Betreff
Parkgebührenordnung
Vorlage
FB5/0783/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, die Parkgebührenordnung zu beschließen.

 

Der Gebührentarif wurde bereits durch den Rat am 14.12.2017 beschlossen und wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Die grundsätzliche Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in Meerbusch wurde im Bau- und Umweltausschuss am 22.11.2017 und im Rat am 14.12.2017 beschlossen. Die Verwaltung wurde dabei beauftragt, eine entsprechende Satzung zu erstellen. Des Weiteren wurden folgende Regelungen der Parkraumbewirtschaftung festgelegt.

 

Zone:

Dr.-Franz-Schütz Platz

 

Dauer und Höhe der Parkgebühr:

Montags bis Freitags 9.00 – 18.00 Uhr

Samstags 9.00 – 13.00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen werden keine Gebühren erhoben

 

Höchstparkdauer (HPD) 3 Stunden

Mindestparkdauer (MPD) 24 Minuten

 

Gebührenhöhe 1,00 €/Stunde

 

Ausnahmeregelungen:

Vollelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybrid Fahrzeuge sind von der  Parkgebührenpflicht befreit.

 

Carsharingfahrzeuge, Behindertenparkplätze und Taxifahrzeuge sind von der Parkgebührenpflicht befreit.

 

Dauerparkplätze:

 

Es werden Dauerparkplätze für eine monatliche Parkgebühr von 45 € zur Verfügung gestellt.

 

 

Die Einführung der Parkraumbewirtschaftung auf dem Dr. Franz-Schütz Platz soll zum 01.09.2018 starten.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Jährliche Erträge beim Produkt 120 546 010 (Parkraumbewirtschaftung), Sachkonto 4321 0000 (Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte) von ca. 117.000 €.

 


Alternativen:

keine