Betreff
Bürgeranregung der querkopf-akademie gUG gemäß § 24 GO NRW zur Einrichtung einer Steuerungsgruppe "Jugendpartizipation"
Vorlage
FB2/0785/2018
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag zur weiteren Erörterung und Entscheidung in den Jugendhilfeausschuss.

 


Sachverhalt:

Der am 17.04.2018 eingegangene Antrag der querkopf-akademie gUG vom 10.04.2018 nach § 24 der GO NRW ist eine Angelegenheit der Gemeinde und somit i.V. mit § 7 der Hauptsatzung der Stadt Meerbusch zulässig.

 

Die Antragstellerin, Frau Ulla Bundrock-Muhs als Geschäftsführerin der querkopf-akademie gUG, beantragt die Einrichtung einer „ressortübergreifenden Steuerungsgruppe für alle Meerbuscher Projekte rund um das Thema Jugendpartizipation“.

 

Mit der Steuerungsgruppe soll eine Verstetigung aus dem vom LVR geförderten Projekt „Meerbusch als Modellkommune“ erfolgen.

 

Das Projekt der querkopf-akademie gUG wurde über das Landesjugendamt Rheinland unter dem Titel: „Yes we can - Projekt Partizipation Meerbusch“ in der Zeit vom 19.05.2015 bis 30.04.2018 mit Landesmitteln von insgesamt 99.904 € gefördert. Im Projekt sollten bestimmte Arbeitsschritte zur Jugendpartizipation „modellhaft“ aufgezeigt und dann auf andere Kommunen übertragen werden können. Der Projekttitel „Meerbusch als Modellkommune für Partizipation“ kommt in diesem ursprünglichen Antrag nicht vor und wurde nachträglich von der querkopf-akademie gUG eigenständig publiziert.

 

Durch das Projekt der querkopf-akademie wurden bisher mehrere Teilprojekte angestoßen, u.a.:

  • seit Juni 2015 Skaterbahn
  • seit Jan. 2016: Meerbusch Express (Rheinbahn)
  • seit März 2016: Stadt Schülervertretung
  • seit April 2017: „Meerbusch-AG“ (Arbeitstitel), Kinder beschäftigen sich mit ihrer Stadt (in Zusammenarbeit mit OBV)

 

Projektförderungen des Landes sind in der Regel zumeist auf ein Jahr zeitlich befristet. Im vorliegenden Fall hat das Land deutlich länger gefördert. Gleichwohl liegen nachhaltige Ergebnisse der einzelnen Teilprojekte bisher nicht vor und eine strukturelle Verankerung in den Raum gestellter Prozesse ist im System von Jugendhilfe und Schule nicht erkennbar.

 

Durch die querkopf-akademie gUG wurden im Rahmen der Projektarbeit mehrere Tagungen mit unterschiedlichen Teilnehmergruppen zu partizipatorischen Themen durchgeführt.

 

Zudem führt die querkopf-akademie gUG seit einiger Zeit in unregelmäßigen Abständen sog. „round-table“-Gespräche durch, bei denen sich Jugendliche, Politik und Verwaltung austauschen können. Verwaltungsseitig war der Jugenddezernent beteiligt.

 

Im vorliegenden Antrag wird als Vertreter der Freien Träger in der Steuerungsgruppe lediglich die querkopf-akademie gUG vorgeschlagen. Um gelingen zu können, sollte Partizipation aber als gemeinschaftliche Aufgabe verstanden werden. Nach hiesiger Einschätzung ist in einem außerschulischen Ansatz die Zusammenarbeit der Jugendverbände, Jugendeinrichtungen und Freien Träger dafür erforderlich. Daher werden insbesondere stadtweite Jugendhilfeprojekte im Stadtjugendring thematisiert oder von dort angestoßen. Gleiches muss im Übrigen für die obligatorische Beteiligung der Schulen gelten, gerade wenn innere Schulangelegenheiten von Belang sind.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die vorgeschlagene Steuerungsgruppe zur Abstimmung und Planung von partizipativen Projekten als, ein den Akteuren in den Schulen, Kitas, Vereinen und Verbänden etc., übergeordnetes Gremium nicht zielführend. Vielmehr sollten die vorhandenen Kommunikationsebenen genutzt werden, um zentrale Themen und partizipatorische Prozesse in Meerbusch weiter voran zu bringen.

 

In der politischen und fachlichen Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe ist grundsätzlich der Jugendhilfeausschuss und in der Ausführung das Jugendamt für die Planung und Steuerung seiner Angelegenheiten verantwortlich.

 

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben im § 71/ Abs. (2)/ Satz 1 SGB VIII befasst sich der Jugendhilfeausschuss

(2) … mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

1. der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,

 

Dies kommt auch in der Satzung des Jugendamtes der Stadt Meerbusch vom 20.12.2010 zum Ausdruck. Dort heißt es in

 

§ 5 Aufgaben des Jugendhilfeausschusses

(1) Der Jugendhilfeausschuss befasst sich anregend und fördernd mit den Aufgaben der Jugendhilfe. Er beschließt im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Mittel, dieser Satzung und der vom Rat der Stadt gefassten Beschlüsse über die Angelegenheiten der Jugendhilfe.

 

Er soll vor jeder Beschlussfassung des Rates in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Er hat das Recht, an den Rat Anträge zu stellen.

(2) Der Jugendhilfeausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:

1. die Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien,

2. Anregungen und Vorschläge für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,

3. Jugendhilfeplanung gem. § 80 SGB VIII

(…)

(3) Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Jugendhilfeausschuss Jugendliche, Personenvereinigungen, die Kinder und Jugendliche vertreten sowie andere externe Sachverständige, die nicht als beratende Mitglieder vorgesehen sind, anhören.

 

Der Jugendhilfeausschuss stellt somit in der Kommunalpolitik aufgrund seiner speziellen Zusammensetzung ein besonderes Gremium dar. In ihm sind neben den Vertretern der Politik u.a. auch Vertreter der Jugendverbände und in der Jugendarbeit erfahrene Frauen und Männer einbezogen. Die Freien Träger der Jugendhilfe haben Vorschlagsrechte für die Besetzung des Ausschusses. Der Stadtjugendring ist im Jugendhilfeausschuss der Stadt Meerbusch ebenso mit einem Sitz vertreten.

 

Beratungen und Entscheidungen über stadtweite Partizipationsprojekte und die Abstimmung neuer Projekte können und sollen im Jugendhilfeausschuss mit der erforderlichen Entscheidungskompetenz erfolgen, ggf kann ein Unterausschuss gebildet werden. 

 

Aufgrund der geringen zeitlichen Ressourcen, insbesondere bei den ehrenamtlich tätigen Personen, sollte die Einrichtung eines weiteren Gremiums kritisch gesehen werden.

 

Zur abschließenden Erörterung und Entscheidung soll der Antrag im Jugendhilfeausschuss behandelt werden.