Betreff
Weiterentwicklung der Offenen und Mobilen Kinder- und Jugendarbeit
Vorlage
FB2/0808/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1. Förderung der Betriebskosten im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016 bis 2020

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Höhe der Betriebskostenförderung der Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit

 

·             Jugendzentrum Oase der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Hl. Geist

·             Jugendzentrum Katakombe der Ev. Kirchengemeinde Osterath

 

in den Jahren 2019 und 2020 bei den Förderbeträgen des Jahres 2018 zu belassen.

Die Förderung der „Oase“ der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Hl. Geist beliefe sich somit auf rund 8.820 € und die der „Katakombe“ der Ev. Kirchengemeinde Osterath auf rund 6.550 €.

 

 

2. Förderung der Programmkosten im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016 bis 2020

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Programmkosten für die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Oase und Katakombe in den Jahren 2019 und 2020 auf 5.500 € und für Karibu auf 6.000 € festzulegen.

 

 

3. Mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit „Karibu“ der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in Ergänzung des Beschlusses vom 27.06.2017, zunächst mit der Kirchengemeinde Hildegundis von Meer eine Vereinbarung in Ausführung des Beschlusses zu schließen. Die Verwaltung wird in Abänderung des Beschlusses beauftragt, mit dem Trägerwerk für kirchliche Jugendarbeit e.V. eine Leistungsvereinbarung nach folgenden Fördergrundsätzen im Entwurf vorzulegen, welche ab Betriebsübergang in Kraft treten:

 

1. es erfolgt eine Förderung der nachgewiesenen tatsächlichen Personalkosten von 85% ab Be-triebsübergang,

 

2. die bisherige Betriebskostenförderung wird ab 01.01.2019 auf eine Förderung der Sachkosten zur Unterhaltung des Fahrzeuges und der flexibel genutzten Räume an den Standorten Bösinghoven, Lank-Latum und Osterath umgestellt. Die Förderhöhe beträgt jährlich 8.280 €.

 

 

 

Hinweis: Mit den oben genannten Beschlüssen würden die Träger in der Förderung besser gestellt, eine entsprechende Änderung des Kinder- und Jugendförderplanes widerspricht somit nicht der angestrebten Planungssicherheit.

 


Sachverhalt:

 

1.    Förderung der Betriebskosten im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016 bis 2020

·             Jugendzentrum Oase der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Hl. Geist

·             Jugendzentrum Katakombe der Ev. Kirchengemeinde Osterath

 

Zur Förderung der Freien Träger der Jugendhilfe erstellt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Förderplan, der jeweils für eine Wahlperiode festgeschrieben wird. Dieser Plan beschreibt die Grundlagen der Jugendarbeit und legt die Fördergrundsätze und Fördermodalitäten der verschiedenen Zuschüsse fest. Der Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2016 – 2020 wurde vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 13.05.2015 und vom Rat der Stadt Meerbusch in seiner Sitzung am 21.05.2015 verabschiedet.

 

In den Förderrichtlinien ist u.a. die Betriebskostenförderung für die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit geregelt.

 

Die Betriebskostenförderung bis 2015 setzte sich aus einer nicht durch Sachargumente begründeten Fördersumme zusammen. Die anerkennungsfähigen Betriebskosten konnten mit bis zu 82% bezuschusst werden.

 

Mit der Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016 – 2020 wurde die Förderung an sachliche Gegebenheiten angepasst.

 

Zugrunde gelegt wurde der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes in der Fassung von 2014. Vom Jugendhilfeausschuss wurde eine Betriebskostenförderung in Höhe von 82% auf der Grundlage von Betriebskosten von 2,99 €/qm/Monat anerkannt. Diese wurden zur Berechnung des Betriebskostenzuschusses herangezogen.

 

 

Fläche ausschl.
Offene

Jugendarbeit
in qm

Fläche anteilig
Offene

Jugendarbeit

in qm

Verkehrsflächen zu 50%
in qm

Gesamt
qm

qm

x 2.99 €

x 12 Monate

x 82%

Kata-

kombe

168,25

8,37

45,92

222,54

6.547,48 €

Atrium

57,00

94,80

78,50

230,30

6.775,79 €

Oase

224,01

13,55

62,02

299,58

8.814,12 €

 

Durch die Berechnung reduzierte sich der Förderbetrag für die Betriebskosten der einzelnen Einrichtungen. Um die Folgen der Reduzierung für die Träger abzumildern, wurde der Förderbetrag über drei Jahre nach und nach angepasst.

