Betreff
Weiteres Vorgehen bei den Planungen der Knotenpunkte Schloßstraße/Xantener Straße und Schloßstraße/Osterather Straße
Vorlage
FB5/0259/2018
Art
Informationsvorlage

Die Knotenpunkte Xantener Straße / Schloßstraße und Schloßstraße / Osterather Straße werden derzeit mittels Ampel bzw. Vorfahrtsregelung geregelt. Um eine Verkehrsführung mittels Kreisel umzusetzen, werden folgende nächste Schritte eingeleitet.

 

Ausgangslage:

 

Die Xantener Straße (L137) im Ortsteil Strümp geht nördlich in die Uerdinger Straße und südliche in die Moerser Straße über. Sie verbindet die Ortsteile Lank-Latum und Büderich. Sie ist die Verbindungsachse zur A 44 (Anschlussstelle Lank-Latum). Bei Stau auf der A57 wird u.a. die Xantener Straße als Ausweichroute benutzt.

 

Die Schloßstraße (L386) stellt die Verkehrsbeziehung von Strümp nach Bösinghoven und Krefeld- Oppum dar.

 

Rund 120m von der Xantener Straße entfernt ist die Schloßstraße an die Osterather Straße (L154) angebunden. Die Osterather Straße bildet die Verkehrsachse Osterath-Strümp.

 

Der Knotenpunkt Xantener Straße / Schloßstraße ist mit einer Ampel geregelt. Beide Straßen sind zweispurig und im Bereich der Einmündung mit einer Linksabbiegespur aufgeweitet. Der Knotenpunkt Schloßstraße / Osterather Straße ist durch eine Vorfahrtsregelung geregelt. Auch hier ist die Schloßstraße im Kreuzungsbereich mit einer Linksabbiegespur aufgeweitet.

 

Am Knotenpunkt Xantener Straße / Schloßstraße wurde ein Unfallschwerpunkt festgestellt. Die Unfälle sind ausschließlich auf Konflikte zwischen einem Linksabbieger und einem auf der Fahrbahn entgegenkommenden Fahrzeug zurückzuführen. Durch eine zusätzliche Signalisierung für den Linksabbieger auf der Xantener Straße wird hier der Unfallschwerpunkt beseitigt. Zusätzlich wird zukünftig die Ampel vollverkehrsabhängig gesteuert. Das heißt, dass die Ampel zukünftig die reellen Verkehrsbelastungen berücksichtigt und nicht wie bisher nur nach einem fest ablaufenden Programm gesteuert wird. Neben weiteren Verbesserungen an der Ampelsteuerung ist dadurch zu erwarten, dass die Leistungsfähigkeit der Ampel erhöht und damit Rückstaus gemindert werden. Straßen NRW sicherte die Umrüstung für Herbst 2018 zu.

 

Am Knotenpunkt Schloßstraße / Osterather Straße wurde ein Unfallschwerpunkt bereits beseitigt. Hauptsächlich sind hier Unfälle zwischen Linksabbieger und Radfahrer verzeichnet worden. Hier wurde als Lösung der Fahrradfahrer an der Querung untergeordnet, der Radfahrer ist also wartepflichtig. Seit Einführung dieser Regelung wurde kein derartiger Unfall mehr registriert.

 

Im Bereich der Knotenpunkte gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Unangepasste Geschwindigkeit war bei beiden Unfallschwerpunkten nicht unfallursächlich. Eine Geschwindigkeitsmessung 2017 in der Schloßstraße ergab eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 48 km/h.

 

Die Straßenverkehrsordnung sieht dort eine Anordnung von Tempo 30 km/h vor, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt, z.B. vor Alten- und Pflegeheimen. Das Blinden- und Altenheim in Meerbusch Strümp liegt in der Hinterbebauung der Xantener Straße. Ein unmittelbarer Zugang zur Xantener Straße besteht nicht. Ein Zugang ist nur über die Helen-Keller-Straße (Tempo 30 Zone) nach ca. 50 m möglich. Eine Querung der Xantener Straße ist unmittelbar über eine Fußgängerquerung möglich. Des Weiteren ist im nördlichen Teil der Xantener Straße (Kreuzung Schloßstraße) das Queren über eine Lichtsignalanlage möglich (mit Blindensignalisierung nach Ampelumbau). Das gleiche ist auf der südlichen Seite an der Kreuzung Buschstraße möglich (mit Blindensignalisierung). Beide sicher geführten Querungen sind nach ca. 200 m über einen gemeinsamen Geh- und Radweg zu erreichen. In einem Gespräch mit den Kleenen Strömper wurde nochmals festgehalten, dass eine Reduzierung auf Tempo 30 auf der Xantener Straße begrüßenswert sei. Um eine Anordnung auf Tempo 30 zu ermöglichen, ist die Verwaltung noch im Gespräch mit der Kreispolizeibehörde um dann gegebenenfalls eine Anordnung rechtssicher durchführen zu können.

 

Durch eine Verkehrsführung mittels Kreisel soll die Verkehrssituation (hauptsächlich der Rückstau, die Unfallhäufigkeit und Geschwindigkeiten) an den zwei Knotenpunkten entspannt werden.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Alle drei Straßen sind Landesstraßen und unterstehen dem Straßenbaulastträger Straßen NRW.

Das heißt, dass Straßen NRW grundsätzlich für die Planung und den Bau einer neuen Verkehrsführung zuständig ist.

 

Gespräche mit Straßen NRW, der Verwaltung und den Vertretern der Interessengemeinschaft „Kleene Strömper“ haben stattgefunden. Ergebnis dieser Gespräche ist, dass Straßen NRW bereit ist, eine Planungsvereinbarung zu schließen. Diese regelt, dass die Stadt selbst die Planung der Kreisverkehre beauftragt und finanziell in Vorleistung geht. Straßen NRW kann so bei freien Ressourcen und entsprechender Priorität die Kreisverkehre bauen.

 

Dabei wird in zwei Schritten vorgegangen. Als erster Schritt wird das Planungsbüro beauftragt, auf Grundlage einer zielgerichteten Verkehrszählung eine Verkehrsuntersuchung und konzeptionelle Vorplanung zu erstellen. Dabei sollen die wesentlichen Kriterien für die Priorisierung bei Straßen NRW erarbeitet werden. Hierzu zählen insbesondere die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes und die Verbesserung der Verkehrsprobleme. Zudem ist eine Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile einer Ampel und eines Kreisverkehres vorzunehmen. Da die zwei Knotenpunkte im direkten Einflussbereich der 4 umliegenden Ampeln (2x Anschlussstelle Lank-Latum, Buschstraße und Bergfeld) stehen und diese inzwischen koordiniert geschaltet sind, ist auch dieser Aspekt zu untersuchen. Auf dieser Grundlage kann dann mit Zustimmung von Straßen NRW die Entwurfsplanung der Kreisverkehrslösung erstellt werden.

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2018 im Produkt 120 541 010 (Straßen, Wege, Plätze) beim Sachkonto 5431 000 (Geschäftsaufwendungen) mit 50.000 € zur Verfügung.


In Vertretung

 

gez.

 

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter