Betreff
Konzeptentwurf für eine externe Bewirtschaftung der Halle 9 auf dem Stoessel-Gelände
Vorlage
DezII/0815/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, ein Interessenbekundungsverfahren für eine externe Bewirtschaftung der Halle 9 als Gemeinweseneinrichtung auf dem Stoessel-Gelände einzuleiten.

 

2.         Der städtische Zuschuss ist an den externen Betreiber der Halle 9 ausschließlich zur anteiligen Übernahme der Vorhaltekosten (Miet- / Betriebskosten) unter der Voraussetzung zu gewähren, dass für Veranstaltungen von in der Stadt Meerbusch aktiven Vereinen, für vom Kinder- und Jugendförderplan anerkannte, förderfähige Jugendprojekte und der Stadt Meerbusch Nutzungszeiten ermöglicht werden.

 

3.         Die Gewährung des städtischen Zuschusses in Höhe von 50% der Vorhaltekosten erfolgt bis zum Jahresbetrag von 30.000 Euro durch den externen Betreiber der Halle 9 als Gemeinweseneinrichtung für die Einräumung von 30 Wochenendtagesterminen im Jahr (20 Wochenendtermine für Kultur- / Brauchtumspflege und Jugendprojekte, 10 Termine für die Stadt Meerbusch). Für die Durchführung von Jugendprojekten sollen 30.000 Euro im Haushalt 2019 zur Verfügung gestellt werden.

 


Sachverhalt:

 

Der HFWA hat am 21.06.2018 die Verwaltung beauftragt, einen Konzeptentwurf für den Betrieb der Halle 9 auf dem Stoessel-Gelände zu erarbeiten. Als Ziel sollte der Erhalt der Halle 9 als Gemeinweseneinrichtung sein. Für die Gewährung eines anteiligen städtischen Zuschusses zu den Vorhaltekosten (Miet- / Betriebskosten der Halle 9) soll es in der Stadt Meerbusch aktiven Vereinen der Kultur- / Brauchtumspflege, Trägern von Projekten nach dem Kinder- und Jugendförderplan und der Stadt Meerbusch ermöglicht werden, Nutzungszeiten in der Halle 9 eingeräumt zu bekommen. Eine städtische Bezuschussung von möglichen privaten oder privatwirtschaftlichen Nutzungen in der Halle 9 soll ausgeschlossen sein. Das zukünftige Bewirtschaftungskonzept sollte daher die städtischen Nutzungsinteressen (Kultur- / Brauchtumspflege durch in Meerbusch aktive Vereine, Projekte zur offenen Kinder- und Jugendarbeit und Veranstaltungen der Stadt Meerbusch) und die durch den städt. Zuschuss zu steuernden, betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen externen Betreiber festlegen.

 

Um einen vertretbaren Rahmen für den städtischen Zuschuss zu entwickeln, könnte über ein Interessenbekundungsverfahren ein eigenverantwortlich handelnder Betreiber für die Halle 9 gesucht werden, dessen betriebswirtschaftliches Risiko durch eine regelmäßige Einnahme (anteiliger, anlassbezogener städt. Zuschuss) gemindert würde, bei gleichzeitiger Einräumung von Nutzungszeiten in der Halle 9 entsprechend den städtischen Interessen. Nach dem bisherigen Bewirtschaftungsprofil fielen in den Jahren 2014  49.090,94 €, 2015  51.245,39 € und 2016  69.530,67 € an Vorhaltekosten für die Halle 9 an.

 

Durch die kontinuierliche Nachfrage von Kultur- / Brauchtumsveranstaltungen im JuCa wurde der hierzu bestehende Bedarf ausreichend durch die Praxis nachgewiesen. Ein weiterer Konzeptbaustein der Halle 9 sollen die Projekte von Trägern in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für ein Bewirtschaftungskonzept sein.

 

Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die hierzu auch im Jugendhilfeausschuss zu beratenden jugendfachlichen Konzeptanteile.

 

 

1.              Welche Auswirkungen hat der Wegfall des JuCa für die Meerbuscher Jugendhilfelandschaft im Allgemeinen und für die „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ im Besonderen?

Aus Sicht des Jugendamtes muss festgestellt werden, dass die seinerzeitigen Erwartungen an eine neue Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Meerbusch leider nicht in Erfüllung gegangen sind. Mit der Einrichtung des JuCas sollte ein Angebot für junge Menschen geschaffen werden, das die Ergebnisse der Sozialraumrecherche der FH Düsseldorf, der durchgeführten Befragungen und Beteiligungen der jungen Menschen einbeziehen und auch jene Jugendlichen ansprechen sollte, die die sonstigen etablierten Angebote der Einrichtungen nicht oder nicht mehr aufsuchen.

 

Vor allem sollte der Eventcharakter des Angebots als Anziehungspunkt fungieren und darüber das JuCa für eine breite Nutzergruppe zugänglich machen. Natürlich gab es im JuCa zahlreiche Angebote, die im Einzelfall auch gut von der jeweiligen Zielgruppe angenommen wurden. Allerdings war die Inanspruchnahme, letztlich auch vor dem Hintergrund des finanziellen Aufwandes aus dem Jugendetat, zu gering.

 

Insbesondere die Erwartungen an eine durch Pädagogik und Partizipation getragene, kontinuierliche Jugendarbeit konnten im JuCa – vor dem Hintergrund des überwiegend nicht regelmäßig anwesenden Publikums, der nicht vorhandenen „Basis“ an Kindern und Jugendlichen, auf die aufgebaut werden konnte und des ständig wechselnden pädagogischen Personals – nicht erfüllt werden. Zudem waren auch die Öffnungszeiten aufgrund von Vermietungen nicht immer so verlässlich, wie Jugendliche es sich wünschten.

 

Aus heutiger Sicht muss hinterfragt werden, ob das JuCa die Erwartungen überhaupt hätte erfüllen können. Wollen junge Leute überhaupt in ein „Jugendcafé“ gehen, um dort an Events teilzunehmen? Oder stellt nicht der Besuch einer „richtigen“ Kneipe oder der Düsseldorfer Altstadt den viel größeren Reiz dar? Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass sich ein, von einem Jugendhilfeträger betriebenes „Jugendcafé“, an die Regelungen des Jugendschutzes hält und genau das in den Augen von vielen Jugendlichen das Ausschlusskriterium ist, dorthin zu gehen.

 

Der Wegfall des JuCas bedeutet für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Meerbusch daher zunächst nur den Wegfall von „Events“. Aber als eine reine Eventlocation für die Zielgruppe der Jugendlichen zeigte sich die Einrichtung als deutlich überdimensioniert.

 

Für die Umsetzung des JuCa wurden Einschnitte in der kleinräumigen und beziehungsgestützten pädagogischen Arbeit gemacht. Im Vorfeld der Umsetzung des JuCa wurden die teil offenen Türen in Bösinghoven, Osterath (kath. Kirchengemeinde), Strümp (Jugendinitiative) aufgegeben bzw. nicht mehr weiterentwickelt. Diese hatten über viele Jahre ihre Zielgruppe und wurden auch entsprechend genutzt. Den Jugendlichen dieser Einrichtungen war nicht ausschließlich an „Events“ gelegen, sie kamen dorthin, um mit ihren Freunden freie Zeit zu verbringen und durch einen „Betreuer“ Unterstützung und Hilfestellung für ihre Anliegen zu erhalten.

 

 

1.1       Welche Entwicklung braucht die Jugendarbeit in Meerbusch künftig?

Auch in Meerbusch zeigt sich, dass die Bedeutung außerfamiliärer Bildungs- und Betreuungseinrichtungen vom frühen Kindesalter bis hin zur Sekundarstufe zunimmt. Die zeitliche Verweildauer in Einrichtungen und die damit verbundene Bildung und Erziehung in öffentlicher Verantwortung nimmt zu. Vor diesem Hintergrund hat auch die Offene Kinder- und Jugendarbeit eine wichtige Funktion, die eigenständige Bildungsprozesse anregt, deren Bildungsverständnis sich jedoch nicht aus der Schule ableiten lässt. Es sind Prozesse der Selbstbildung und der eigenständigen Aneignung, die nicht in systematischen Strukturen stattfinden, die Kinder und Jugendliche aber befähigen, sich selbst zu entdecken und sich aktiv mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen. Sie lernen, selbstständig und als eigenständige Persönlichkeit zu handeln, die Persönlichkeitsentwicklung wird dadurch gefördert. Dieses Lernen erfolgt freiwillig und wird im Sinne einer gelebten Partizipation aktiv mitgestaltet. Jugendliche und junge Erwachsene werden eng in die Arbeit und Programmentwicklung eingebunden.

 

Dabei lebt die traditionelle Jugendarbeit insbesondere von der Beziehungsarbeit des handelnden Sozialpädagogen. Offene Kinder– und Jugendarbeit will mit pädagogisch anregenden Angeboten die Entwicklung junger Menschen positiv begleiten. Z.B. die kirchlichen Träger bauen dabei insbesondere auf ihre Jugendarbeit mit den Kommunionkindern und den Konfirmationsjugendlichen auf. Diese „Basis“ an Kindern und Jugendlichen nimmt an den unterschiedlichsten Angeboten teil und zieht weitere Freunde, Klassenkameraden etc. in die Angebote mit hinein. In der Folge übernehmen diese Kinder und Jugendlichen später als sog. „Teamer“ in den Einrichtungen wichtige Funktionen und leiten selber wieder jüngere Kinder an. Die Teamer sind wichtige Multiplikatoren für gelebte Partizipation.

 

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit stellt daher die Räume – auch im Sinne von Handlungsräumen – für diese Arbeit bereit. Dabei sollte sie flexibel auf die jungen Leute zugehen, insbesondere da die Zeitfenster von Kindern und Jugendlichen für außerschulische Angebote immer kleiner werden und sich die Kinder- und Jugendarbeit dabei auch noch gegen ein fast unüberschaubares mediales und sonstiges kommerzielles Freizeitangebot durchsetzen muss.

 

Neben der „traditionellen, stationären“ Jugendarbeit konnten wir zwischenzeitlich mit einem mobilen und flexiblen Konzept, das sehr schnell auf veränderte Bedarfe reagieren kann, ein weiteres positives Standbein in der hiesigen Jugendarbeit entwickeln. Dieser Ansatz wird durch das mobile offene Angebot von „Karibu“ bereits etabliert. Wir sind zudem in Gesprächen mit der Ev. Kirchengemeinde Osterath, um mit der personellen Veränderung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Frühjahr 2019 einen neuen, flexibel und mobiler gestalteten Weg einschlagen zu können.

 

Entscheidend für die weitere Planung und Entwicklung ist, dass die Kinder und Jugendlichen in ganz Meerbusch weiterhin ein verlässliches Angebot mit verlässlichen Ansprechpartnern vorfinden. Es wird immer so sein, dass Jugendliche in Meerbusch auch gut aufwachsen, ohne ein Angebot der Jugendarbeit in Anspruch genommen zu haben. Gleichwohl ist es unsere Aufgabe als öffentlicher Träger der Jugendhilfe, in der Jugendarbeit ein Angebot vorzuhalten, das Kindern und Jugendlichen bei allen kleineren und auch größeren Sorgen und Nöten des Alltags Hilfestellung leistet, ihnen Raum zur Entwicklung bietet und die Freizeiterlebnisse und das Freizeitverhalten positiv beeinflusst. Zudem besteht gem. SGB VIII § 11 eine gesetzlich vorgegebene Verpflichtung, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen.

 

Dieser Verpflichtung ist die Stadt Meerbusch bisher stets nachgekommen und sollte daher auch weiterhin die bestehenden und gut funktionierenden Angebote fördern, stärken und Raum für Weiterentwicklung bieten.

So besetzt z.B. die Arche Noah ein ganz spezielles Feld, die tiergestützte Kinder- und Jugendarbeit, das es so nur einmal in Meerbusch und der näheren Umgebung gibt.

 

Der städt. Abenteuerspielplatz leistet in einem Umfeld, in dem viele Familien mit schwierigen Lebensbedingungen belastet sind, wertvolle, verlässliche pädagogische Arbeit und begleitet Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung.

 

Die Angebote der Jugendeinrichtungen „Oase“ und „Katakombe“ sollten sich weiterentwickeln können – ohne dabei jedoch auf ihre „Klassiker“ (z.B. sehr beliebte Ferienmaßnahmen) verzichten zu müssen.

 

Neue Konzepte, wie z.B. die Mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit „Karibu“ brauchen Chancen, sich zu etablieren und im Gesamtgefüge der Kinder- und Jugendarbeit in Meerbusch zu positionieren.

 

All dies bedarf einer sachgerechten und verlässlichen finanziellen Förderung.

 

 

1.2       Was sollte von der  Programmatik für die Jugendarbeit bzw. für Jugendliche in der Halle 9       erhalten werden?

Seit seinem Bestehen wurde das „JuCa“ mit seinem Parallelangebot „Halle 9“ sehr gut von den verschiedensten Nutzergruppen, wie zum Beispiel Vereinen und Verbänden, zu Tagungszwecken und für Veranstaltungen zu unterschiedlichsten Gelegenheiten, angenommen. Auch die Stadt Meerbusch nutzt die vorhandenen Räumlichkeiten gerne für Veranstaltungen.

 

Ein kommerzieller Betreiber muss für diese Veranstaltungen marktgerechte (Getränke-) Preise nehmen, um kostendeckend arbeiten zu können. Eine Subventionierung von Getränken durch städt. Fördermittel erscheint zudem nicht angemessen. Subventioniert werden könnten durch städt. Zuschüsse hier bestenfalls anfallende Vorhaltekosten, um das Meerbuscher Vereinsleben zu unterstützen.

 

Veranstaltungen im musisch kulturellen Bereich wie z.B. Konzerte, Disco, Lesungen, poetry-slam oder Kabarett könnten auch vom Betreiber selbst – auch für ein junges Publikum – angeboten werden, wie z.B. in einer Szenekneipe. Solche Angebote können allerdings auch im Rahmen eines päd. Programms von Vereinen und Trägern der Jugendhilfe initiiert werden. Die bisher sehr beliebte „Kinderdisco“ am Sonntag, die zahlreiche Kinder anzog und die in der großen Halle stattfand – während sich die Eltern im Bistro treffen konnten – könnte z.B. vom zukünftigen Betreiber fortgeführt werden.

 

Wenn für Meerbusch festgestellt wird, dass es an einem Saal bzw. Veranstaltungsort fehlt, der für Zwecke der Kultur- / Brauchtumspflege, mögliche Großveranstaltungen der Jugendarbeit zur Verfügung steht, sollte das Ziel sein, die „Halle 9“ als reinen Veranstaltungsort zu erhalten - auch für einzelne Angebote der Kinder- und Jugendarbeit.

Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass insbesondere die kirchlichen Träger einen begrenzten Zuständigkeitsbereich – das jeweilige Gemeindegebiet – haben. Auch bisher schon wäre es möglich gewesen, Veranstaltungen im JuCa durchzuführen. Diese Möglichkeit wurde nicht genutzt, da z.B. Büdericher Kinder und Jugendliche auch Angebote in Büderich wahrnehmen wollen und der Träger ebenfalls ein Interesse daran hat, diese Kinder und Jugendlichen an sich zu binden und Veranstaltungen vorzugsweise im eigenen Hause durchführt.

 

Projekte in Kooperation zwischen den verschiedenen Einrichtungen sind im Einzelfall denkbar. Dies erscheint im Zuge der Neuausrichtung der gesamten Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Meerbusch, hin zu mehr mobilen und flexibleren Angeboten, sicherlich sinnvoll. Ob dies genutzt wird, ist im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen jedoch fraglich. Diesbezügliche Erwartungen sollten nicht allzu hoch ausfallen.

 

 

1.3       Unter welchen Voraussetzungen könnten Räumlichkeiten von unterschiedlichen Gruppen      genutzt werden?

1.         Träger der Jugendarbeit: Die Träger der Offenen Jugendarbeit Oase, Katakombe oder Karibu könnten die Räume für Events nutzen. In der Vergangenheit war dies auch möglich, ist jedoch nur marginal in Anspruch genommen worden.

2.         Jugendverbände: Auch die Jugendverbände (z.B. Jugendfeuerwehr, Pfadfinder, Jungschützen, kath. Jugend) sollten die Räume für (größere) Vereinsveranstaltungen oder besondere Events nutzen können.

3.         Projekte: Immer wieder finden sich Gruppierungen für, teils zeitlich befristete Projekte zusammen. Soweit hier eine besondere Lokalität wie die Halle 9 benötigt wird, wäre dies zuträglich.

4.         Auch kulturelle Projekte mit und für Kinder und Jugendliche – wie etwa Theaterprojekte oder Kulturrucksack – sollten die Halle 9 wie bisher nutzen können.

 

 

1.4       Welche Voraussetzungen müssen seitens der Stadt bzw. in den Förderbedingungen des           Jugendamtes geschaffen werden?

Eine Vollfinanzierung der Gemeinweseneinrichtung „Halle 9“ soll nicht mehr erfolgen. Vielmehr sollte es darum gehen, für die Bürger der Stadt und das Meerbuscher Vereinsleben einen gemeinwesenorientierten Mehrwert zu erhalten. 

