Betreff
Integriertes Klimakonzept - Förderung eines Klimamanagers
Vorlage
FB1/300/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, fristgerecht bis zum 31.3.2012 den Förderantrag für einen ab 1. Januar 2013 zu beschäftigenden Klimaschutzmanager zu stellen.

Die Einstellung soll zunächst für 3 Jahre befristet werden.

 

 


Sachverhalt:

 

Derzeit wird für die Stadt Meerbusch ein Integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet, dessen Fertigstellung im Juni zu erwarten ist. Aufgrund der bisherigen Teilergebnisse einschließlich der durchgeführten Workshops und der Beratungen im Klimabeirat ist bereis jetzt erkennbar, dass aufgrund der Komplexität und des Umfangs der voraussichtlich empfohlenen Maßnahmen personelle Unterstützung im Umweltbereich erforderlich wird.

 

Die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten kann durch die Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers gewährleistet werden. Die Einstellung eines Klimaschutzmanagers wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Dauer von maximal drei Jahren mit höchstens 65 % der Personal- und Sachkosten gefördert

 

Voraussetzung für die Förderung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung ist ein abgeschlossenes  Klimaschutzkonzept sowie ein Beschluss des Rates über dessen Umsetzung und den Aufbau eines Controllingsystems. Unter dem Vorbehalt, dass der Rat nach Vorliegen des Konzeptes einen entsprechenden Beschluss fasst, sollte im Interesse einer schnellen und kontinuierlichen Umsetzung die Einstellung des Klimaschutzmanagers unmittelbar im Anschluss ab dem Jahr 2013 erfolgen. Die im Klimabeirat vom 22. Februar 2012 vertretenen sachkundigen Fraktionsmitglieder haben sich deshalb dafür ausgesprochen, die Verwaltung bereits jetzt zu beauftragen, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten.

 

Der Förderantrag kann jährlich nur bis zum 31. März gestellt werden, für die Einstellung ab 1. Januar 2013 ist also jetzt kurzfristig vorsorglich ein Förderantrag zu stellen, über den nach Vorliegen des erforderlichen Ratsbeschlusses zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes entschieden wird.

 

Eine Beratung erst während des Stellenplanes 2013 würde keine zügige Umsetzung des Integrierten Klimakonzeptes erlauben, da dann der Klimamanager erst 2014 eingestellt werden könnte. Auch eine Einstellung vor Förderzusage ist nicht möglich, da begonnene Maßnahmen nicht förderungsfähig sind.

 

Der Aufgabenkatalog und die dafür notwendige Qualifikation der Bewerber/innen werden erarbeitet, wenn das Integrierte Klimakonzept fertig gestellt ist. In vergleichbaren Städten erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 11 TVöD.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Personalkosten inkl. AG-Anteil zur Sozialversicherung: 53.000 Euro/a abzüglich 65% Förderung.