Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung- und Liegenschaften beschließt, die Trog- und Stützwände entlang der Landesstraßen des Bahnüberganges (BÜ) Meerbuscher Straße mittels Beton mit Putzstruktur und einer farblichen Gestaltung, sowie einem Graffitischutz ohne wesentlichen Mehrkosten für die Stadt herzustellen (Variante B1). Die Farbgestaltung kann nach Herstellung mittels Bemusterungsflächen gewählt werden.

 


Sachverhalt:

 

Am 14.12.2017 beschloss der Rat der Stadt Meerbusch die Unterzeichnung der Eisenbahnkreuzungsvereinbarung zur Beseitigung von 3 Bahnübergängen in Meerbusch-Osterath. Beteiligte an den Kreuzungen sind die DB Netz AG (DB) als Baulastträger des Schienenweges, der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen NRW) als Baulastträger der Landesstraßen und der Radwege und die Stadt Meerbusch als Baulastträger der Gehwege und kommunalen Straßen. Die Kreuzungsbeteiligten sind verpflichtet, die Kosten, welche unter den Kreuzungsbeteiligten aufgeteilt werden, möglichst gering zu halten. Sonderwünsche, welche nicht direkt zur Erfüllung der Funktion der Maßnahme erforderlich sind, müssen daher vom Veranlasser übernommen werden.

 

Die vier Straßenäste, welche vom zentralen Kreisverkehr der Unterführung wegführen, sind Landesstraßen. Somit ist hier Straßen NRW der Bauherr. Nach dem Grundsatz, die Kosten für alle Kreuzungsbeteiligten möglichst gering zu halten, ist von Seiten Straßen NRW keine besondere Gestaltung der Maßnahme vorgesehen und wird nach den derzeitig üblichen Entwurfsgrundsätzen geplant und hergestellt. Der Bedarf eines Lärmschutzes wurde in der Planfeststellung nicht festgestellt, so dass keine lärmmindernden Elemente in den Trog- und Stützwänden notwendig sind. Die übliche Bauweise solcher Verkehrsbauwerke ist somit Sichtbeton mit farblosem Graffitischutzanstrich (Variante B0).

 

Von Seiten der Stadt Meerbusch wurde eine Gestaltung der Trog- und Stützwände angeregt. Der Bereich der gestaltbaren Trog- und Stützwände erstreckt sich in der Abwicklung auf rund 1250 Meter Länge bzw. rund 2750 qm (Anlagen 1-5). Für Straßen NRW kommen hierfür zwei Möglichkeiten in Betracht.

 

A) Ohne wesentliche Mehrkosten für die Stadt wäre eine Gestaltung möglich, die durch strukturierten Beton und einem anschließenden farblichen Anstrich (inkl. Graffitischutz) hergestellt wird (Variante B1). Dabei wird in die Betonschalung eine Strukturmatrize eingelegt. Dadurch erhält der Beton der Trog- und Stützwände eine strukturierte Oberfläche, die durch einen Farbanstrich inkl. Graffitischutz nach Vorgaben der Stadt gestaltet wird. Auch für die spätere Unterhaltung der Trog- und Stützwände ist diese Variante die günstigere.

 

B) Mit Mehrkosten für die Stadt wäre eine Gestaltung mittels in die Trog- und Stützwände eingelassener Gestaltungselementen (Varianten G1-G4 und K1-K4). Straßen NRW legte hierfür bauliche Randbedingungen fest, innerhalb derer die Stadt eine Gestaltung einplanen kann. Diese Randbedingungen beziehen sich hauptsächlich auf die Fahrsicherheit des Straßenverkehrs, der späteren Unterhaltungsmöglichkeit der Stützwände und den konstruktiven Möglichkeiten an den Trog- und Stützwänden. Unter Berücksichtigung dieser Randbedingungen werden ca. 20 cm tiefe, flächige Nischen in den Trog- und Stützwänden vorgesehen. In diese Nischen lassen sich dann Gestaltungselemente einbringen.