 

Dem künftigen Betreiber ist insoweit ein gewisses unternehmerisches Risiko zu nehmen, ohne ihn aus seiner selbstständigen, wirtschaftlichen Verantwortung zu entlassen, deshalb sollte er über einen privatrechtlichen Mietvertrag die Räume selbst anmieten. Über eine Vereinbarung/Vertrag mit der Stadt würden dann die Bedingungen zu klären sein, aufgrund derer eine städtische Zahlung geleistet würde, die eine Vorhaltung der Räume für von städtischer Seite gewünschte, förderungswürdige Veranstaltungen möglich macht.

 

Vorhaltekosten sind die Miet- / Betriebskosten des Mietobjektes. Der Betreiber hätte dazu seinerseits ein betriebswirtschaftliches Konzept vorzulegen, das einen rentablen Betrieb ausweist, unter Berücksichtigung einer städtischen Pauschale. Das künftige Betriebskonzept sollte daher insbesondere die städtischen Nutzungsinteressen und die, durch den Zuschuss zu steuernden, betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen Kooperationspartner als Betreiber festlegen.

In der Vereinbarung um die städtische Pauschale wäre zu regeln, wie viele Veranstaltungen zu günstigeren Konditionen jährlich in der Halle 9 stattfinden könnten. Darunter fielen u.a. auch Veranstaltungen der Jugendarbeit.

Hier bedarf es einer klaren Definition was unter „Jugendarbeit“ zu verstehen und somit eine „förderfähige“ Veranstaltung ist. Gerade hierzu hat es in der Vergangenheit Unstimmigkeiten gegeben. So sind z.B. Stufenparties, die einzig und allein über einen möglichst hohen Getränkeverkauf zur Finanzierung des Abi-Balls dienen, zwar für die Zielgruppe „Jugendliche“ wichtig  – aber dennoch keine „Jugendarbeit“!

 

Für die als „Jugendarbeit“ definierten und anerkannten Veranstaltungen könnten dann Zuschüsse aus dem Jugendetat gewährt werden. Dazu wären die Fördermöglichkeiten der bisherigen „Projektförderung“ an die neue Situation anzupassen. Bisher werden Projekte mit max. 50 % der förderfähigen Gesamtkosten – max. jedoch 1.000 € - gefördert. Zukünftig sollte der Eigenanteil geringer ausfallen, eine 75 % Förderung wäre denkbar, die Förderhöchstsumme sollte beispielsweise auf 1.500 € erhöht werden. Der Zuschuss würde vom Jugendamt an den Träger der Maßnahme gezahlt, dieser müsste dann die durch städtischen Zuschuss ermäßigte Vorhaltekostengebühr an den Betreiber der Halle 9 abführen. Auch die bisherige Antragsfrist 31.03. sollte entfallen, Anträge sollten ganzjährig gestellt werden können.

 

Auch zu regeln wäre, mit welcher Vorlaufzeit „geförderte“ Veranstaltungen anzumelden sind, damit freie Zeiten rechtzeitig feststehen würden und vom Betreiber anderweitig (wirtschaftlich) genutzt werden könnten. Ebenso müssten klare Regeln erstellt werden, die für den (kurzfristigen) Ausfall von „geförderten“ Veranstaltungen greifen. Da erwartungsgemäß viele Veranstaltungen an Wochenenden stattfinden sollen, müsste auch hier klar geregelt werden, wie viele Wochenenden dem Betreiber auf jeden Fall für eigene Veranstaltungen belassen werden müssten, um die Wirtschaftlichkeit der Halle zu gewährleisten.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Für die Durchführung von Jugendprojekten in der Halle 9 sollen im Produkt 060.362.010, Sachkonto 5318.0000,  30.000 Euro für die Projektförderung zur Verfügung gestellt werden.

Die Zuschüsse zu den Vorhaltekosten in der Halle 9 sollen im Produkt 040.281.010, Kulturveranstaltungen und -förderungen, Sachkonto 5318.0000 in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Auswirkungen des zu beschließenden Konzeptentwurfes mit der vom Rat zu beschließenden Zuschussobergrenze sind im Haushalt 2019 zu berücksichtigen.

 


Alternativen:

 

Die Verwaltung wird kein Interessenbekundungsverfahren für eine externe Bewirtschaftung der Halle 9 auf dem Stoessel-Gelände einleiten.