Betreff
Bürgerantrag nach § 24 Gemeindeordnung NRW auf Schließung des Schulhofes der Städt. Eichendorffschule als öffentliche Spielfläche
Vorlage
FB3/0779/2018/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport lehnt den Antrag nach § 24 GO NRW auf Schließung des Schulhofes der Städt. Eichendorff-Schule als öffentliche Spielfläche ab.

 


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin regt im Namen einer achtköpfigen Nachbarschaftsinitiative an, dass der als öffentliche Spielfläche gewidmete Schulhof der Städt. Eichendorff-Schule aus Gründen der Lärmbelastung in den Nachmittagsstunden geschlossen werden soll.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 04.07.2002 einstimmig beschlossen, den Schulhof der Städt. Eichendorff-Schule auf Dauer als Spiel- und Aufenthaltsfläche für Kinder bis 14 Jahre freizugeben. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 14 bis 19 Uhr, samstags von 9 bis 19 Uhr, längstens jedoch bis zum Einbruch der Dunkelheit. Eine besondere Aufsicht wird nicht geführt.

 

Die o.g. Nachbarschaft hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach bei der Schulverwaltung über die inakzeptable Lärmbeeinträchtigung durch diese Nutzung beschwert. Es wurden Maßnahmen ergriffen, wie die Demontage eines Bolzkäfigs, um das Werfen oder Schießen der Bälle gegen den Käfig zu unterbinden. Die als Lärmquelle beklagte Streetbasketball-Anlage gehört zur Schulausstattung.

 

Aufgrund der Nutzung des Schulgebäudes durch die Musikschule wird das Gebäude und die Einfriedung erst gegen 22 Uhr verschlossen. Es kann aufgrund fehlender Ressourcen nicht kontrolliert werden, ob und zu welcher Zeit sich die Kinder oder Jugendlichen auf dem Grundstück befinden. Dies gilt auch für die Sonn- und Feiertage. Da der Hausmeister nicht vor Ort wohnt, kann nicht kontrolliert werden, ob jemand über die verschlossenen Tore geklettert ist.

 

Eine Aufhebung der Widmung lässt nicht vermuten, dass die Kinder und Jugendlichen sich zukünftig davon abhalten lassen, das Gelände auch außerhalb der Nutzungszeiten aufzusuchen. Die Schulleitung hat sich ausdrücklich dafür ausgesprochen, am bestehenden Konzept festzuhalten, ist jedoch insofern kompromissbereit, zukünftig auf die Basketballanlage zu verzichten.

 

Die Verwaltung könnte die Basketballanlage an geeigneter Stelle wieder aufbauen, um sie den Jugendlichen in Osterath wieder zugänglich zu machen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine.

 


Alternativen:

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