 

Durch die Stadt wurde das Architekturbüro Berwinkel beauftragt, innerhalb der engen Randbedingungen von Straßen NRW Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Diese wurden bereits mit Straßen NRW abgestimmt. Eine grundsätzliche Machbarkeit für diese Möglichkeiten wurde festgestellt. Im Vorfeld wurden wegen der zukünftigen Unterhaltung die Materialien Eternit, Holz, Fließen, Strukturklinker und Metallverkleidungen ausgeschlossen. So konnten mögliche Gestaltungselemente auf Klinker, Gabionen und Strukturbeton mit Farbgestaltung eingegrenzt werden (Anlagen 6-7). Die vorliegenden Gestaltungsvarianten (Anlagen 8-17) werden von Herrn Berwinkel vom Architekturbüro Berwinkel vorgestellt und die Variationsmöglichkeiten der einzelnen Varianten besprochen. Hierbei favorisiert die Verwaltung Variante K1, obere Fläche mit Klinker, Sockelfläche und Flächen im Gehwegbereich mit Strukturbeton. Diese Variante scheint in Hinblick auf die Kosten, die Gestaltungsmöglichkeit und der späteren Unterhaltung am ausgewogensten.

 

Folgende Varianten wurden in Abstimmung mit Straßen NRW erarbeitet. Die Darstellungen der Varianten sind als Anhänge beigelegt. Bei der Kostenangabe handelt es sich um Mehrkosten in Bezug auf Sichtbeton, welche von der Stadt zu tragen sind.

 

Lage der Elemente

K1

K2

K3

K4

Unten

Betonstruktur

Gabione

Naturstein

Klinker

Oben

Klinker

Klinker

Klinker

Klinker

 

Mehrkosten

    284.444,00 €

 484.096,00 €

    570.728,00 €

  602.998,00 €

 

Lage der Elemente

G1

G2

G3

G4

Unten

Gabione

Gabione

Naturstein

Naturstein

Oben

Gabione

Betonstruktur

Naturstein

Betonstruktur

Mehrkosten

  685.225,00 €

   387.279,00 €

  740.043,00 €

  415.011,00 €

 

 

Da die weitergehende Planung der Maßnahme von der gewählten Gestaltung abhängt, benötigt Straßen NRW bzw. die Bahn AG bis Ende Juni 2018 die Entscheidung über die zukünftige Gestaltung bezüglich Verkleidungsart, Material und Aufteilung. Erst nach Festlegung der Gestaltung kann das beauftragte Ingenieurbüro die Planung der Trog- und Stützwände fortführen. Die erste Ausschreibung der Bahn AG ist im Dezember 2018 vorgesehen. Die Wahl der Gestaltung bzw. deren Auswirkungen auf die Konstruktion der Trog- und Stützwände fließt in diese Ausschreibung bereits ein. Eine Farbwahl hingegen kann auch nach Herstellung der Trog- und Stützwände durch Musterflächen vor Ort erfolgen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Verwaltung wird die notwendigen Ausgaben für den Haushalt 2019 beantragen.

 

 


Alternativen:

 

Alternative 1:

Die Trog- und Stützwände entlang der Landesstraßen des Bahnüberganges (BÜ) Meerbuscher Straße werden mit Sichtbeton sowie Graffitischutz ohne Mehrkosten für die Stadt hergestellt (Variante B0).

 

Alternative 2:

Die Trog- und Stützwände des Bahnüberganges (BÜ) Meerbuscher Straße werden mittels vorgesetzten Gestaltungselementen gestalterisch aufgewertet. Die daraus entstehenden Mehrkosten trägt die Stadt Meerbusch. Aus den vom Architekturbüro Berwinkel erarbeiteten Gestaltungsvarianten wird eine Variante zur Ausführung gewählt. Die Verwaltung schlägt in diesem Fall Variante K1vor.