Die finanziellen Auswirkungen der Neuberechnung der Betriebskostenbezuschussung für die einzelnen Träger stellten sich wie folgt dar:

 

 

Zuschuss
bis 2015

Zuschuss
2016

Zuschuss
2017

Zuschuss
2018

Katakombe

9.333,12 €

8.404,57 €

7.476,03 €

6.547,48 €

Atrium

9.596,39 €

8.656,19 €

7.715,99 €

6.775,79 €

Oase

12.230,67 €

11.091,82 €

9.952,97 €

8.814,12 €

 

Der Jugendhilfeausschuss hat mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendförderplans
2016 - 2020 diese Fördersummen beschlossen und entschieden, über die Betriebskostenförderung für die Jahre 2019 ff aufgrund der dann aktuellen Datenlage des Deutschen Mieterbundes neu zu entscheiden.

 

Die vom Deutschen Mieterbund herausgegebenen Betriebskostenspiegel haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

Quelle: Deutscher Mieterbund

 

Die oben stehende Tabelle zeigt, dass die Betriebskosten aufgrund der letzten zugrunde gelegten Datenerhebung in geringem Umfang von 2,99 € um 0,25 € auf 2,74 € zurückgegangen sind. Dieser Rückgang sollte jedoch nicht zu einer weiteren Reduzierung der gezahlten Betriebskosten führen, da die Träger nicht weiter belastet werden sollten. Die Verwaltung schlägt daher vor, während der Restlaufzeit des derzeit gültigen Kinder- und Jugendförderplans in den Jahren 2019 und 2020, denselben Zuschussbetrag zur Förderung der Betriebskosten zu zahlen wie im Jahr 2018. Die Förderung der „Oase“ der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Hl. Geist beliefe sich somit auf rund 8.820 € und die der „Katakombe“ der Ev. Kirchengemeinde Osterath auf rund 6.550 €.

 

Im Zuge der Aufstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch, der ab 2021 gelten würde, ist über die Förderung grundsätzlich durch den Jugendhilfeausschuss neu zu entscheiden.

 

 

 

2.         Förderung der Programmkosten im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016 bis 2020

 

Die Förderung der Programmkosten wurde als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung im Jahr 2016 von 5.258 € um 1.000 € auf 4.258 € für alle Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit reduziert. Seither wird der reduzierte Betrag ausgezahlt. Davor wurde der Betrag von 5.258 € seit dem Jahr 2006 unverändert gezahlt. Hier schlägt die Verwaltung vor, die Reduzierung aus 2016 rückgängig zu machen und den Ansatz ab 2019 auf jeweils 5.500 € für die „einrichtungsbezogene Jugendarbeit“ moderat anzuheben. Dem Träger der Mobilen Offenen Jugendarbeit soll eine Förderung von 6.000 € gewährt werden, um damit den erhöhten Anforderungen bei Spiel- und Beschäftigungsgeräten und den Programmkosten Rechnung zu tragen. Die Anhebung soll im Zuge der Gleichbehandlung für alle Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit erfolgen, da dieses Geld unmittelbar für die pädagogische Arbeit eingesetzt wird.

 

Dies entspricht bei drei Einrichtungen einer gesamten Erhöhung von 4.226 € gegenüber 2018.

 

 

3.         Mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit „Karibu“ der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer

 

In der Sitzung am 27.06.2017 hat die Verwaltung den Jugendhilfeausschuss darüber informiert, dass die von der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer angebotene Mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit „Karibu“ zum „Trägerwerk für kirchliche Jugendarbeit e.V.“ Krefeld übertragen werden soll. Der Jugendhilfeausschuss hat den vorgesehenen Trägerwechsel der Mobilen Offenen Jugendarbeit „Karibu“ zustimmend zur Kenntnis genommen und beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, mit dem neuen Träger eine entsprechende Leistungsvereinbarung zu schließen.

 

Das „Trägerwerk für kirchliche Jugendarbeit e. V.“ ist ein privat geführter Verein und in der Nachfolge des Bistums Aachen als Träger für verschiedene Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit tätig. Der Vorstand des Vereins arbeitet ehrenamtlich und wird durch eine hauptamtliche Geschäftsführerin unterstützt. Die Geschäftsführung steuert und lenkt das operative Geschäft der Einrichtungen und trägt die Personalverantwortung.

In der Region Krefeld sind derzeit vier Jugendeinrichtungen mit 12 Mitarbeitern unter dem Dach des Trägerwerks tätig.

 

Bei der im letzten Jahr vorgestellten Betriebsübertragung sollte sowohl das „Konzept“ als auch das „Personal“ unter den bisherigen Förderbedingungen in die Trägerschaft des „Trägerwerks für kirchliche Jugendarbeit e. V.“ übergeben werden.

 

Im Zuge der Verhandlungen zum Abschluss der Leistungsvereinbarung haben sich in einem Gespräch mit den Trägervertretern im Juni 2018 neue Sachverhalte ergeben, die es erforderlich machen, dass der Jugendhilfeausschuss sich erneut mit der Thematik beschäftigt.

 

Zurzeit wird die Mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit immer noch durch die Kirchengemeinde Hildegundis von Meer durchgeführt. Die Betriebsübertragung an das Trägerwerk ist langwieriger als es sich die Beteiligten vorgestellt haben. Ziel der Kirchengemeinde Hildegundis von Meer ist es, ein „fertiges“ Gesamtpaket „Mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit >Karibu<“ an das Trägerwerk zu übergeben. Dazu soll auch die abgeschlossene Leistungsvereinbarung mit der Stadt Meerbusch gehören. Entgegen der bisherigen Annahme, soll die Vereinbarung also zunächst mit der Kirchengemeinde und dann mit dem Trägerwerk abgeschlossen werden.

 

Im Gespräch teilen die Vertreter von Kirchengemeinde und Trägerwerk mit, dass der Betriebs-übergang von der Kirchengemeinde zum Trägerwerk einer kirchenrechtlichen Genehmigung des Bistums Aachen bedarf. Diese Genehmigung durch das Bistum wird jedoch nur erteilt, wenn eine mind. 85%ige-Förderung gesichert ist. Diese Förderung ist der Höhe nach erforderlich, da das Trägerwerk als Verein nicht über Einnahmen aus Kirchensteuermitteln verfügt. Die Einnahmen des Vereins stammen ausschließlich aus Spenden und eigener Drittmittelakquise.

 

Nach dem derzeit gültigen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch beträgt die Personalkostenförderung 83% der förderfähigen Kosten, die Betriebskostenförderung max. 82% - zurzeit jedoch Festbetrag von 6.775,79 € (für 2019 entscheidet der Jugendhilfeausschuss diesen Betrag neu, s. o).

Die Förderung der Programmkosten beträgt zurzeit pauschal 4.258 €.

 

Im Jahr 2017 hat die kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer somit rd. 60.100 € Fördermittel zur Durchführung der Mobilen Offenen Kinder- und Jugendarbeit „Karibu“ erhalten.

 

Um den Trägerwechsel – und damit die Weiterführung der Mobilen Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Meerbusch – zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, den Personalkostenzuschuss mit dem Zeitpunkt des Trägerwechsels von 83% auf 85% zu erhöhen. In der Summe würde dies für den Träger derzeit zusätzlich rd. 1.200 €/Jahr ausmachen. Durch diesen erhöhten Zuschuss würde der anders gelagerten finanziellen Situation des neuen Trägers (privat geführter Verein statt Kirchengemeinde) Rechnung getragen und die Zustimmung des Bistums zum Trägerwechsel wäre möglich.

 

Ausblick: Mit der Aufstellung des neuen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch ab 2021 durch den Jugendhilfeausschuss sollte erörtert werden, ähnlich wie im Bereich der Kindertageseinrichtungen, Zuschüsse zu Personal- und Betriebskosten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Abhängigkeit von der tatsächlichen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Trägers zu gewähren. Dies würde einer gewünschten Trägervielfalt entgegenkommen und den in SGB VIII §74 Abs. 3 genannten Fördergrundsätzen entsprechen. Förderung der freien Jugendhilfe § 74  Abs. 3: Über die Art und Höhe der Förderung entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Entsprechendes gilt, wenn mehrere Antragsteller die Förderungsvoraussetzungen erfüllen und die von ihnen vorgesehenen Maßnahmen gleich geeignet sind, zur Befriedigung des Bedarfs jedoch nur eine Maßnahme notwendig ist. Bei der Bemessung der Eigenleistung sind die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen.

