Beschlussvorschlag:

 

1.            Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Übersicht der Zuschüsse an Verbände und Vereine im Jugendbereich zur Kenntnis.

 

2.            Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf der Vereinbarung mit der Arche Noah zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf Basis dieses Entwurfs Gespräche mit dem Träger zu führen und die Vereinbarung abzuschließen. Die Verwaltung ist berechtigt, notwendige Modifikationen vorzunehmen.

 


Sachverhalt:

 

1.1          Übersicht aller Zuschüsse an Verbände und Vereine im Bereich Jugend

 

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss der Rat der Stadt Meerbusch in seiner Sitzung am 04.07.2018, dass die der Leistung von Sach- und/oder Personalkostenzuschüssen zugrunde liegenden Vereinbarungen dem Hauptausschuss bzw. den jeweiligen Fachausschüssen vorzustellen sind.

 

Die dieser Vorlage beigefügten Tabellen sollen einen umfassenden Überblick über die Kernpunkte der aktuell im Jugendbereich an Verbände und Vereine gezahlten Zuschüsse, der Fördermodalitäten und der Anforderungen an die Verwendungsnachweise geben. Die Vorgaben für Leistung und Prüfung der Verwendungsnachweise folgen dabei weitmöglich einem einheitlichen Schema.

 

Die Auflistung erfolgt nach folgenden Kriterien:

 

-       Zuschüsse nach Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch

-       Zuschüsse aufgrund von geschlossenen Vereinbarungen/Verträgen

-       Zuschüsse aufgrund besonderer Bedarfe.

 

Die noch abzuschließenden Vereinbarungen mit der Mobilen Offenen Kinder- und Jugendarbeit Karibu (TOP 2 der aktuellen Sitzung) und dem Verein Arche Noah e.V. (siehe Ziffer 2) sind nachrichtlich aufgenommen.

 

1.2          Übersicht aller freiwilliger Zuschüsse im Rahmen der Betriebskostenförderung an Träger von

Kindertageseinrichtungen

 

Die Stadt Meerbusch bietet das gesetzlich geförderte Betreuungsangebot für Kinder im Alter von
4 Monaten bis zum Schuleintritt infolge des gesetzlich normierten Subsidiaritätsprinzips nicht allein durch Kindertageseinrichtungen in städtischer Trägerschaft an, sondern mit Hilfe verschiedener freier Träger, die ebenfalls Kindertageseinrichtungen betreiben.

 

Jeden freien Träger trifft hierbei die grundsätzliche Verpflichtung des Gesetzgebers, prozentuale Anteile an den Betriebskosten (Kindpauschalen und ggf. Mietzahlungen) selbst zu erbringen. Für die Kirchen gilt ein Trägeranteil von 12 %, für sonstige freie Träger 9 % und für Elterninitiativen 4 %.

 

Da nicht in allen Fällen die Trägeranteile vollständig erbracht werden können, wurden in der Vergangenheit individuelle Vereinbarungen zur freiwilligen Bezuschussung der Trägeranteile zwischen der Stadt Meerbusch und den betreffenden freien Trägern geschlossen, deren Inhalte der beigefügten Auflistung der freiwilligen Zuschüsse für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen zu entnehmen sind.

 

 

2.            Vereinbarung mit der Kinder- und Jugendfarm Arche Noah e.V.

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfahl dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 20.02.2018, die Personalkosten für eine hauptamtliche Kraft bei der Arche Noah mit 83 % dieser Kosten zu fördern und eine entsprechende Vereinbarung mit der Arche Noah abzuschließen.

 

Die Arche Noah erhält bisher einen Pauschalzuschuss zu den Honorarkosten des pädagogischen Personals und den Sachkosten der Einrichtung in Höhe von 25.000 € jährlich. Initiatorin und treibende Kraft des Streichelzoos ist bislang Frau Hildegard Miedel, die sich aufgrund ihres Alters aus der operativen Verantwortung der Einrichtung zurückziehen möchte, um diese in jüngere, hauptamtliche Hände zu legen. Der zusätzliche Personalkostenzuschuss soll 83 % der Kosten einer Einrichtungsleitung, max. 39.000 € / Jahr, betragen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat diese Förderung in seiner Sitzung am 07.03.2018 beschlossen und die Verwaltung mit dem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung beauftragt.

 

Der mit Service Recht abgestimmte Entwurf der Vereinbarung ist dieser Vorlage beigefügt. Mit dem Träger Arche Noah e.V. steht noch ein abschließendes Gespräch zu Einzelfragen aus.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Der Beschluss über die Förderung in Höhe von max. 39.000 € / Jahr wurde bereits in der Sitzung vom 07.03.2018 getroffen. Die Mittel sind in Produktsachkonto 060 362 010 – 53180000 bereit zu stellen.

 


Alternativen:

./.