der Wortbeiträge.
Gem. § 52 GO und der entsprechenden Regelung in der
Geschäftsordnung des Rates, hier § 21, sind in Niederschriften neben den
formalen Angaben zu Sitzungsteilnehmern, Tag und Ort der Sitzung,
Beratungsgegenstand und gestellten Anträgen die gefassten Beschlüsse
aufzunehmen. Eine verbindliche Aufnahme von Erklärungen einzelner Sitzungsteilnehmer
sieht die Geschäftsordnung des Rates nur vor, wenn diese ausdrücklich zur
Niederschrift gegeben werden.
In der Praxis werden von den Schriftführern bei wichtigen
Punkten auch Wortbeiträge wiedergegeben. Da die Stadt keine ausgebildeten Schriftführer
beschäftigt und die betroffenen Mitarbeiter häufig auch sachlich nicht mit den
erörterten Themenstellungen befasst sind, kann es dabei zu Unschärfen in der
Wiedergabe von Ausführungen kommen. Diese sind vermeidbar, wenn man sich auf
die gesetzlichen Vorgaben wie oben ausgeführt
beschränkt.
Ein einmal unterzeichnetes Protokoll kann nachträglich nicht
mehr geändert werden. Ist der Rat oder ein Ausschuss der Auffassung, dass ein
Beschluss fehlerhaft protokolliert ist, kann er dies nur durch Beschluss
feststellen. Im konkreten Fall wird der Beschluss als solches nicht gerügt.
Verantwortlich für die Niederschrift ist ausschließlich der
Schriftführer, der dieses durch seine Unterschrift dokumentiert. Darüber hinaus
ist beim Haupt- und Finanzausschuss nur die Bürgermeisterin zeichnungsbefugt.
Die Niederschrift kann gegen den Willen der Unterzeichnenden nicht geändert
werden. Der Rat bzw. im vorliegenden Fall der Ausschuss kann durch Beschluss
einen Fehler rügen, wobei die Rüge Bestandteil der Niederschrift über die
Sitzung wird.
Da die mündlichen Erläuterungen ohne Auswirkungen auf den
Beschluss sind, und dieser zutreffend wiedergegeben wurde, empfiehlt die
Unterzeichnerin von einer Rüge abzusehen.
Nachrichtlich wird darauf hingewiesen, dass die
Unterzeichnerin angeboten hatte, die Anmerkungen der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen zum Druckexemplar der Niederschrift in die Akte zu nehmen. Seitens der
Fraktion wurde auf eine Protokolländerung bestanden.
Die Thematik als solche – Konzeptentwurf für eine externe Bewirtschaftung der Halle 9 – ist Gegenstand der heutigen mit einer Beratungsvorlage hinterlegten Sitzung.
Alternativen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Protokollierung des Tagesordnungspunktes 5 der Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2018 im Teil der Wortbeiträge zu rügen.