1. Vorstellung der Straßenplanung
2. Einleitungsbeschluß nach § 125 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorgestellte Ausbauplanung für Straße „Stichweg Necklenbroicher Straße 77-81“ in Meerbusch-Büderich zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Einleitung des Genehmigungsverfahrens nach § 125 (2) BauGB für die Straße „Stichweg Necklenbroicher Straße 77-81“. Als Form der Bürgerbeteiligung wird eine öffentliche Auslegung (zwei Wochen) mit vorausgehender Anliegerinformation beschlossen.
Sachverhalt:
Bei der Straße „Stichweg Necklenbroicher Straße 77-81“ handelt es sich um eine Erschließungsanlage, die bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht endgültig hergestellt ist. Die Fahrbahnoberfläche der Straße „Stichweg Necklenbroicher Straße 77-81“ weist einen sehr schlechten Straßenzustand auf. Es ist eine nicht einheitliche Schwarzdecke und eine wassergebundene Mineralschotterfläche vorhanden, mit einem zum Teil beidseitig angelegten Kies/Schotterstreifen sowie einzelnen Straßenabläufen zur Entwässerung.
Seitens der Eigentümer der anliegenden bebauten Grundstücke ist zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Erschließung der betroffenen Grundstücke auch bei schlechtem Wetter der Wunsch an die Verwaltung herangetragen worden, die Straße auszubauen.
Da für die erstmalige, endgültige Herstellung der Straße „Stichweg Necklenbroicher Straße 77-81“ kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt, ist für den Straßenausbau eine Genehmigung nach § 125 (2) BauGB erforderlich. Um das Baurecht für die Straße „Stichweg Necklenbroicher Straße 77-81“ zu erhalten, muss eine Genehmigung nach § 125 (2) BauGB erwirkt werden.
Für den Straßenausbau bzw. die Neuanlage der Nebenanlagen der Straße „Stichweg Necklenbroicher Straße 77-81“ ist eine Ausbauplanung durch die Verwaltung erstellt worden und dient als Diskussionsgrundlage für die Anliegerbeteiligung:
Standardausbau als verkehrsberuhigter Bereich in der Qualität eines Wohnweges mit folgendem Querschnitt:
- ca. 3,50 m bis 5,0 m breite Verkehrsfläche in Pflasterbauweise mit Mittel- und Seitenrinne zur Entwässerung
Die Planung wird im Detail in der Ausschusssitzung erläutert.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Durch das Verfahren zur Herstellung des Baurechts nach § 125
(2) BauGB entstehen keine Kosten. Im Haushalt stehen die entsprechenden Mittel
für die Erstellung der Erschließungsanlage zur Verfügung. Ebenso sind
entsprechende Einnahmen in Höhe von 90 % der beitragsfähigen Ausbaukosten
veranschlagt.
Alternativen:
Kein Ausbau der Straße „Stichweg Necklenbroicher Straße 77-81“ und Beibehaltung des bisherigen Zustandes mit hohem Unterhaltungsaufwand.