Betreff
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP) - Stellungnahme der Stadt Meerbusch zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans NRW
Vorlage
FB4/0813/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt der Stellungnahme zum Änderungsverfahren des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen entsprechend der Anlage zur vorliegenden Vorlage zu.

 

 


Sachverhalt:

Die Landesregierung hat am 17. April 2018 Änderungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) genehmigt und ein Beteiligungsverfahren beschlossen.

 

In diesem Beteiligungsverfahren für den LEP NRW werden die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) beteiligt.

 

Der seit dem 8. Februar 2017 in Kraft getretene LEP soll punktuell geändert werden. Anlass sind veränderte politische Zielsetzungen der Landesregierung.

Hierzu zählt u. a. die Absicht für ländliche Regionen und Ballungsräume gleichwertige Entwicklungschancen zu gewährleisten. Den Kommunen soll mehr Flexibilität und Entscheidungskompetenzen bei der Flächenausweisung geben werden, um bedarfsgerecht neue Wohngebiete und Wirtschaftsflächen, auch in Orten weniger als 2.00 Einwohner, festzulegen.

 

Der LEP enthält darüber hinaus neue Festlegungen zur Siedlungsentwicklung, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur verkehrlichen Infrastruktur und zur Rohstoffversorgung.

 

Die Verfahrensunterlagen können auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie Nordrhein-Westfalen https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung eingesehen werden.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine