Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die
Parkgebührenordnung zu beschließen.
Der Gebührentarif wurde bereits durch den Rat am 14.12.2017 beschlossen und wird Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Die grundsätzliche Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in Meerbusch wurde im Bau- und Umweltausschuss am 22.11.2017 und im Rat am 14.12.2017 beschlossen. Die Verwaltung wurde dabei beauftragt, eine entsprechende Satzung zu erstellen. Des Weiteren wurden folgende Regelungen der Parkraumbewirtschaftung festgelegt.
Zone:
Dr.-Franz-Schütz Platz
Dauer und Höhe der Parkgebühr:
Montags bis Freitags 9.00 – 18.00 Uhr
Samstags 9.00 – 13.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen werden keine Gebühren erhoben
Höchstparkdauer (HPD) 3 Stunden
Mindestparkdauer (MPD) 24 Minuten
Gebührenhöhe 1,00 €/Stunde
Ausnahmeregelungen:
Vollelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybrid Fahrzeuge sind von der Parkgebührenpflicht befreit.
Carsharingfahrzeuge, Behindertenparkplätze und Taxifahrzeuge sind von der Parkgebührenpflicht befreit.
Dauerparkplätze:
Es werden Dauerparkplätze für eine monatliche Parkgebühr von 45 € zur Verfügung gestellt.
Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung auf dem Dr. Franz-Schütz Platz soll zum 01.09.2018 starten.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Jährliche
Erträge beim Produkt 120 546 010 (Parkraumbewirtschaftung), Sachkonto 4321 0000
(Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte) von ca. 117.000 €.
Alternativen:
keine