 

 

Betriebskostenförderung ab 01.01.2019

 

Ab 2019 sollen die besonderen Bedingungen der Mobilen Offenen Jugendarbeit bei der Zuschussgewährung Berücksichtigung finden. Dies sind Betriebskosten für das Fahrzeug und zusätzlich Betriebskosten für Räume, die bei schlechtem Wetter oder aufgrund besonderer Programmpunkte genutzt werden müssen.

 

Nach Angaben des ADAC betragen die monatlichen Kosten für einen Kleinbus Ford Transit Kombi gesamt rd. 306 € (Fixkosten - Steuer/Versicherung:135 €, Werkstatt: 75 €, Betriebsmittel: 96 €). Dabei wird allerdings von einem Neufahrzeug ausgegangen, das vorhandene Fahrzeug ist Baujahr 2011. Damit sind deutlich höhere Reparaturkosten zu erwarten. Hinzu kommt die Beanspruchung der Innenausstattung durch die Kinder und Jugendlichen. Ein Betrag von 400 € im Monat erscheint auskömmlich. Der die tatsächlichen Betriebskosten übersteigende Betrag sollte in eine Reparaturkosten-Rücklage einfließen.

 

Somit lägen die Kosten des Fahrzeugs bei 400 €/Monat. Bei einer Förderung von 85% ergeben sich somit max. 4.080,00 € Zuschuss/Jahr.

 

Über die tatsächlich entstandenen Kosten ist jährlich ein Verwendungsnachweis bis zum 31.03. des Folgejahres vorzulegen.

In den Wintermonaten, bei schlechten Wetterbedingungen und aufgrund besonderer Programmpunkte weicht die Mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit in Räume der Kirchengemeinde aus, die für diese Zwecke zur Verfügung gestellt werden.

Ebenfalls stellt die Kirchengemeinde für die Jugendleiterin der Mobilen Jugendarbeit im Pfarrzentrum Lank ein Büro bereit. Die Verwaltung schlägt daher vor, einen pauschalen Zuschuss zu den Räumen in den Pfarrzentren in Höhe von 300 €/monatlich und für das Büro von 50 €/monatlich zu gewähren. Insgesamt ergäbe sich somit ein Betrag von 4.200 € jährlich.

 

Die gesamte Betriebskostenförderung für die Mobile Offene Kinder- und Jugendarbeit „Karibu“ beliefe sich somit auf 8.280 € jährlich. Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber der bisherigen Betriebskostenförderung von 1.504,21 €.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die vorgeschlagenen Förderungen entstehen insgesamt Mehrausgaben:

 

Programmkosten: 5.500 € (Oase + Katakombe) / 6.000 € Karibu                              = +  4.226,00  

Betriebskosten: Oase 8.820 €, Katakombe 6.550 €, Karibu 8.280 €                           = +  1.512,61 

Personalkosten: Karibu                                                                                                              = +  1.200,00 

                                                                                                                             Gesamt:                 +  6.938,61 €

 

Diese zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Meerbusch zusätzlichen Mittel können mit dem erhöhten Zuschuss, den das Land NRW den Kommunen zur Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gewährt, gedeckt werden.

 

Der Kinder- und Jugendförderplan der 17. Legislaturperiode des Landes NRW enthält für 2018 eine Erhöhung der Gesamt-Fördermittel von 109 auf 120 Mio. Euro und für die Zeit von 2019 – 2022 eine jährliche dynamische Entwicklung der Förderung.

 

Die Stadt Meerbusch erhielt bisher 64.770 € an Zuschüssen aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW. Im Jahr 2018 wurden der Stadt Meerbusch 15.430 € mehr, nämlich 80.200 € an Landesmitteln bewilligt.

 

Mehrausgaben von 6.938,61 € bei Produktsachkonto 060.362.010 / 53180000

 

Deckung:

Mehreinahmen von 15.430,00 € bei Produktsachkonto 060.362.010 / 41410000